Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Mai 2020, 08:39 Uhr
Die Satzung muss nach BGB § 57 Abs. 1
- den Zweck,
- den Namen und
- den Sitz des Vereins
enthalten und ergeben,
- dass der Verein eingetragen werden soll.