Überschuldung: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Überschuldungssituation liegt vor, wenn die Schulden größer sind als das Vermögen<ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>. | Eine Überschuldungssituation liegt vor, wenn die Schulden größer sind als das Vermögen<ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>. | ||
− | Problematisch ist dies bei der [[Kameralistik]], da hier das Vermögen nicht oder nur teilweise bewertet ist<ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>. | + | Problematisch ist dies bei der [[Kameralistik]], da hier das Vermögen nicht oder nur teilweise bewertet ist<ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>. Faustregel bei Kameralistik<ref>siehe {{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref> |
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+ | * Schuldenstand > durchschnittliche Einnahmen des Verwaltungshaushalts der letzten 3 Jahre | ||
+ | * Zins- und Tilgungsleistungen der vorhandenen Schulden > 6% der Einnahmen des Verwaltungshaushalts. | ||
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Version vom 26. Dezember 2014, 01:06 Uhr
Eine Überschuldungssituation liegt vor, wenn die Schulden größer sind als das Vermögen<ref>Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>.
Problematisch ist dies bei der Kameralistik, da hier das Vermögen nicht oder nur teilweise bewertet ist<ref>Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>. Faustregel bei Kameralistik<ref>siehe Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>
- Schuldenstand > durchschnittliche Einnahmen des Verwaltungshaushalts der letzten 3 Jahre
- Zins- und Tilgungsleistungen der vorhandenen Schulden > 6% der Einnahmen des Verwaltungshaushalts.
Normen
- GO Art. 61 Abs. 1 Satz 2
Siehe auch
Fußnoten
<references />