Auflösung des Vereins: Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch==
 
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Version vom 26. Mai 2020, 10:05 Uhr

Der Verein kann nach BGB § 41 Satz 1 durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt (BGB § 41 Satz 2).

Normen

Siehe auch