Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. April 2016, 21:05 Uhr
Der Bayerische Gemeindetag schlägt in seinem Muster 2014 für eine Geschäftsordnung für Gemeinderäte, Marktgemeinderäte und Stadträte vor, je nach Größe der Gemeinde 3 bis 4 Euro je Einwohner als Bewirtschaftungsmittel des Ersten Bürgermeisters im Rahmen bereits im Haushaltsplan beschlossener Mittel festzusetzen<ref>Fußnote 8</ref>.
Stadt Burgkunstadt
In der Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt vom 14.05.2014 ist in § 13 folgende Regelung getroffen:
- (2) Zu den Aufgaben des Ersten Bürgermeisters gehören insbesondere auch:
- 1. ...
- 2. in allen Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde:
- im Vollzug zwingender Rechtsvorschriften und im Rahmen von Richtlinien des Gemeinderats, in denen die Leistungen nach Voraussetzung und Höhe festgelegt sind, im Übrigen bis zu einem Betrag von 10.000 € im Einzelfall.
Rechtsprechung
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
VGH Baden-Württemberg
Siehe auch
Fußnoten
<references/>