Vergaberecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Vergaben ist zunächst der Auftragswert nach {{VgV 3}} zu schätzen.
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==Normen==
 
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Version vom 16. Mai 2014, 09:39 Uhr

Bei Vergaben ist zunächst der Auftragswert nach VgV § 3 zu schätzen.


Normen

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