Militärausrüstung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. Oktober 2021, 12:21 Uhr
Militärausrüstung ist nach GWB § 104 Abs. 2 jede Ausrüstung, die eigens zu militärischen Zwecken konzipiert oder für militärische Zwecke angepasst wird und zum Einsatz als Waffe, Munition oder Kriegsmaterial bestimmt ist.
Fußnoten
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