Geheimhaltungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Gesetzlich vorgeschrieben ist die Geheimhaltung insbesondere  
 
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Geheimhaltung insbesondere  
 
* nach {{AO 30}} für Steuer-, Beitrags- und Gebührenangelegenheiten
 
* nach {{AO 30}} für Steuer-, Beitrags- und Gebührenangelegenheiten
* nach GO ... für Verhandlungen in nichtöffentlicher Sitzung und
 
 
* Angelegenheiten, die dem [[Datenschutz]] unterliegen ({{BDSG 5}}).  
 
* Angelegenheiten, die dem [[Datenschutz]] unterliegen ({{BDSG 5}}).  
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==Abgrenzung==
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* [[Amtsverschwiegenheit]]
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Aktuelle Version vom 11. Oktober 2015, 11:00 Uhr

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Geheimhaltung insbesondere

Abgrenzung

Normen

Grundgesetz (GG)

Bundesgesetze

Landesrecht Bayern

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch