Kategorie:Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Zweck des Datenschutzes ist nach {{BDSG 1}} Abs. 1 der Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung in seinem [[Persönlichkeitsrecht]] durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten.
 
Zweck des Datenschutzes ist nach {{BDSG 1}} Abs. 1 der Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung in seinem [[Persönlichkeitsrecht]] durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten.
 
  
 
* [https://www.datenschutzzentrum.de/faq/verein.htm Häufig gestellte Fragen zum Bereich Beschaffung von Informationen über Vereinsmitglieder]
 
* [https://www.datenschutzzentrum.de/faq/verein.htm Häufig gestellte Fragen zum Bereich Beschaffung von Informationen über Vereinsmitglieder]

Version vom 11. März 2014, 07:33 Uhr

Zweck des Datenschutzes ist nach BDSG § 1 Abs. 1 der Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung in seinem Persönlichkeitsrecht durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten.

Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references />