Konzession: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Juli 2019, 13:47 Uhr
Konzessionen sind nach GWB § 105 Abs. 1 entgeltliche Verträge, mit denen ein oder mehrere Konzessionsgeber ein oder mehrere Unternehmen
- mit der Erbringung von Bauleistungen betrauen (Baukonzessionen); dabei besteht die Gegenleistung entweder allein in dem Recht zur Nutzung des Bauwerks oder in diesem Recht zuzüglich einer Zahlung; oder
- mit der Erbringung und der Verwaltung von Dienstleistungen betrauen, die nicht in der Erbringung von Bauleistungen nach Nummer 1 bestehen (Dienstleistungskonzessionen); dabei besteht die Gegenleistung entweder allein in dem Recht zur Verwertung der Dienstleistungen oder in diesem Recht zuzüglich einer Zahlung.
Normen
- GWB § 105 Konzessionen
Publikationen
Wikipedia
Fachbücher
- Elmar Loer, Public Private Partnership und Public Public Partnership (Schriften zum Europäischen und Internationalen Recht, Band 15), Kooperations- und Konzessionsmodelle sowie interkommunale Zusammenarbeit im Lichte des Vergaberechts, ISBN 9783899714241