Überschuldung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Überschuldungssituation liegt vor, wenn die Schulden größer sind als das Vermögen<ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>.
 
Eine Überschuldungssituation liegt vor, wenn die Schulden größer sind als das Vermögen<ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>.
  
Problematisch ist dies bei der [[Kameralistik]], da hier das Vermögen nicht oder nur teilweise bewertet ist<ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>.
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Problematisch ist dies bei der [[Kameralistik]], da hier das Vermögen nicht oder nur teilweise bewertet ist<ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>. Faustregel bei Kameralistik<ref>siehe {{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>
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* Schuldenstand > durchschnittliche Einnahmen des Verwaltungshaushalts der letzten 3 Jahre
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* Zins- und Tilgungsleistungen der vorhandenen Schulden > 6% der Einnahmen des Verwaltungshaushalts.
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 26. Dezember 2014, 01:06 Uhr

Eine Überschuldungssituation liegt vor, wenn die Schulden größer sind als das Vermögen<ref>Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>.

Problematisch ist dies bei der Kameralistik, da hier das Vermögen nicht oder nur teilweise bewertet ist<ref>Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>. Faustregel bei Kameralistik<ref>siehe Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>

  • Schuldenstand > durchschnittliche Einnahmen des Verwaltungshaushalts der letzten 3 Jahre
  • Zins- und Tilgungsleistungen der vorhandenen Schulden > 6% der Einnahmen des Verwaltungshaushalts.

Normen

Siehe auch

Fußnoten

<references />