Verwaltungsgerichtsbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird nach {{VwGO 1}} durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt.
+
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird nach {{VwGO 1}} durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind
 +
* in den Ländern
 +
** die [[Verwaltungsgericht|Verwaltungsgerichte]] und
 +
**je ein [[Oberverwaltungsgericht]],
 +
* im Bund das [[Bundesverwaltungsgericht]] mit Sitz in Leipzig.
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 27. April 2020, 21:59 Uhr

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird nach VwGO § 1 durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind

Normen

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)