Landschaftsprogramm: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Das [[Landschaftsprogramm]] stellt die im Interesse des gesamten Landes erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gutachtlich dar. Seine Verbindlichkeit gegenüber Behörden erhält das Landschaftsprogramm durch die Integration in das {{LEP}}.<ref>Quelle: https://www.lfu.bayern.de/natur/landschaftsplanung/planungsebenen/index.htm - abgerufen am 23.07.2020 um 15:32 Uhr</ref><noinclude> | + | Das [[Landschaftsprogramm]] stellt die im Interesse des gesamten Landes erforderlichen Maßnahmen des [[Naturschutz|Naturschutzes]] und der [[Landschaftspflege]] gutachtlich dar. Seine Verbindlichkeit gegenüber Behörden erhält das Landschaftsprogramm durch die Integration in das {{LEP}}.<ref>Quelle: https://www.lfu.bayern.de/natur/landschaftsplanung/planungsebenen/index.htm - abgerufen am 23.07.2020 um 15:32 Uhr</ref><noinclude> |
==Normen== | ==Normen== |
Version vom 23. Juli 2020, 13:35 Uhr
Das Landschaftsprogramm stellt die im Interesse des gesamten Landes erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gutachtlich dar. Seine Verbindlichkeit gegenüber Behörden erhält das Landschaftsprogramm durch die Integration in das Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP).<ref>Quelle: https://www.lfu.bayern.de/natur/landschaftsplanung/planungsebenen/index.htm - abgerufen am 23.07.2020 um 15:32 Uhr</ref>
Normen
Publikationen
Links
Fußnoten
<references/>