Stadtratssitzung-2015-02-10: Unterschied zwischen den Versionen

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*MD: Zitat Dobler ([[BKPV]]): "Die Gewährung eines Gelddarlehens stellt grundsätzlich ein [[Bankgeschäft]] im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG dar. Eine Gemeinde läuft immer dann Gefahr, ein genehmigungspflichtiges Bankgeschäft zu tätigen, wenn sie derartige Geschäfte außerhalb eines öffentlich geregelten [[Kassenverbund]]es oder sonstigen Verhältnisses<ref>z. B. {{KommZG}}</ref> vornimmt. Im Zweifelsfalle empfiehlt sich eine Abklärung bei der [[Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht]] - insbesondere auch deshalb, weil ein Betreiben genehmigungspflichtiger Bankgeschäfte ohne Erlaubnis gegebenenfalls strafrechtlich von Bedeutung sein könnte (§§ 54 und 32 KWG)."<ref>[http://www.bkpv.de/ver/html/gb2007/dobler_07.htm#_ednref5 Dobler, EU-Beihilfe und kommunale Wirtschaftsförderung - erläutert an Fällen aus der kommunalen Praxis] Fallbeispiel 1</ref> Mag vielleicht ein bisschen zu weit gehen, der Kerngedanke, dass die Stadt keine Bank ist, ist jedoch richtig.
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*MD: Zitat Dobler ([[BKPV]]): "Die Gewährung eines Gelddarlehens stellt grundsätzlich ein [[Bankgeschäft]] im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG dar. Eine Gemeinde läuft immer dann Gefahr, ein genehmigungspflichtiges Bankgeschäft zu tätigen, wenn sie derartige Geschäfte außerhalb eines öffentlich geregelten [[Kassenverbund]]es oder sonstigen Verhältnisses<ref>z. B. {{KommZG}}</ref> vornimmt. Im Zweifelsfalle empfiehlt sich eine Abklärung bei der [[Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht]] - insbesondere auch deshalb, weil ein Betreiben genehmigungspflichtiger Bankgeschäfte ohne Erlaubnis gegebenenfalls strafrechtlich von Bedeutung sein könnte (§§ 54 und 32 KWG)."<ref>[http://www.bkpv.de/ver/html/gb2007/dobler_07.htm#_ednref5 Dobler, EU-Beihilfe und kommunale Wirtschaftsförderung - erläutert an Fällen aus der kommunalen Praxis] Fallbeispiel 1</ref>  
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*MD: Mag vielleicht bezogn auf diesen Fall ein bisschen zu weit gehen, der Kerngedanke, dass die Stadt keine Bank ist, ist jedoch auch hier richtig.
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* MD: Darlehen als finanzielle Leistung unzulässig, da wir wegen fehlendem Haushalt noch die Grundsätze der [[vorläufige Haushaltsführung|vorläufigen Haushaltsführung]] zu beachten haben.
 
* MD: Darlehen als finanzielle Leistung unzulässig, da wir wegen fehlendem Haushalt noch die Grundsätze der [[vorläufige Haushaltsführung|vorläufigen Haushaltsführung]] zu beachten haben.
  

Version vom 11. Februar 2015, 01:01 Uhr

Bauausschusssitzung am 10.02.2015

TAGESORDNUNG<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

zur: Sitzung des Bauausschusses

am: Dienstag, 10. Februar 2015 um 19:00 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlich:

01 Bauantrag auf Anbau eines Bürogebäudes und Abbruch eines nicht mehr genutzten Trafogebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 694 der Gemarkung Burgkunstadt (K.-E.-Fischer-Str. 6+8) (2015-0006)

02 Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhausneubaues mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 988/7 der Gemarkung Burgkunstadt (Komm.-Rat-Riexinger-Weg 10) (2015-0003)

03 Bauvoranfrage auf Errichtung eines Garagenkomplexes auf dem Grundstück Flst.Nr. 1056/15 der Gemarkung Burgkunstadt (Erlenweg 1) (2015-0004)

04 Bauvoranfrage auf Errichtung von ein oder zwei Wohngebäuden auf dem Grundstück Flst.Nr. 1432 der Gemarkung Burgkunstadt (Nähe Schaftrieb) (2015-0001)

- Antrag wurde zurückgenommen -

05 Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Doppelgarage zur gewerblichen Nutzung als Kfz-Werkstatt auf dem Grundstück Flst.Nr. 265 der Gemarkung Ebneth (Hainweiher 22) (2015-0005)

06 Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Tipico-Wettbüros in eine Spielothek auf dem Grundstück Flst.Nr. 1529/10 der Gemarkung Burgkunstadt (Auwiese 3) (2015-0002)

07 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.01.2015

Stadtratssitzung am 10.02.2015

TAGESORDNUNG<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

zur: Sitzung des Stadtrates

am: Dienstag, 10. Februar 2015 um 19:30 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlich:

Antrag der Fraktion des Bürgervereins zur Tagesordnung:

  • Antrag, TOP 10 der nichtöffentlichen Sitzung auf die öffentliche Tagesordnung der Stadtratssitzung am 10.03.2015 zu nehmen (mehrheitlich abgelehnt)
  • Hilfsantrag: TOP 10 im öffentlichen Teil der Sitzung heute zu behandeln (mehrheitlich angenommen)

01 Bekanntgaben

02 Feststellung der Jahresrechnung 2013 gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO)

03 Entlastung der Jahresrechnung 2013 gemäß Art. 102 GO

04 Landschaftspflegeverband; Verlängerung eines gewährten zinslosen Darlehens

Sachverhalt

Diskussion

  • MD: Mag vielleicht bezogn auf diesen Fall ein bisschen zu weit gehen, der Kerngedanke, dass die Stadt keine Bank ist, ist jedoch auch hier richtig.
  • MD: Darlehen als finanzielle Leistung unzulässig, da wir wegen fehlendem Haushalt noch die Grundsätze der vorläufigen Haushaltsführung zu beachten haben.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dem Landschaftspflegeverband das gewährte zinslose Darlehen zur Zwischenfinanzierung seiner Aufwendungen, um weitere 5 Jahre zu verlängern.

(Mehrheitlich angenommen, MD beantragt namentliche Abstimmung)

05 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) - Errichtung einer Skater-/Bikeranlage

06 Notsicherungsmaßnahmen am Alten Brauhaus in Mainroth

07 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

08 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.01.2015

10 Kommunale Träger der Sparkasse Coburg-Lichtenfels

09 Anfragen

Fußnoten

<references />