Zinsen: Unterschied zwischen den Versionen
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* {{BVerwG 2 C 42/00}} - [[Schadensersatzanspruch]] des Dienstherrn gegen einen [[Beamter|Beamten]] wegen erhöhten Zinsaufwandes: "Hat der Beamte dem Dienstherrn Gelder entzogen, so umfasst der zu ersetzende Schaden auch eine Vermögenseinbuße wegen Zinsverlustes. Es bedarf nicht der Aufklärung des konkreten Zusammenhangs zwischen der [[Pflichtwidrigkeit]] und dem Zinsschaden."<ref>Amtliche Leitsätze 1 und 2</ref> | * {{BVerwG 2 C 42/00}} - [[Schadensersatzanspruch]] des Dienstherrn gegen einen [[Beamter|Beamten]] wegen erhöhten Zinsaufwandes: "Hat der Beamte dem Dienstherrn Gelder entzogen, so umfasst der zu ersetzende Schaden auch eine Vermögenseinbuße wegen Zinsverlustes. Es bedarf nicht der Aufklärung des konkreten Zusammenhangs zwischen der [[Pflichtwidrigkeit]] und dem Zinsschaden."<ref>Amtliche Leitsätze 1 und 2</ref> | ||
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Version vom 8. Oktober 2015, 09:40 Uhr
Rechtsprechung
- BVerwG, Urteil vom 19.07.2001 - 2 C 42.00 - Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen einen Beamten wegen erhöhten Zinsaufwandes: "Hat der Beamte dem Dienstherrn Gelder entzogen, so umfasst der zu ersetzende Schaden auch eine Vermögenseinbuße wegen Zinsverlustes. Es bedarf nicht der Aufklärung des konkreten Zusammenhangs zwischen der Pflichtwidrigkeit und dem Zinsschaden."<ref>Amtliche Leitsätze 1 und 2</ref>
- OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10. 4. 2001 - 5 L 556/00:
Siehe auch
Fußnoten
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