Leitmaßstab der Landesplanung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Leitmaßstab der Landesplanung]] ist eine [[Nachhaltigkeit|nachhaltige]] [[Raumentwicklung]], die die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Belange des Raums in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt ({{BayLplG 5}} Abs. 2)<noinclude>
 
[[Leitmaßstab der Landesplanung]] ist eine [[Nachhaltigkeit|nachhaltige]] [[Raumentwicklung]], die die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Belange des Raums in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt ({{BayLplG 5}} Abs. 2)<noinclude>
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==Siehe auch==
 
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Aktuelle Version vom 1. Juni 2020, 10:37 Uhr

Leitmaßstab der Landesplanung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Belange des Raums in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt (BayLplG Art. 5 Abs. 2)

Normen

Siehe auch

Fußnoten

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