Kombiklasse: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Nach {{BayEUG 32}} Abs. 2 können an allen Grundschulen in Bayern Jahrgangsklassen gebildet oder zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammengefasst werden. …“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Nach {{BayEUG 32}} Abs. 2 können an allen Grundschulen in Bayern Jahrgangsklassen gebildet oder zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammengefasst werden.
+
Nach {{BayEUG 32}} Abs. 2 sind an Grundschulen in Bayern Jahrgangsklassen zu bilden oder zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammenzufassen.
  
 
Außerdem werden jedes Jahr Richtlinien zur Klassenbildung veröffentlicht, die weitere Informationen und Maßgaben enthalten, so z.B. den Hinweis, dass jahrgangskombinierte Klassen auch parallel zu jahrgangsreinen Klassen unterrichtet werden können<ref>Quelle: </ref>.
 
Außerdem werden jedes Jahr Richtlinien zur Klassenbildung veröffentlicht, die weitere Informationen und Maßgaben enthalten, so z.B. den Hinweis, dass jahrgangskombinierte Klassen auch parallel zu jahrgangsreinen Klassen unterrichtet werden können<ref>Quelle: </ref>.

Version vom 14. Mai 2014, 10:26 Uhr

Nach BayEUG Art. 32 Abs. 2 sind an Grundschulen in Bayern Jahrgangsklassen zu bilden oder zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammenzufassen.

Außerdem werden jedes Jahr Richtlinien zur Klassenbildung veröffentlicht, die weitere Informationen und Maßgaben enthalten, so z.B. den Hinweis, dass jahrgangskombinierte Klassen auch parallel zu jahrgangsreinen Klassen unterrichtet werden können<ref>Quelle: </ref>.

Normen

Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetze (BayEUG)

Fußnoten

<references />