Geheimhaltungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 10: Zeile 10:
 
* {{GO 20}} Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht
 
* {{GO 20}} Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht
 
* {{GO 56a}} Geheimhaltung
 
* {{GO 56a}} Geheimhaltung
 +
 +
==Rechtsprechung==
 +
* {{VG Regensburg RO 3 K 14.383}} - [[Rüge]] bzw. Missbilligung gegenüber einem Stadtratsmitglied durch Stadtrat bzw. Stadt wegen Verstoßes gegen die [[Verschwiegenheitspflicht]]; Organkompetenz für eine Abänderung/Erweiterung des Vorwurfs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Umfang der [[Geheimhaltung]]sbedürftigkeit von Tatsachen
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==

Version vom 25. August 2015, 09:58 Uhr

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Geheimhaltung insbesondere

  • nach AO § 30 für Steuer-, Beitrags- und Gebührenangelegenheiten
  • nach GO ... für Verhandlungen in nichtöffentlicher Sitzung und
  • Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen.

Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch