Online-Mitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Ein Verein kann durch Satzung regeln, dass eine [[Mitgliederversammlung]] auch virtuell (online) durchgeführt werden kann.<ref>{{OLG Hamm I-27 W 106/11}} Amtlicher Leitsatz</ref> | Ein Verein kann durch Satzung regeln, dass eine [[Mitgliederversammlung]] auch virtuell (online) durchgeführt werden kann.<ref>{{OLG Hamm I-27 W 106/11}} Amtlicher Leitsatz</ref> | ||
− | Nach dem {{Corona-Pandemie}} Artikel 2 § 5 | + | Nach dem {{Corona-Pandemie}} Artikel 2 § 5 Abs. 2 kann der Vorstand abweichend von {{BGB 32}} Absatz 1 Satz 1 auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen, |
+ | # an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder | ||
+ | # ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben. <noinclude> | ||
==Tools== | ==Tools== |
Version vom 15. Mai 2020, 13:08 Uhr
Ein Verein kann durch Satzung regeln, dass eine Mitgliederversammlung auch virtuell (online) durchgeführt werden kann.<ref>OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2011 - I-27 W 106/11 = NJW 2012, 940 Amtlicher Leitsatz</ref>
Nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 Artikel 2 § 5 Abs. 2 kann der Vorstand abweichend von BGB § 32 Absatz 1 Satz 1 auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,
- an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
- ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.
Tools
Präsentation
Social Tool
Diskussionen
- https://www.mediawiki.org/wiki/Extension:WikiForum
- http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Hilfe:Abstimmungen_im_Wiki
- https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Technik/MediaWiki/Structured_Discussions
- https://phabricator.wikimedia.org/
Abstimmungen
Wahlen
- polyas.com
Normen
- Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht - Artikel 2 § 5 (S. 11)]
Rechtsprechung
Siehe auch
Fußnoten
<references/>