Stadtratssitzung-2015-11-10: Unterschied zwischen den Versionen

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* ThMü: dem Vorredner kann ich mich nur anschließen. Wir können nicht erst beschließen, dass wir den Haushalt bis 30.11.2015 machen wollen und dann mittendrin sagen, wir hören auf.
 
* ThMü: dem Vorredner kann ich mich nur anschließen. Wir können nicht erst beschließen, dass wir den Haushalt bis 30.11.2015 machen wollen und dann mittendrin sagen, wir hören auf.
 
* WoSi: wir laufen Gefahr, einen Nachtragshaushalt zu machen.
 
* WoSi: wir laufen Gefahr, einen Nachtragshaushalt zu machen.
* CF: wir sollten den Punkt behandeln, HI hat neue Kenntnisse.
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* am 9.1.2016 um 16:00 Uhr findet die offizielle Eröffnung des Jugendtreffs in alten Con Stadtstaat
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* am 9.1.2016 um 16:00 Uhr findet die offizielle Eröffnung des Jugendtreffs in Altenkunstadt statt
* Bürgermeisterin dankt für die Organisation der ersten Auto-und Gewerbemesse dem Organisationsteam (AlHa, M.Fr., ...)
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* Bürgermeisterin dankt für die Organisation der ersten Auto-und Gewerbemesse dem Organisationsteam (Alexander Hanna, Michael Fraunholz, Peter Heib, Stefanie Bornschlegel, Gunther Czepera)
 
** AlHa: Dank zurück für die Unterstützung des Bauhof und der Stadtverwaltung, ohne die das Projekt nicht so hätte durchgeführt werden können.
 
** AlHa: Dank zurück für die Unterstützung des Bauhof und der Stadtverwaltung, ohne die das Projekt nicht so hätte durchgeführt werden können.
  
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* Bescheid vom 29.09.2014 Genehmigung
 
* Bescheid vom 29.09.2014 Genehmigung
 
* 29.05.2015: Besprechung mit Hr. ThSchn von MVV: MVV will Transport über B289.  
 
* 29.05.2015: Besprechung mit Hr. ThSchn von MVV: MVV will Transport über B289.  
* in Mainroth Richtung Gärtenroth über die Kreisstraße Gärtenrother Straße, in Gärtenroth über die Kreisstraßen Mainrother Straße sowie Schimmendorfer Straße. Auf Höhe des Anwesens Flurholz 6 Kreisstraße verlassen und über das Gemeindegebiet des Marktes Mainleus fahren. Anschließend Wege der Stadt Burgkunstadt (Fl.Nr. 707 / 706 (Teilfläche) / 673).
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* in Mainroth Richtung Gärtenroth über die Kreisstraße Gärtenrother Straße, in Gärtenroth über die Kreisstraßen Mainrother Straße sowie Schimmendorfer Straße. Auf Höhe des Anwesens Flurholz 6 Kreisstraße verlassen und über das Gemeindegebiet des Marktes Mainleus fahren. Anschließend Wege der Stadt Burgkunstadt (Fl.Nr. 707 / 706 (Teilfläche) / 673) benutzen.
 
* In Antragsunterlagen andere Route. Gründe:
 
* In Antragsunterlagen andere Route. Gründe:
 
* starkes Gefälle 12%. Bei Antragstellung Anschüttung angedacht. Anschließende ca. 1.800 m bis hin zum Wegekreuz Sieben Fuhren Rodungsbedarf, wertvolle Buchen- und Eichenbestände
 
* starkes Gefälle 12%. Bei Antragstellung Anschüttung angedacht. Anschließende ca. 1.800 m bis hin zum Wegekreuz Sieben Fuhren Rodungsbedarf, wertvolle Buchen- und Eichenbestände

Version vom 11. November 2015, 07:29 Uhr

Bauausschuss

Sitzungstag: Dienstag, 10. November 2015

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Bauantrag auf Nutzungsänderung einer ehem. Gastwirtschaft in eine Wohnung auf dem Anwesen Weinbergweg 1 (Grundstück Flst.Nrn. 384 u. 384/2 der Gemarkung Burgkunstadt) (2015-0051)

02 Bauantrag auf Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 138 der Gemarkung Gärtenroth (Taubengasse 20) (2015-0050)

03 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.10.2015

Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 10. November 2015

Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

19 Stadträte anwesend (plus Bürgermeisterin), es fehlt entschuldigt MaHo

00 Anträge zur Tagesordnung

Antrag von UMü (Freie Wähler), TOP 09 nach TOP 04 zu behandeln

  • UMü: Die Anträge gehören thematisch zusammen
  • einstimmig beschlossen (20/0)

Antrag von WS, TOP 05 (Fortsetzung der Vorberatungen zum Haushalt 2016) von der Sitzung zu nehmen

Begründung
  • WoSi: es fehlen Zahlen, die belastbar sind, die Schlüsselzuweisungen fehlen. Ohne diese Zahlen ist kein Haushaltsbeschluss möglich. Ein Haushalt bis 30.11.2015, der auf Zahlung von 2015 beruht, kann nicht mit Bestand für 2016 beschlossen werden
Diskussion
  • GüKn: wir wollen das nicht. Wir wussten, dass wir schwimmen. Gegebenenfalls müssen wir einen Nachtragshaushalt beschließen. Jetzt sollten wir das durchziehen.
  • ThMü: dem Vorredner kann ich mich nur anschließen. Wir können nicht erst beschließen, dass wir den Haushalt bis 30.11.2015 machen wollen und dann mittendrin sagen, wir hören auf.
  • WoSi: wir laufen Gefahr, einen Nachtragshaushalt zu machen.
  • CF: wir sollten den Punkt behandeln, HE hat neue Kenntnisse.
Beschluss

Antrag mit 7/13 abgelehnt.

Gedenkminute für Helmut Schmidt

01 Bekanntgaben

  • am 9.1.2016 um 16:00 Uhr findet die offizielle Eröffnung des Jugendtreffs in Altenkunstadt statt
  • Bürgermeisterin dankt für die Organisation der ersten Auto-und Gewerbemesse dem Organisationsteam (Alexander Hanna, Michael Fraunholz, Peter Heib, Stefanie Bornschlegel, Gunther Czepera)
    • AlHa: Dank zurück für die Unterstützung des Bauhof und der Stadtverwaltung, ohne die das Projekt nicht so hätte durchgeführt werden können.

02 Schwerlasttransport von Windkraftanlagen über städtische Wege

Sachverhalt

  • LRA KC Schreiben vom 25.04.2014: Fa. MVV -> Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windkraftanlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz.
  • Burgkunstadt: bis 30.05.2014 Stellung nehmen. Stadtrat nahm am 13.05.2014 Stellung:
"1. Sollten wider Erwarten städtische Grundstücke/Wege genutzt werden müssen, so sind vor Baubeginn entsprechende Vereinbarungen zu schließen.
2. Um die Bevölkerung vor Lärmemissionen zu schützen, müssen möglichst leise Windkraftanlagen eingesetzt werden, ggfs. Ist die Anzahl der Anlagen zu beschränken. Es ist eine schalltechnisch optimierte Festlegung der Aufstellungsorte zu gewährleisten und ggfs. muss eine Betriebszeitenbeschränkung angeordnet werden.
3. Um die Bevölkerung vor periodischem Schattenwurf zu schützen muss ggfs. eine zeitlich wirkende Abschaltvorrichtung mit sensorischer Erfassung der Sonneneinstrahlung und Windrichtung eingebaut werden.
4. Um die Bevölkerung vor periodischen Lichtreflexionen zu schützen muss ggfs. die Oberfläche der Windkraftanlage mit entsprechenden schwach reflektierenden Farben mit matten Glanzgraden (Antireflexbeschichtung) versehen werden.
Abstand der jeweiligen Anlage zur nächstgelegenen Wohnbebauung von mindestens 1000 m ist einzuhalten."
  • Bescheid vom 29.09.2014 Genehmigung
  • 29.05.2015: Besprechung mit Hr. ThSchn von MVV: MVV will Transport über B289.
  • in Mainroth Richtung Gärtenroth über die Kreisstraße Gärtenrother Straße, in Gärtenroth über die Kreisstraßen Mainrother Straße sowie Schimmendorfer Straße. Auf Höhe des Anwesens Flurholz 6 Kreisstraße verlassen und über das Gemeindegebiet des Marktes Mainleus fahren. Anschließend Wege der Stadt Burgkunstadt (Fl.Nr. 707 / 706 (Teilfläche) / 673) benutzen.
  • In Antragsunterlagen andere Route. Gründe:
  • starkes Gefälle 12%. Bei Antragstellung Anschüttung angedacht. Anschließende ca. 1.800 m bis hin zum Wegekreuz Sieben Fuhren Rodungsbedarf, wertvolle Buchen- und Eichenbestände
  • Streckenplanung verworfen.
  • Anlieferung der WEA-Teile über Wegeflurstück 673 der Stadt Burgkunstadt mit geringstem Eingriff. ca. 300 m zum Wegekreuz Sieben Fuhren durch den Wald.
  • Ortsdurchfahrten in Mainroth und Gärtenroth -> Umladung auf sogenannte Selbstfahrer vor Mainroth
  • Schreiben einer Bürgerin aus Hainzendorf vom 22.09.2015 namens Bürger aus Kirchlein, Hainzendorf, Reuth, Wildenroth und Gärtenroth: Stadtrat soll Transport über das Stadtgebiet Burgkunstadt nicht genehmigen.
  • 12.10.2015: Besichtigung mit Hr Sch.: MVV baut Wege nach allgemein geltenden Regeln der Technik neu aus. Bewuchs wird wiederhergestellt. Ausbau der Wege sowie Wiederherstellung des Bewuchses über Gestattungsvertrag zwischen Stadt Burgkunstadt und MVV.
  • drei Wege (Fl.Nr. 707 / 706 (Teilfläche) / 673) als öffentliche Feld- und Waldwege gewidmet. Ohne Gestattungsvertrag Benutzung durch Schwerlastverkehr unzulässig, da dies keinen widmungsgemäßen Gebrauch darstellt.
  • Aus straßen- und wegerechtlicher Sicht zu begrüßen, da die beanspruchten Wege, wie oben erwähnt, neu hergestellt bzw. gebaut werden. Besonders asphaltierter Weg (Fl.Nr. 673) weist Schäden auf, für die der Stadt Kosten entstehen.
  • 30 Jahre Nutzungsrecht mit Dienstbarkeit im Vertrag, Abtretung an Dritte möglich

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt der MVV Energie AG die Nutzung der Wege Fl.Nr. 673, 706 (Teilfläche) und 707 für den Transport der Windkraftanlagen zu erlauben. Ein entsprechender Gestattungsvertrag ist zu schließen.

Diskussion

  • GüKn: Es steht [entgegen Beschlussvorschlag] nicht im Vertrag, dass er nur Schwertransporte regelt. Der Bürgermeister aus Weißenbrunn hat in der letzten Gemeinderatssitzung geäußert, dass wohl kein Baustellenverkehr durch Wildenberg führen würde. Es geht um 2400 Passagen. Können Sie das zu bestätigen, dass die 2400 Fahrten entgegen unserer Annahme über diese Straßen führen werden?
  • Hr. Sch.: wir hatten im Mai einen Besuch bei der Bürgermeisterin (CF). Damals war kein Baustellenverkehr über Burgkunstadt geplant.
  • GüKn: wir würden darauf bestehen, dass dies gezielt in den Vertrag aufgenommen wird.
  • Hr. Sch.: wir verfolgen mit dem Windpark politische Ziele der Bundesregierung. Es handelt sich um ein öffentlich genehmigtes Vorhaben. Es kann nicht sein, dass dies nicht über öffentliche Wege erschlossen werden dürfte. Man kann diese Transporte daher nicht ausschließen. Es gibt ein Solidaritätsprinzip: mehrere Gemeinden sind betroffen. Diese müssen sich untereinander auch irgendwie solidarisch zeigen.
  • WoSi: meine Frage geht in die gleiche Richtung. Aushub, Schotter und Beton stellen eine hohe Belastung dar.
  • Hr. Sch.: es gibt noch die Alternative Schimmendorf.
  • WoSi: Bauvorhaben, das auf fremdem Gemeindegebiet gebaut wird, für das in Burgkunstadt keine Gewerbesteuer gezahlt wird, daher keine Zustimmung
  • HPM: Mainleus hat schon zugestimmt.
  • UlMü: dieser Weg, der neu gebaut werden soll, ist nicht so wichtig. Ob der saniert wird oder nicht, hat keine große Priorität.
  • ThMü: der Bürgerverein ist für Windkraft. Doch das mit dem Baustellenverkehr wurde nicht vorher mitgeteilt.
  • Hr. Sch.: in den Ortschaften wird nichts geändert.
  • InKo: die technischen Details sind nicht so wichtig. Antrag auf Ende der Debatte (angenommen)

Beschluss

  • einstimmig abgelehnt

Anmerkung MDi

Der Bürgerverein steht Windkraftvorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Darum ging es hier jedoch aus unserer Sicht nicht. Es ging hier um eine Straßennutzung, deren Umfang nicht klar definiert war. Wir sind für Windkraft und für die Abschaltung von Kernreaktoren im Gegenzug. Warum schreibt man aber in einen Beschlussvorschlag, dass es (nur) um den "den Transport der Windkraftanlagen", also Schwerlasttransporte geht (denen wir zugestimmt hätten, das war in der Fraktionssitzung so besprochen), erfährt dann aber als Stadtrat in der Sitzung, dass eine wesentlich umfassendere Nutzung mit ca. 2400 Betontransporten nicht ausgeschlossen wird (also aller Erfahrung nach eintreten wird). Sich dann in einem Vertrag auf 30 Jahre an ein Nutzungsrecht zu binden, dessen Konturen nicht scharf definiert sind, ist wohl nicht vom grundsätzlich zu respektierenden Recht eines Eigentümers (auch ein Baurecht zählt wohl zu grundrechtlich geschütztem Eigentum) auf Zugang zu seinem Grundstück gedeckt. Das kann man dann auch mit einer entsprechend kürzeren Vertragsdauer regeln. Aufgestoßen ist mir auch etwas die Option im Vertrag, dass alle Rechte an einen Dritten, also etwa einen Investor als Käufer hätten abgetreten werden können. Daran hätten wir es aber wohl nicht scheitern lassen. Die positive Stimmung kippte letztlich durch die Sichtbarwerdung unvollständiger Information. Zumindest von Seiten des Bürgervereins scheiterte der Antrag wegen Mängeln der Information und Kommunikation ("Thema verfehlt"). Im juristischen Kontext könnte man den Antrag aus Sicht des Bürgervereins wohl als "zur Zeit" unbegründet bezeichnen.

03 Antrag der Fraktion des Bürgervereins Burgkunstadt; Haushaltskonsolidierung

Antrag des Bürgervereins: Haushaltskonsolidierung: Senkung der Pro-Kopf-Verschuldung auf Landesdurchschnitt

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss, dass innerhalb von 25 Jahren die Pro-Kopf-Verschuldung in der Stadt Burgkunstadt auf die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung der kreisangehörigen Gemeinden im Freistaat Bayern (Stand 2015) zu senken ist. Die Kämmerei wird gebeten, ein der Zielvorgabe entsprechendes Konzept zu erarbeiten und die weiteren Haushaltsplanungen an der Zielvorgabe zu orientieren.

Begründung

Wir tragen als Kommune nicht nur Verantwortung für die jetzige Generation, sondern wir tragen insbesondere auch Verantwortung dafür, dass kommende Generationen in unserer Stadt mindestens die gleichen Handlungsspielräume haben wie wir. Eine maßvolle Rückführung der kommunalen Schulden sichert den Gestaltungsspielraum der Stadt in der Zukunft. Sie schränkt zwar den gegenwärtigen Entscheidungsspielraum der Kommune ein, kommt jedoch dem langfristigen Erhalt unserer Handlungsmöglichkeiten zugute und dient damit auch der Gewährleistung unseres in Art. 28 Abs. 2 GG garantierten Selbstverwaltungsrechts. Die Beschränkung der Zielsetzung auf die Erreichung der Pro-Kopf-Durchschnittsverschuldung im Freistaat sowie die Erstreckung der Maßnahmen auf 25 Jahre ermöglicht eine Haushaltssanierung, ohne uns “kaputt zu sparen”. Generationengerechtigkeit gehört zur Grundverantwortung des sozialen Miteinanders. Sie darf nicht nur Lippenbekenntnis sein, sondern soll ein Stück gelebte Solidarität unter den Menschen in unserer Stadt sein. Gerade in unserer demographisch schwierigen Situation halten wir es für wichtig, dass die ältere Generation ein Zeichen setzt, dass kommende Generationen darauf vertrauen dürfen, dass ihnen einst ein geordnetes Gemeinwesen, zudem auch geordnete Finanzen gehören, übergeben wird. In diesem Zusammenhang wird es von besonderer Bedeutung sein, unseren Bürgern und den in Burgkunstadt ansässigen Institutionen und Unternehmen zu vermitteln, dass wir diese große Aufgabe nur gemeinsam schultern können und auf die Solidarität aller hier lebenden Menschen und ansässigen Institutionen bzw. Unternehmen angewiesen sind. Zu dieser Kommunikationsaufgabe gehört auch die Vermittlung der Information, dass es bestimmte Bereiche geben wird, bei denen wir ausdrücklich nicht sparen werden. Dazu gehört für uns zum Beispiel das Thema Bildung, aber auch etwa alle Maßnahmen der Jugendförderung in Vereinen. Soweit haushaltsrechtlich möglich, sollten wir auch nicht an der mittelbaren Wirtschaftsförderung sparen, da sie erst eine positive Einnahmenentwicklung ermöglicht bzw. sichert. Eine entsprechende Prioritätenliste, wofür wir in Zukunft vorrangig Geld ausgeben wollen und wofür nicht, könnte im Rahmen der im Januar stattfindenden Klausurtagung erarbeitet werden. Wichtig ist die Vermittlung der Botschaft an unsere Bürger, dass wir uns nicht kaputt sparen werden; wir sollten nicht an Stellen sparen, die für die Zukunftsentwicklung unserer Stadt mindestens genauso bedeutsam sind, wie eine Rückführung der Schulden.

Weitere Informationen

Der maßgebliche Zielwert der Verschuldung pro Einwohner zum 31.12.2014/1.1.12015 (kreisangehörige Gemeinden in Bayern) beträgt 700 € pro Einwohner<ref>Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik - https://www.statistik.bayern.de/medien/statistik/haushaltesteuern/tab3_2014_20150602.pdf - abgerufen am 06.11.2015 um 14:56 Uhr</ref>.

  • Lt. Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Lichtenfels zum Haushalts 2015 bestanden erhebliche Bedenken wegen der Pro-Kopf-Verschuldung in Burgkunstadt:
    • 1.1.2015: 1.760 € ->
    • zum 31.12.2015 Anstieg auf 2.028 € nach genehmigtem Haushalt, alleine in einem Jahr Anstieg von 268 € (15%)

Sachverhalt/Stellungnahme der Finanzverwaltung

"Ob sich der beantragte Beschluss wirklich zielführend auswirken würde ist fraglich. Dagegen stehen die enormen Investitionen, welche die Stadt in Zukunft tätigen muss. Auch kann man die Zukunft niemals genau vorausplanen. Es kommen immer wieder überraschende Dinge auf die Stadt zu, welche dann abzuarbeiten sind.

Weiterhin kann es nicht sein, dass die Aufgabe der Haushaltkonsolidierung auf die Kämmerei übertragen wird. Der Stadtrat ist Herr des Verfahrens und legt fest, welche Aufgaben durchgeführt werden bzw. welche Ausgaben getätigt werden. Die Kämmerei und die gesamte Stadtverwaltung setzen sodann die Beschlüsse des Stadtrates um. Falls der Stadtrat dem Antrag des Bürgervereins folgt, so muss der Stadtrat auch die entsprechenden Vorgaben für die Haushaltskonsolidierung machen."

Diskussion

  • WoSi: es ist löblich, wenn man das ausspricht. Ich frage mich jedoch, ob das rechtlich überhaupt möglich ist. Wenn wir vernünftig mit Geld umgehen, können wir uns das sparen. Irgendwann haben wir dann eine Zwangsjacke an, wenn wir die Kosten überschreiten. Der Antrag ist gut, in dieser Form lehnen wir ihn aber ab.
  • GKn: wir haben uns gestern intensiv in der Fraktion mit dem Antrag beschäftigt. 25 Jahre sind uns viel zu lang. Wir wollen das Ziel viel eher erreichen. Der Antrag ist daher Makulatur. Wir sind immer auf konsequente und sparsame Haushaltsführung aus. Wir lehnen den Antrag daher ab.
  • UMü: Haushaltskonsolidierung ist vernünftig. Man kann das aber nicht der Kämmerei übertragen. Einen entsprechenden Plan müssen wir zusammen im Stadtrat machen.
  • MDi: würde denn die Fraktion der Freien Wähler zustimmen, wenn wir den Satz mit der Kämmerei aus dem Beschlussvorschlag herausnehmen?
  • UMü: Nein
  • HPM: wir haben die letzten Jahre nichts gemacht, was nicht zwingend gewesen wäre. Ob das in 25 Jahren machbar ist, weiß man nicht.
  • ChF: reine Glaskugelguckerei
  • HEb: der Freistaat Bayern hatte bereits ähnliche Aussagen gemacht. Der Freistaat streicht Subventionen. Nordrhein-Westfalen hat die Doppik eingeführt. Man fordert die Kalkulation kostendeckende Friedhofsgebühren. Der Landesdurchschnitt ist nicht aussagekräftig. Ich kann nicht eine Gemeinde in Oberfranken mit einer Gemeinde im Speckgürtel um München oder Nürnberg vergleichen. Seit 2001 haben wir Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung durchgeführt. Wir haben allerdings geringere Förderungen als die Nachbarkommunen bekommen. Wir haben keine Subventionen in unserer Stadt.<ref>Diese Aussage sollte ggf. überprüft werden</ref>
  • HEb: Eine Verpflichtung zur Haushaltskonsolidierung auf 25 Jahre ist unverantwortlich.
  • MDi: Frau E., ich habe ein Problem mit dieser Begrifflichkeit. Unverantwortlich ist es, kleine Kinder verwahrlosen zu lassen, aber nicht sich ein haushaltswirtschaftliches Ziel zu setzen.
  • HEb: Herr D., Sie haben sich ja bestimmt schon Gedanken gemacht, wo Sie ansetzen wollen, wenn Sie so ein Ziel fortmulieren.
  • MDi: Eines ist jedenfalls sicher: wir werden das Ziel nicht erreichen, wenn wir es uns nicht ausdrücklich setzen. Im unternehmerischen Bereich leuchtet das jedem ein, der schon mal Jahreszielplanungen mitgemacht hat. Ich werde keine Million verdienen, wenn ich mir nicht zum Ziel setze, mindestens eine Milltion zu verdienen. Man kommt dann zu Must have- und Nice-to-have-Anschaffungen. Ich würde beispielsweise sagen, dass wir die Skaterbahn mit einer so klaren Zielsettzung wohl nicht in dieser Form und diesem Ausmaß gebaut hätten, sondern sofort in der kleinen Variante. Es gibt ferner 15-30 strukturelle Kostenbereiche zwischen 5 und 20.000,- €, für die wir hier regelmäßig als Erbsenzähler kritisiert werden. Über 25 Jahre gerechnet macht das aber etwas aus. Auch muss man an die vom Landratsamt seit Langem angedachte Erhöhung der Grundsteuer auf Landesdurchschnitt denken. Auch die Feuerwejrkosten waren so eine Sache und auch Defizitverträgen stellt sich die Frage, ob man diese so abschließen würde, wenn man klare Haushaltsziele zu erreichen hätte.

Beschluss

Abgelehnt (4/16)

04 Antrag der Fraktion des Bürgervereins Burgkunstadt; Hochwasserschutzkonzept

Antrag Hochwasserschutzkonzept: Erarbeitung weiterer Informationen als Entscheidungsgrundlage

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, dass folgende Fragen vor einer Entscheidung über ein 10-Millionen-Projekt geklärt werden sollen:

1. Wie ist die Rechtslage in Bezug auf die Umsetzung des Hochwasserschutzkonzepts, insbesondere: Ist die Stadt unter Berücksichtigung ihrer Haushaltslage verpflichtet, Schutzmaßnahmen gegen 100-jährige Hochwasserrisiken aus den Gewässern dritter Ordnung im Stadtgebiet durchzuführen? Drohen bei Unterlassen der Maßnahmen ggf. Haftungsrisiken? Einzugehen ist dabei auch auf die Wahrscheinlichkeiten der aufgezeigten Schadensszenarien, insbesondere die zu erwartenden Schadenshöhen, Wahrscheinlichkeit eines Zusammentreffens von Hochwassern aus Gewässern erster Ordnung (dafür haben wir keinen Schutz) und dritter Ordnung sowie einer etwaigen Bedeutung statistischer Wahrscheinlichkeiten für Gefahren- und Schadenseintritt. Beauftragt mit der Erstellung der Gutachtens wird.... Der Gutachter darf zur Klärung relevanter Vorfragen Untergutachter beiziehen. 2. Angesichts der erheblichen Investitionen, die den Haushalt über Jahrzehnte belasten werden, beauftragt die Stadt ferner ein Gutachten zur Bewertung des vorliegenden Hochwasserschutzkonzepts. In der Begutachtung ist insbesondere zu der Frage Stellung zu nehmen, welche alternativen Maßnahmen zur Zielerreichung des Schutzes vor Hochwasserrisiken aus den Gewässern dritter Ordnung der Stadt Burgkunstadt es gibt. Der Gutachter soll auch eine Überprüfung der Bewertung der zu erwartenden Schäden (Marktwert/Neuwert) vornehmen. Beauftragt mit der Erstellung der Gutachtens wird …

Begründung

Angesichts der immensen Investitionen von 10 Millionen € gehört es nach Auffassung der Fraktion des Bürgervereins zur Sorgfaltspflicht, etwaige Feststellungen nach einem "Vier-Augen-Prinzip" gegenprüfen zu lassen. Selbst wenn man zu dem Ergebnis käme, man würde das Hochwasserschutzkonzept auch beauftragen, wenn man nicht dazu rechtlich verpflichtet wäre, gehört doch die Klärung der Rechtslage zu einem geordneten Vorgehen. Sofern, was nicht ganz unwahrscheinlich ist, ein Rechtsgutachten zu dem Ergebnis kommen sollte, dass der Stadtrat eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, benötigt der Stadtrat einen Leitfaden zur richtigen Ausübung des Ermessens. Dazu gehört auch die Überprüfung und Verifizierung, dass das vorgestellte Hochwasserschutzkonzept über 10.000.000,0 € alternativlos bzw. die wirtschaftlichste Lösung ist, um den angestrebten Zweck zu erreichen.

Der Bürgerverein wird bis zur Sitzung noch geeignete Gutachter vorschlagen.

Ergänzende Information aufgrund eines Telefonats mit Prof. L. vom 02.11.2015

"In Ergänzung unseres Antrags vom 30.10.2015 für die Sitzung am 10.11.2015 (Gutachterliche Überprüfung eines Hochwaserschutzkonzepts gegen Hochwasserrisiken aus Gewässern dritter Ordnung) möchten wir als Gutachter im technischen Bereich (Ziffer 2 des Antrag) folgenden Vorschlag unterbreiten:

​Prof. Dr.-Ing. habil. Boris L.

Technische Universität Darmstadt

Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften

Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft

Fachgebiet Wasserbau und Hydraulik

...

Ich hatte Herrn Professor L. zur Klärung der voraussichtlichen Kosten einer gutachterlichen Stellungnahme die in öffentlicher Sitzung am 25. November 2014 vorgestellte Präsentation des Ingenieurbüros M. übersandt.

Herr Professor L. hat mir in einem Telefonat heute bestätigt, dass nach seiner Einschätzung das Hochwasserschutzkonzept des Ingenieurbüro Miller einen sehr soliden Eindruck macht. Er hat sich die über 130 Folien durchgesehen und Ansätze für eine Evaluierung überlegt. Dabei ist es Herrn Professor L. wichtig zu betonen, dass es nicht darum gehe, gegen das planende Ingenieurbüro zu arbeiten, sondern es ginge darum, aus einer 2. technischen Sicht das Potenzial für Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten (Einbringen des Erfahrungsschatzes). Als positiv hob Herr Professor L. hervor, dass das Ingenieurbüro M. die Kanalisation in ihrer Doppelfunktion sowohl der Schadensverursachung als auch als Abführendes Element integriert habe. Dies werde vielfach nicht berücksichtigt. Die Kombination aus Rückhaltemaßnahmen und Ausbau der Verrohrung macht aus Sicht von Professor L. guten Sinn. Auch wurden vom Ingenieurbüro M. Alternativen untersucht, etwa Gewässer offen zu legen, was bei der engen Bebauung der Stadt Burgkunstadt eine schwierige Maßnahme darstellen würde. Der Gesamteindruck aus dem Hochwasserschutzkonzept des Ingenieurbüro M. sei also durchaus positiv.

Der Teufel stecke jedoch oft im Detail. Es gebe 3 große Hebel für den Planer:

(1) die Bemessungsdaten für den Abfluss seien hier vorgegeben, Basis seien die hydraulischen Daten, diese stünden hier mehr oder weniger fest und es gebe keinen Anlass, diese in Zweifel zu ziehen. Ob dies ein paar 100 l mehr oder weniger seien, ist aus Sicht von Professor Lehmann unerheblich.

(2) der 2. Hebel sei die Analyse, wo die Flaschenhälse im vorhandenen System liegen würden. Dies gehe aus den Folien nur in allgemeiner Form hervor.

(3) der 3. Hebel seien die Maßnahmen, um das System zu verbessern.

Herr Professor L. würde vorgeschlagen, um die Kosten niedrig zu halten (er sprach ohne Gewähr von einem Aufwand von maximal 10.000 €, eher weniger), das Hochwasserschutzkonzept nach dem 4-Augen-Prinzip zu überprüfen, nicht mit dem Ziel, es auszuhebeln, sondern zu analysieren, ob noch Verbesserungsmaßnahmen möglich sind. Etwaige Verbesserungsmaßnahmen könnten dann gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro M. in dessen System eingearbeitet werden. Es würde also mehr darum gehen, einen weiteren Erfahrungsschatz konstruktiv in das Projekt einzubringen.

Als Beispiel nannte Herr Professor L. die Ausweitung der Verrohrungsstrecken. Diese würden richtig Geld kosten, da vielfach die Straßen aufgegraben und etwa die Bundesstraße gequert werden müsste. Das ganze funktioniere im Prinzip, wenn nur Wasser kommen würde. Im Extremfall würden aber möglicherweise auch Hindernisse mit angespült (Äste, Laub etc.) , die sich festsetzen könnten und zu unangenehmen Folgen für die Abflussverhältnisse führen könnten. (Diese Erfahrungen haben wir ja im Bereich des Freibads gemacht.) Auch würde sich Herr Professor L. die Berechnungen nochmals ansehen, die den entsprechenden Maßnahmen zu Grunde liegen. Er würde überprüfen, ob Rückstaueffekte schon ausreichend berücksichtigt sind. Als Beispiel nannte er etwaige Engstellen im System, die dazu führen könnten, dass der Querschnitt weiter oben volllaufe. Die Berechnungsunterlagen sollten diesbezüglich gesichtet und durchgesehen werden.

Professor L. schlug vor, sich diese neuralgischen Punkte in einem kleinen Gutachten anzusehen, einen vor Ort Termin einzuplanen und 2-3 Termine mit dem Ingenieurbüro M. einzuplanen. Als Kostenobergrenze nannte Herr Professor L. wie gesagt maximal 10.000 €, eher weniger (an dieser Stelle ohne Gewähr, dies könnte man jedoch sicher entsprechend vertraglich regeln).

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir über die anliegende Publikation auf Herrn Professor L. aufmerksam gemacht wurden und keinerlei persönliche Kontakte bis dato bestanden. Herr Professor L. macht einen sehr soliden und kompetenten Eindruck. Wir möchten uns als Fraktion dem Anliegen anschließen, dass es nicht darum geht, das Hochwasserschutzkonzept des Ingenieurbüro M. auszuhebeln, sondern bei dem immensen Kostenvolumen von 10.000.000,00 € eine 2. Meinung nach dem 4-Augen-Prinzip einzuholen. Dies ist bei jedem Vorhaben diesen Investitionsvolumens aus unserer Sicht aus professionellen Gesichtspunkten geboten."

05 Fortsetzung der Vorberatungen zum Haushalt 2016

06 Bestellung stellvertretende Kassenverwalterin

07 Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg über eine Kanalsanierung mittels Inlinerverfahren in der B 289, OD Weidnitz

08 Änderung des Schulsprengels der ehemaligen Mittelschule Burgkunstadt; Auflösung des Mittelschulverbundes Obermain

09 Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes Durchführung des VOF-Verfahrens

10 Nachtrag zur Erbbaurechtsbestellung mit der Dorfgemeinschaft Mainroth

11 Rechtliche Änderung bei Wasserzählern

12 Entwicklung eines gemeinsamen Tourismuskonzeptes für die Kommunen Altenkunstadt, Burgkunstadt und Weismain

  • Änderung der Tagesordnung: Der frühere nichtöffentliche Top 15, Entwicklung eines gemeinsamen Tourismuskonzept…“, wird nun öffentlich als Top 12 behandelt.

13 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

14 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.10.2015

15 Anfragen

Publikationen

Fußnoten

<references/>