Auftragsbekanntmachung im Oberschwellenbereich: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
==Veröffentlichungsplattformen== | ==Veröffentlichungsplattformen== | ||
+ | |||
+ | ===[[Oberschwellenbereich]]=== | ||
+ | [http://ted.europa.eu/TED/main/HomePage.do Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union] | ||
+ | |||
===[[Unterschwellenbereich]]=== | ===[[Unterschwellenbereich]]=== | ||
{{BayVeBe}} | {{BayVeBe}} | ||
− | |||
− | |||
==Normen== | ==Normen== |
Version vom 18. Juli 2019, 22:18 Uhr
Der öffentliche Auftraggeber teilt seine Absicht, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, in einer Auftragsbekanntmachung mit (VgV § 37 Abs. 1 Satz 1). Die Auftragsbekanntmachung wird nach dem Muster gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 erstellt (VgV § 37 Abs. 2).
Veröffentlichungsplattformen
Oberschwellenbereich
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
Unterschwellenbereich
Vergabeplattform der Bayerischen Staatsbauverwaltung oder Deutsche eVergabe
Normen
EU.Recht
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11. November 2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 Anhang II
Vergabeverordnung (VgV)
- VgV § 37 Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil
Publikationen
Fachbücher
- Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 237