Sollinhalt der Vereinssatzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Satzung soll nach {{BGB 58}}  Bestimmungen enthalten:
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Die [[Vereinssatzung|Satzung]] soll nach {{BGB 58}}  Bestimmungen enthalten:
 
#über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
 
#über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
 
#darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
 
#darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,

Version vom 4. Mai 2020, 08:22 Uhr

Die Satzung soll nach BGB § 58 Bestimmungen enthalten:

  1. über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
  2. darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
  3. über die Bildung des Vorstands,
  4. über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.

Normen

Siehe auch