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===nach Fristen und Dringlichkeit===
 
===nach Fristen und Dringlichkeit===
* 01.12.2013: Vorlage der Haushaltssatzung beim Landratsamt Lichtenfels (???)<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach {{GO 65}} Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref> <ref>{{GO 65}} Abs. 3 Satz 1 und 2: Haushaltssatzungen mit genehmigungspflichtigen Bestandteilen sind sogleich nach der Genehmigung amtlich bekanntzumachen. Haushaltssatzungen ohne solche Bestandteile sind frühestens einen Monat nach der Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde amtlich bekanntzumachen, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet.</ref><ref>Warum wurde der Haushalt noch nicht verabschiedet? Wurde der Hauhalt beanstandet? ({{GO 65}} Abs. 3 Satz 2???</ref>
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* 30.11.2013: Einreichung der Haushaltssatzung beim Landratsamt Lichtenfels (???)<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach {{GO 65}} Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref> <ref>{{GO 65}} Abs. 3 Satz 1 und 2: Haushaltssatzungen mit genehmigungspflichtigen Bestandteilen sind sogleich nach der Genehmigung amtlich bekanntzumachen. Haushaltssatzungen ohne solche Bestandteile sind frühestens einen Monat nach der Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde amtlich bekanntzumachen, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet.</ref><ref>Warum wurde der Haushalt noch nicht verabschiedet? Wurde der Hauhalt beanstandet? ({{GO 65}} Abs. 3 Satz 2???</ref>
 
* 06.05.2014: [[Geschäftsordnung]]
 
* 06.05.2014: [[Geschäftsordnung]]
 
* 01.09.2014: [[Anti-Korruptionsbeauftragter]]<ref>wg. Neuregelung § 108b StGB ab 1.9.2014</ref>
 
* 01.09.2014: [[Anti-Korruptionsbeauftragter]]<ref>wg. Neuregelung § 108b StGB ab 1.9.2014</ref>
* 01.12.2014: Vorlage der Haushaltssatzung beim Landratsamt Lichtenfels<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach {{GO 65}} Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref>
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* 30.11.2014: Einreichung der Haushaltssatzung beim Landratsamt Lichtenfels<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach {{GO 65}} Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref>
 
* 22.12.2015 (?): [[Hochwasserschutzkonzept]]<ref>Frist 22.12.2015 nach {{Richtlinie 2007/60/EG}}) sowie {{WHG 75}}</ref>
 
* 22.12.2015 (?): [[Hochwasserschutzkonzept]]<ref>Frist 22.12.2015 nach {{Richtlinie 2007/60/EG}}) sowie {{WHG 75}}</ref>
  

Version vom 22. März 2014, 23:00 Uhr

Sammlung

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nach Prioritäten

  • Public Management<ref>ggf. auf Landkreisebene anzusiedeln?</ref>
  • Schulden<ref>Ziel: Pro-Kopf-Verschuldung auf Landesdurchschnitt Bayern verringern (1.194,72 Euro / Burgkunstadt zum 31.12.2013: 1.634,57 € / 31.12.2012: 1.604,66 €)</ref>
  • Lehrschwimmbecken

...

nach Fristen und Dringlichkeit

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Fußnoten

<references />