Kategorie:Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Zweck des Datenschutzes ist nach {{BDSG 1}} Abs. 1 der Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung in seinem [[Persönlichkeitsrecht]] durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten.
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* [https://www.datenschutzzentrum.de/faq/verein.htm Häufig gestellte Fragen zum Bereich Beschaffung von Informationen über Vereinsmitglieder]
 
* [https://www.datenschutzzentrum.de/faq/verein.htm Häufig gestellte Fragen zum Bereich Beschaffung von Informationen über Vereinsmitglieder]
 
* [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/index.html Bundesdatenschutztgesetz (BDSG)]  
 
* [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/index.html Bundesdatenschutztgesetz (BDSG)]  

Version vom 18. August 2013, 11:02 Uhr

Zweck des Datenschutzes ist nach BDSG § 1 Abs. 1 der Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung in seinem Persönlichkeitsrecht durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten.


Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references />