Erziehung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht di…“)
 
(Weiterleitung nach Erziehungsrecht erstellt)
Zeile 1: Zeile 1:
[[Pflege]] und [[Erziehung]] der Kinder sind das natürliche Recht der [[Eltern]] und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. ({{GG 6}} Abs. 2)
+
#REDIRECT [[Erziehungsrecht]]
 
 
==Normen==
 
* {{GG 6}} Abs. 2
 
 
 
[[Kategorie:Grundrechte]]
 

Version vom 16. Dezember 2015, 14:03 Uhr

Weiterleitung nach: