Leitung der Mitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtsprechung==
 
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* {{BayObLG BReg. 2 Z 31/72}}: "Die im Vereinsregister als Vorstandsmitglieder eingetragenen Personen sind durch den Ablauf ihrer Amtszeit nicht gehindert, eine Mitgliederversammlung einzuberufen."<ref>Amtlicher Leitsatz 1</ref>
 
* {{BayObLG BReg. 2 Z 31/72}}: "Die im Vereinsregister als Vorstandsmitglieder eingetragenen Personen sind durch den Ablauf ihrer Amtszeit nicht gehindert, eine Mitgliederversammlung einzuberufen."<ref>Amtlicher Leitsatz 1</ref>
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* {{KG 2 U 2347/56}}
  
 
==Fußnoten==
 
==Fußnoten==

Version vom 16. Mai 2020, 09:56 Uhr

Normen

Rechtsprechung

Fußnoten

<references/>