Regionalplan Region Oberfranken West (4): Unterschied zwischen den Versionen
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====2.4 Oberzentren==== | ====2.4 Oberzentren==== | ||
− | |||
− | |||
=Teil B Nachhaltige Entwicklung der raumbedeutsamen Fachbereiche= | =Teil B Nachhaltige Entwicklung der raumbedeutsamen Fachbereiche= | ||
Zeile 125: | Zeile 123: | ||
==IV Land- und Forstwirtschaft== | ==IV Land- und Forstwirtschaft== | ||
− | + | ===1 Landwirtschaft=== | |
− | + | ====1.1 Landbewirtschaftung und Flächennutzung==== | |
− | + | ====1.2 Überbetriebliche Zusammenarbeit, Erzeugung und Vermarktung==== | |
− | + | ====1.3 Außerlandwirtschaftliche Erwerbsmöglichkeiten==== | |
− | + | ===2 Forstwirtschaft=== | |
− | + | ====2.1 Erhaltung des Waldes==== | |
− | + | ====2.2 Funktionen des Waldes==== | |
− | + | ====2.3 Verbesserung der Forststruktur==== | |
− | + | ====2.4 Erstaufforstungen==== | |
− | + | ===3 Flurbereinigungsplanung=== | |
− | + | ====3.1 Flurbereinigungsverfahren==== | |
− | + | ====3.2 Maßnahmen der Flurbereinigung==== | |
− | + | ==V== | |
− | + | ===1 Verkehr<ref>Quelle: http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/landesentwicklung/regionalplanung/4_verkehr.pdf - abgerufen am 5.7.2016 um 09:54 Uhr</ref>=== | |
− | + | ====1.1 Verkehrsleitbild==== | |
1.1.1 G | 1.1.1 G | ||
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Es ist anzustreben, den Güterverkehr auf umweltfreundlichere Verkehrsträger wie den Main-Donau-Kanal mit seinem "bayernhafen Bamberg" und die Schiene zu verlagern. | Es ist anzustreben, den Güterverkehr auf umweltfreundlichere Verkehrsträger wie den Main-Donau-Kanal mit seinem "bayernhafen Bamberg" und die Schiene zu verlagern. | ||
− | + | ====1.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)==== | |
− | 1.2.1 | + | =====1.2.1===== |
− | G | + | ======G====== |
Es ist anzustreben, die Verkehrsbedienung durch den öffentlichen Personennahverkehr in allen Teilen der Region durch Verbesserungen der Erschließung und des Bedienungsstandards, durch die Verlängerung der täglichen Betriebszeiten, eine Verdichtung der Taktzeiten sowie durch eine enge Abstimmung zwischen den Nahverkehrsträgern zu sichern und auszubauen. | Es ist anzustreben, die Verkehrsbedienung durch den öffentlichen Personennahverkehr in allen Teilen der Region durch Verbesserungen der Erschließung und des Bedienungsstandards, durch die Verlängerung der täglichen Betriebszeiten, eine Verdichtung der Taktzeiten sowie durch eine enge Abstimmung zwischen den Nahverkehrsträgern zu sichern und auszubauen. | ||
− | Z | + | ======Z====== |
Im oberfränkischen Teil des Großen Verdichtungsraums Nürnberg/Fürth/Erlangen, in den Oberzentren der Region, im Verdichtungsraum Bamberg und im Stadt- und Umlandbereich Coburg soll der öffentliche Personennahverkehr als Alternative zum motorisierten Individualverkehr vorrangig ausgebaut werden. | Im oberfränkischen Teil des Großen Verdichtungsraums Nürnberg/Fürth/Erlangen, in den Oberzentren der Region, im Verdichtungsraum Bamberg und im Stadt- und Umlandbereich Coburg soll der öffentliche Personennahverkehr als Alternative zum motorisierten Individualverkehr vorrangig ausgebaut werden. | ||
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Die Nahverkehrsbeziehungen zu den benachbarten Regionen und nach Thüringen sowie innerhalb der Metropolregion Nürnberg sollen verbessert werden. | Die Nahverkehrsbeziehungen zu den benachbarten Regionen und nach Thüringen sowie innerhalb der Metropolregion Nürnberg sollen verbessert werden. | ||
− | 1.2.2 | + | =====1.2.2===== |
Z | Z | ||
Zeile 204: | Zeile 202: | ||
seinem Verflechtungsbereich, vor allem in den Nahbereichen Ebermannstadt, Ludwigsstadt und Scheßlitz. | seinem Verflechtungsbereich, vor allem in den Nahbereichen Ebermannstadt, Ludwigsstadt und Scheßlitz. | ||
− | 1.2.3 | + | =====1.2.3===== |
Z | Z | ||
Zeile 217: | Zeile 215: | ||
Es ist anzustreben, das übrige ÖPNV-Angebot in den Mittelbereichen und Nahverkehrsräumen auf das Angebot im Schienenpersonennahverkehr abzustimmen und auf eine Verknüpfung mit dem Individualverkehr auf der Straße (park&ride) hinzuwirken. | Es ist anzustreben, das übrige ÖPNV-Angebot in den Mittelbereichen und Nahverkehrsräumen auf das Angebot im Schienenpersonennahverkehr abzustimmen und auf eine Verknüpfung mit dem Individualverkehr auf der Straße (park&ride) hinzuwirken. | ||
− | 1.2.4 | + | =====1.2.4===== |
G | G | ||
Zeile 227: | Zeile 225: | ||
In den Oberzentren Bamberg und Coburg sollen die Bahnhöfe und ihr Umfeld so gestaltet und ausgebaut werden, dass sie ihrer Verknüpfungs- und Verteilerfunktion zwischen dem Schienenfernverkehr und dem Regional- und Nahverkehr gerecht werden können. | In den Oberzentren Bamberg und Coburg sollen die Bahnhöfe und ihr Umfeld so gestaltet und ausgebaut werden, dass sie ihrer Verknüpfungs- und Verteilerfunktion zwischen dem Schienenfernverkehr und dem Regional- und Nahverkehr gerecht werden können. | ||
− | + | ====1.3 Schiene==== | |
− | 1.3.1 | + | =====1.3.1===== |
G | G | ||
Zeile 235: | Zeile 233: | ||
Es ist anzustreben, in allen Teilen der Region die Schienenverkehrsbedienung sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr zu sichern und zu verbessern. | Es ist anzustreben, in allen Teilen der Region die Schienenverkehrsbedienung sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr zu sichern und zu verbessern. | ||
− | 1.3.2 | + | =====1.3.2===== |
Z | Z | ||
Zeile 249: | Zeile 247: | ||
Die Bedienung der Relation Nürnberg-Bamberg-Lichtenfels-Saalfeld-Jena-Leipzig durch einen leistungsfähigen und vertakteten Schienenfernverkehr soll auch nach Fertigstellung der ICE-Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt sichergestellt werden. | Die Bedienung der Relation Nürnberg-Bamberg-Lichtenfels-Saalfeld-Jena-Leipzig durch einen leistungsfähigen und vertakteten Schienenfernverkehr soll auch nach Fertigstellung der ICE-Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt sichergestellt werden. | ||
− | 1.3.3 | + | =====1.3.3===== |
G | G | ||
Zeile 255: | Zeile 253: | ||
Eine verbesserte Anbindung der Region an das Netz des kombinierten Güterverkehrs ist anzustreben. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, bestehende und nicht mehr genutzte Anschlussgleise und Nebengleise bzw. noch unverbaute Schienentrassen zur Erschließung von Gewerbe- und Industriegebieten zu erhalten und geeignete Verladestellen einzurichten. | Eine verbesserte Anbindung der Region an das Netz des kombinierten Güterverkehrs ist anzustreben. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, bestehende und nicht mehr genutzte Anschlussgleise und Nebengleise bzw. noch unverbaute Schienentrassen zur Erschließung von Gewerbe- und Industriegebieten zu erhalten und geeignete Verladestellen einzurichten. | ||
− | 1.3.4 | + | =====1.3.4===== |
G | G | ||
Zeile 261: | Zeile 259: | ||
Es ist anzustreben, die bestehenden Nahverkehrsstrecken durch die Einrichtung attraktiver Taktverkehre und eine bessere Gestaltung der Haltestellen und Bahnhöfe in ihrem Bestand zu sichern. Auf die langfristige Sicherung der bestehenden Bahnhaltepunkte ist hinzuwirken. Von besonderer Bedeutung ist die Schaffung neuer und die Verlegung bestehender Haltepunkte. | Es ist anzustreben, die bestehenden Nahverkehrsstrecken durch die Einrichtung attraktiver Taktverkehre und eine bessere Gestaltung der Haltestellen und Bahnhöfe in ihrem Bestand zu sichern. Auf die langfristige Sicherung der bestehenden Bahnhaltepunkte ist hinzuwirken. Von besonderer Bedeutung ist die Schaffung neuer und die Verlegung bestehender Haltepunkte. | ||
− | + | ====1.4 Straßenbau==== | |
− | 1.4.1 | + | =====1.4.1===== |
Z | Z | ||
Zeile 271: | Zeile 269: | ||
Die Verbindung Lichtenfels – Kronach soll durchgehend zweibahnig ausgebaut werden. | Die Verbindung Lichtenfels – Kronach soll durchgehend zweibahnig ausgebaut werden. | ||
− | 1.4.2 | + | =====1.4.2===== |
Z | Z | ||
Zeile 291: | Zeile 289: | ||
* Baunach und Gemeinde Reckendorf | * Baunach und Gemeinde Reckendorf | ||
− | 1.4.3 | + | =====1.4.3===== |
Z | Z | ||
Zeile 330: | Zeile 328: | ||
** Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Kleinzentrum Weismain und Anbindung an die A 70 (St 2191) | ** Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Kleinzentrum Weismain und Anbindung an die A 70 (St 2191) | ||
− | + | ====1.5 Radwegebau==== | |
− | 1.5.1 | + | =====1.5.1===== |
G | G | ||
Zeile 338: | Zeile 336: | ||
In der Region ist ein möglichst flächendeckendes, sicheres und mit den benachbarten Regionen abgestimmtes Radwegenetz anzustreben. Der verstärkte Ausbau von Radwegenetzen in den Nahbereichen der zentralen Orte ist zur Förderung des Alltagsradverkehrs von besonderer Bedeutung. | In der Region ist ein möglichst flächendeckendes, sicheres und mit den benachbarten Regionen abgestimmtes Radwegenetz anzustreben. Der verstärkte Ausbau von Radwegenetzen in den Nahbereichen der zentralen Orte ist zur Förderung des Alltagsradverkehrs von besonderer Bedeutung. | ||
− | 1.5.2 | + | =====1.5.2===== |
G | G | ||
Zeile 344: | Zeile 342: | ||
Es ist anzustreben, an den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel ausreichend attraktive Fahrradabstellmöglichkeiten anzubieten. | Es ist anzustreben, an den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel ausreichend attraktive Fahrradabstellmöglichkeiten anzubieten. | ||
− | 1.5.3 | + | =====1.5.3===== |
G | G | ||
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Die Entwicklung eines regionalen Gesamtkonzepts unter Einbeziehung der staatlichen Radwegeprogramme und des "Bayernnetz für Radler" ist anzustreben. | Die Entwicklung eines regionalen Gesamtkonzepts unter Einbeziehung der staatlichen Radwegeprogramme und des "Bayernnetz für Radler" ist anzustreben. | ||
− | + | ====1.6 Ziviler Luftverkehr==== | |
− | 1.6.1 | + | =====1.6.1===== |
Z | Z | ||
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Zur Anbindung insbesondere der Mittelbereiche Coburg, Kronach, Lichtenfels und Bamberg soll in der Region mindestens ein Verkehrslandeplatz als Schwerpunkt für die Allgemeine Luftfahrt vorgehalten werden. | Zur Anbindung insbesondere der Mittelbereiche Coburg, Kronach, Lichtenfels und Bamberg soll in der Region mindestens ein Verkehrslandeplatz als Schwerpunkt für die Allgemeine Luftfahrt vorgehalten werden. | ||
− | 1.6.2 | + | =====1.6.2===== |
Z | Z | ||
Zeile 366: | Zeile 364: | ||
Der Verkehrslandeplatz "Burg Feuerstein" soll als Luftsportschwerpunkt vorgehalten werden. | Der Verkehrslandeplatz "Burg Feuerstein" soll als Luftsportschwerpunkt vorgehalten werden. | ||
− | + | ====1.7 Binnenschifffahrt==== | |
− | 1.7.1 | + | =====1.7.1===== |
Z | Z | ||
Zeile 374: | Zeile 372: | ||
Die Entwicklung des Hafens Bamberg soll durch den weiteren Ausbau des kombinierten Güterverkehrs und die Schaffung der Voraussetzungen für die Ansiedlung entsprechender Logistik- und Dienstleistungsunternehmen sichergestellt werden. | Die Entwicklung des Hafens Bamberg soll durch den weiteren Ausbau des kombinierten Güterverkehrs und die Schaffung der Voraussetzungen für die Ansiedlung entsprechender Logistik- und Dienstleistungsunternehmen sichergestellt werden. | ||
− | + | ===2 Energieversorgung=== | |
− | + | ====2.1 Allgemeines==== | |
− | + | ====2.2 Elektrizitätsversorgung==== | |
− | + | ====2.3 Gasversorgung==== | |
− | + | ====2.4 Fernwärmeversorgung==== | |
− | + | ====2.5 Erneuerbare Energien==== | |
− | + | ===3 Technischer Umweltschutz=== | |
− | + | ====1 [[Lärmschutz]]==== | |
====VI Siedlungswesen==== | ====VI Siedlungswesen==== | ||
− | + | ===1 Siedlungsstruktur=== | |
− | + | ===2 Wohnungswesen und gewerbliches Siedlungswesen=== | |
− | + | ===3 Städtebauliche Sanierung und Dorferneuerung=== | |
− | + | ===4 Freizeitwohngelegenheiten und Campingplätze=== | |
− | + | =Kartenverzeichnis= | |
− | + | ==I Zielkarten== | |
− | + | ===1 [[Raumstruktur]]=== | |
Siehe http://www.oberfranken-west.de/media/custom/2499_52_1.PDF?1429858952 | Siehe http://www.oberfranken-west.de/media/custom/2499_52_1.PDF?1429858952 | ||
− | + | ===2 Siedlung und Versorgung mit Tekturkarte Siebte Änderung des Regionalplans „Bodenschätze“=== | |
− | + | ===3 Landschaft und Erholung=== | |
− | + | ==II Begründungskarten== | |
− | + | ===1 Nah- und Mittelbereiche=== | |
Siehe http://www.oberfranken-west.de/media/custom/2499_51_1.PDF?1429858812 | Siehe http://www.oberfranken-west.de/media/custom/2499_51_1.PDF?1429858812 | ||
− | + | ===2 Naturräumliche Gliederung=== | |
Siehe http://www.oberfranken-west.de/media/custom/2499_46_1.PDF?1417430450 | Siehe http://www.oberfranken-west.de/media/custom/2499_46_1.PDF?1417430450 | ||
− | + | =Tabellenverzeichnis= | |
− | + | ===1 nicht belegt=== | |
− | + | ===2 nicht belegt=== | |
− | + | ===3 Arbeitslosenquoten 1978-1986=== | |
− | + | ===4 Geförderte Krankenhäuser in der Region Oberfranken-West=== | |
− | + | ===5 Kassenärztliche und kassenzahnärztliche Versorgung in der Region Oberfranken-West=== | |
− | + | =Historie<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/Regionalplan/%C3%84nderungen - abgerufen am 04.07.2016 um 13:14 Uhr</ref>= | |
Die laufenden Fortschreibungen finden sich unter folgendem Link: | Die laufenden Fortschreibungen finden sich unter folgendem Link: | ||
Zeile 440: | Zeile 438: | ||
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/landesentwicklung/regionalplanung/aktuelles.php | https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/landesentwicklung/regionalplanung/aktuelles.php | ||
− | + | ==Urfassung des [[Regionalplan]]s== | |
Beschluss der Verbandsversammlung: 08.07.1986 | Beschluss der Verbandsversammlung: 08.07.1986 | ||
Zeile 448: | Zeile 446: | ||
Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 31. Mai 1988 ([https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/1988/10/gvbl-1988-10.pdf#page=15 GVBl S. 127, BayRS 230-1-11-U]): 01.06.1988 | Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 31. Mai 1988 ([https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/1988/10/gvbl-1988-10.pdf#page=15 GVBl S. 127, BayRS 230-1-11-U]): 01.06.1988 | ||
− | + | ==Erste Änderung== | |
Grenzöffnung: Grenzlandfortschreibung, Fortschreibung und Aktualisierung aller Kapitel | Grenzöffnung: Grenzlandfortschreibung, Fortschreibung und Aktualisierung aller Kapitel | ||
Zeile 458: | Zeile 456: | ||
Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 17. Februar 1996 (GVBl S.126, BayRS 230-1-11-U) 16.03.1995 | Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 17. Februar 1996 (GVBl S.126, BayRS 230-1-11-U) 16.03.1995 | ||
− | + | ==Zweite Änderung== | |
Entwicklungsachsen /Kleinzentren/Siedlungswesen (A IV, A V 1 - 2.1.3, B II) | Entwicklungsachsen /Kleinzentren/Siedlungswesen (A IV, A V 1 - 2.1.3, B II) | ||
Zeile 468: | Zeile 466: | ||
Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 10. Juni 1999 (GVBl S. 284, BayRS 230-1-11-U) 01.07.1999 | Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 10. Juni 1999 (GVBl S. 284, BayRS 230-1-11-U) 01.07.1999 | ||
− | + | ==Dritte Änderung== | |
Streichen Vorranggebiet Kk 4 Kümmersreuth B IV 3.1.1.8. | Streichen Vorranggebiet Kk 4 Kümmersreuth B IV 3.1.1.8. | ||
Zeile 476: | Zeile 474: | ||
Wird derzeit nicht weiterverfolgt, wegen der anstehenden Fortschreibung des Kapitels B IV 3.1 Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen. | Wird derzeit nicht weiterverfolgt, wegen der anstehenden Fortschreibung des Kapitels B IV 3.1 Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen. | ||
− | + | ==Vierte Änderung== | |
Windenergieanlagen (B X 5.2) | Windenergieanlagen (B X 5.2) | ||
Zeile 488: | Zeile 486: | ||
Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 10. Juni 1999 (GVBl S. 284, BayRS 230-1-11-U) 01.07.1999 | Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 10. Juni 1999 (GVBl S. 284, BayRS 230-1-11-U) 01.07.1999 | ||
− | + | ==Fünfte Änderung== | |
Energieversorgung (B X) | Energieversorgung (B X) | ||
Zeile 498: | Zeile 496: | ||
Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620) 01.11.2002 | Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620) 01.11.2002 | ||
− | + | ==Sechste Änderung== | |
Natur und Landschaft (B I) | Natur und Landschaft (B I) | ||
Zeile 510: | Zeile 508: | ||
Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 02.04.2004 (GVBI S.115) 01.05.2004 | Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 02.04.2004 (GVBI S.115) 01.05.2004 | ||
− | + | ==Siebte Änderung== | |
Gewerbliche Wirtschaft | Gewerbliche Wirtschaft | ||
Zeile 529: | Zeile 527: | ||
* Bekanntmachung vom 24.03.2010 (OFrABl Nr. 3/2010, S. 25) | * Bekanntmachung vom 24.03.2010 (OFrABl Nr. 3/2010, S. 25) | ||
− | + | ==Achte Änderung== | |
Wasserwirtschaft ohne Hochwasserschutz (B XI 1-3) | Wasserwirtschaft ohne Hochwasserschutz (B XI 1-3) | ||
Zeile 535: | Zeile 533: | ||
Anhörungsverfahren eingeleitet | Anhörungsverfahren eingeleitet | ||
− | + | ==Neunte Änderung== | |
Gewerbliche Wirtschaft | Gewerbliche Wirtschaft | ||
Zeile 551: | Zeile 549: | ||
Bekanntmachung vom 01.12.2000 (GVBl S. 886 , BayRS 230-1-11-U) | Bekanntmachung vom 01.12.2000 (GVBl S. 886 , BayRS 230-1-11-U) | ||
− | + | ==Zehnte Änderung== | |
Energieversorgung - Windenergieanlagen (Teil von B X 5.2) Wegfall von Vorranggebiet Nr. 3 für Windenergieanlagen westlich von Reichenbach, Lkr. Kronach. | Energieversorgung - Windenergieanlagen (Teil von B X 5.2) Wegfall von Vorranggebiet Nr. 3 für Windenergieanlagen westlich von Reichenbach, Lkr. Kronach. | ||
Zeile 563: | Zeile 561: | ||
Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620) | Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620) | ||
− | + | ==Elfte Änderung== | |
Windenergieanlagen (Teil von B X 5.2) Wegfall von Vorbehaltsgebiet Nr. 8 für Windenergieanlagen bei Fesselsdorf, Landkreis Lichtenfels | Windenergieanlagen (Teil von B X 5.2) Wegfall von Vorbehaltsgebiet Nr. 8 für Windenergieanlagen bei Fesselsdorf, Landkreis Lichtenfels | ||
Zeile 575: | Zeile 573: | ||
Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620) 01.11.2002 | Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620) 01.11.2002 | ||
− | + | ==Zwölfte Änderung== | |
Windenergieanlagen (Teil von B X 5.2) Wegfall von Vorbehaltsgebiet Nr. 7 für Windenergieanlagen nördlich von Wattendorf, Landkreis Bamberg | Windenergieanlagen (Teil von B X 5.2) Wegfall von Vorbehaltsgebiet Nr. 7 für Windenergieanlagen nördlich von Wattendorf, Landkreis Bamberg | ||
Zeile 587: | Zeile 585: | ||
Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620) 01.11.2002 | Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620) 01.11.2002 | ||
− | + | ==Dreizehnte Änderung== | |
Wasserwirtschaft - Hochwasserschutz | Wasserwirtschaft - Hochwasserschutz | ||
Zeile 593: | Zeile 591: | ||
Anhörungsverfahren eingeleitet | Anhörungsverfahren eingeleitet | ||
− | + | ==Vierzehnte und Fünfzehnte Änderung== | |
Energieversorgung - Windenergieanlagen Wegfall | Energieversorgung - Windenergieanlagen Wegfall | ||
Zeile 605: | Zeile 603: | ||
Kasberg und Gräfenberg/Lilling, Lkr. Forchheim | Kasberg und Gräfenberg/Lilling, Lkr. Forchheim | ||
− | + | ==Sechzehnte Änderung== | |
Natur und Landschaft – Herausnahme „Rote Pfeile“ Gosberg und Elsenberg Ziel B I 2.1.1, Lkr. Forchheim | Natur und Landschaft – Herausnahme „Rote Pfeile“ Gosberg und Elsenberg Ziel B I 2.1.1, Lkr. Forchheim | ||
Zeile 613: | Zeile 611: | ||
Wird nicht weiterverfolgt. Rote Pfeile bleiben aufgrund [[Trinkwasserschutz]], [[Naturschutz]], [[Landschaftspflege]], [[Städtebau]]s unverändert im Regionalplan. | Wird nicht weiterverfolgt. Rote Pfeile bleiben aufgrund [[Trinkwasserschutz]], [[Naturschutz]], [[Landschaftspflege]], [[Städtebau]]s unverändert im Regionalplan. | ||
− | + | ==Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West vom 4. Mai 2011 (bisher Siebzehnte Änderung)== | |
Fortschreibung des Kapitels B V 1 (neu) "Verkehr", | Fortschreibung des Kapitels B V 1 (neu) "Verkehr", | ||
Zeile 647: | Zeile 645: | ||
25.07.2011 | 25.07.2011 | ||
− | + | ==[http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/landesentwicklung/regionalplanung/4_windenergie_verordnung_verbindlicherklaerung.pdf Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West vom 8. April 2014]== | |
Fortschreibung B V 2.5.2 (neu) "[[Windenergie]]" | Fortschreibung B V 2.5.2 (neu) "[[Windenergie]]" | ||
Zeile 659: | Zeile 657: | ||
Bekanntmachung vom 25.09.2014 ([https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/service/download/amtsblatt/ofr_amtsblatt_2014_09.pdf#page=4 OFrABl Nr. 09/2014, S. 118]) | Bekanntmachung vom 25.09.2014 ([https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/service/download/amtsblatt/ofr_amtsblatt_2014_09.pdf#page=4 OFrABl Nr. 09/2014, S. 118]) | ||
− | + | =Links= | |
* http://www.oberfranken-west.de/Regionalplan | * http://www.oberfranken-west.de/Regionalplan | ||
− | + | =Siehe auch= | |
* [[Region Oberfranken-West]] | * [[Region Oberfranken-West]] | ||
* [[Regionaler Planungsverband Oberfranken-West]] | * [[Regionaler Planungsverband Oberfranken-West]] | ||
− | + | =Fußnoten= | |
<references/> | <references/> | ||
[[Kategorie:Öffentliches Baurecht]] | [[Kategorie:Öffentliches Baurecht]] |
Version vom 5. Juli 2016, 08:20 Uhr
Teil A Nachhaltige überfachliche Entwicklung der Raumstruktur<ref>Quelle der Gliederung: http://www.oberfranken-west.de/Regionalplan/Inhalt - abgerufen am 5.7.2016 um 08:45 Uhr sowie http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/landesentwicklung/regionalplanung/4_gliederung.pdf - abgerufen am 5.7.2016 um 09:31 Uhr</ref>
I Übergeordnetes Leitbild
II Raumstrukturelle Entwicklung der Regiojn und ihrer Teilräume
1 Ökonomische Erfordernisse für die Entwicklung der Region und ihrer Teilräume
1.1 Verdichtungsräume
1.2 Ländlicher Raum
1.3 Gebiete, deren Struktur zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden soll
1.4 Ehemaliges Zonenrandgebiet
2 Ökologische Erfordernisse für die Entwicklung der Region und ihrer Teilräume
III Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte
1 Bestimmung der Kleinzentren
2 Ausbau der zentralen Orte
2.1 Kleinzentren
2.2 Unterzentren / Mögliche Mittelzentren
2.3 Mittelzentren
2.4 Oberzentren
Teil B Nachhaltige Entwicklung der raumbedeutsamen Fachbereiche
I Sicherung der netürlichen Lebensgrundlagen und Wasserwirtschaft
1 Landschaftliches Leitbild und nachhaltige Nutzung der Naturgüter
2 Wasserwirtschaft
2.1 Übergebietlicher Wasserhaushalt
2.2 Wasserversorgung
2.3 Gewässerschutz, Gewässergüte, Abwasserbeseitigung
2.4 Regelung des Bodenwasserhaushalts
2.5 Abflussregelung
3 Sicherung der Landschaft
II Gewerbliche Wirtschaft
1 Allgemeines
2 Regionale Wirtschaftsstruktur
2.1 Arbeitsplatzangebot
2.2 Wirtschaftsnahe Infrastruktur
3 Sektorale Wirtschaftsstruktur
3.1 Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen
3.2 Industrie
3.3 Handwerk
3.4 Handel
3.5 Fremdenverkehrswirtschaft
III
1 Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten
1.1 Kindergärten und Kinderhorte
1.2 Allgemeinbildende Schulen
1.3 Berufliches Bildungswesen
1.4 Hochschulen und Forschungseinrichtungen
1.5 Jugendarbeit
1.6 Erwachsenenbildung
1.7 Kunst- und Kulturpflege
1.8 Bibliotheken
1.9 Sport
2 Erholung
2.1 Allgemeines
2.2 Erholungseinrichtungen
3 Sozial- und Gesundheitswesen
3.1 Beratungsdienste
3.2 Soziale Dienste
3.3 Altenhilfe
3.4 Rehabilitation
3.5 Stationäre und ambulante ärztliche Versorgung
3.6 Aufnahme und Eingliederung der Aussiedler, Zuwanderer, Asylbewerber und Asylberechtigten
IV Land- und Forstwirtschaft
1 Landwirtschaft
1.1 Landbewirtschaftung und Flächennutzung
1.2 Überbetriebliche Zusammenarbeit, Erzeugung und Vermarktung
1.3 Außerlandwirtschaftliche Erwerbsmöglichkeiten
2 Forstwirtschaft
2.1 Erhaltung des Waldes
2.2 Funktionen des Waldes
2.3 Verbesserung der Forststruktur
2.4 Erstaufforstungen
3 Flurbereinigungsplanung
3.1 Flurbereinigungsverfahren
3.2 Maßnahmen der Flurbereinigung
V
1 Verkehr<ref>Quelle: http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/landesentwicklung/regionalplanung/4_verkehr.pdf - abgerufen am 5.7.2016 um 09:54 Uhr</ref>
1.1 Verkehrsleitbild
1.1.1 G
Durch den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sind
- die Entwicklung und Erreichbarkeit der zentralen Orte zu gewährleisten,
- der Wirtschaftsstandort Oberfranken-West zu stärken,
- die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und die Bevölkerung zu erhöhen,
- die flächendeckende Verkehrserschließung aller Teilräume der Region zu gewährleisten
- die Erschließung innerhalb der Metropolregion Nürnberg zu verbessern und
- die Anbindung an Nachbarräume und die Einbindung in überregionale Verkehrsstrukturen stetig zu optimieren.
Es ist dabei von besonderer Bedeutung, den Belangen der Bevölkerungsgruppen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, verstärkt Rechnung zu tragen.
1.1.2 G
Beim weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist es von besonderer Bedeutung, die Belange des Individualverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs stärker aufeinander abzustimmen. Dabei ist auf eine Erhöhung des Anteils des öffentlichen Personennahverkehrs hinzuwirken.
1.1.3 G
Es ist anzustreben, dass bei der Ausweisung neuer Siedlungsgebiete verstärkt auf die Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr geachtet wird.
1.1.4 G
Beim Ausbau der Verkehrswege ist es von besonderer Bedeutung, die Verbindungen nach Thüringen und Sachsen sowie in die benachbarten Verdichtungsräume und in die Tschechische Republik zu verbessern. Dabei ist anzustreben, insbesondere im Norden der Region die Ost-West-Verbindungen zu stärken und zu verbessern.
1.1.5 G
Es ist anzustreben, den Güterverkehr auf umweltfreundlichere Verkehrsträger wie den Main-Donau-Kanal mit seinem "bayernhafen Bamberg" und die Schiene zu verlagern.
1.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
1.2.1
G
Es ist anzustreben, die Verkehrsbedienung durch den öffentlichen Personennahverkehr in allen Teilen der Region durch Verbesserungen der Erschließung und des Bedienungsstandards, durch die Verlängerung der täglichen Betriebszeiten, eine Verdichtung der Taktzeiten sowie durch eine enge Abstimmung zwischen den Nahverkehrsträgern zu sichern und auszubauen.
Z
Im oberfränkischen Teil des Großen Verdichtungsraums Nürnberg/Fürth/Erlangen, in den Oberzentren der Region, im Verdichtungsraum Bamberg und im Stadt- und Umlandbereich Coburg soll der öffentliche Personennahverkehr als Alternative zum motorisierten Individualverkehr vorrangig ausgebaut werden.
Die Nahverkehrsbeziehungen zu den benachbarten Regionen und nach Thüringen sowie innerhalb der Metropolregion Nürnberg sollen verbessert werden.
1.2.2
Z
Im ländlichen Raum soll eine angemessene Erschließung aller Kommunen durch den ÖPNV sichergestellt werden. Dies gilt insbesondere für die Verbindungen zwischen dem zentralen Ort und seinem Verflechtungsbereich, vor allem in den Nahbereichen Ebermannstadt, Ludwigsstadt und Scheßlitz.
1.2.3
Z
Der Schienenpersonennahverkehr auf den Verbindungen (Nürnberg-) Forchheim-Bamberg-Lichtenfels–Kronach–Ludwigstadt (-Saalfeld (Thüringen)), Bamberg-Lichtenfels-Coburg-Neustadt b. Coburg (-Sonneberg ((Thüringen)) und Bamberg–Lichtenfels (-Kulmbach (Region Oberfranken-Ost)) soll in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern als regionsweites Rückgrat des ÖPNV weiter gestärkt werden. Zwischen dem Mittelzentrum Sonneberg (Thüringen), dem Mittelzentrum Neustadt b. Coburg und dem Oberzentrum Coburg soll ein intensiver Schienenpersonenverkehr als regelmäßiger und verdichteter Taktverkehr betrieben werden. Dieser soll bis zum Mittelzentrum Lichtenfels und bis zum Unterzentrum Bad Rodach weitergeführt werden.
Für den Schienenpersonennahverkehr soll über die Fernverkehrsleistungen in Lichtenfels und den ICE-Systemhalt Bamberg eine umfassende Anbindung an das ICE-Netz der Deutschen Bahn gewährleistet werden.
G
Es ist anzustreben, das übrige ÖPNV-Angebot in den Mittelbereichen und Nahverkehrsräumen auf das Angebot im Schienenpersonennahverkehr abzustimmen und auf eine Verknüpfung mit dem Individualverkehr auf der Straße (park&ride) hinzuwirken.
1.2.4
G
Die Durchlässigkeit zwischen den Verkehrsverbünden und Nahverkehrsräumen in der Region ist durch Abstimmung der Fahrpläne und der Tarife zu verbessern. Der Beitritt der Region Oberfranken-West zum Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) ist darüber hinaus von besonderer Bedeutung.
Z
In den Oberzentren Bamberg und Coburg sollen die Bahnhöfe und ihr Umfeld so gestaltet und ausgebaut werden, dass sie ihrer Verknüpfungs- und Verteilerfunktion zwischen dem Schienenfernverkehr und dem Regional- und Nahverkehr gerecht werden können.
1.3 Schiene
1.3.1
G
Es ist anzustreben, in allen Teilen der Region die Schienenverkehrsbedienung sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr zu sichern und zu verbessern.
1.3.2
Z
Die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Schienennetzes soll im Hinblick auf die Verbesserung des Fernreise- und Güterverkehrs langfristig erhalten und erhöht werden. Hierzu sollen insbesondere
- die Schienenverbindung zwischen Bamberg und Hof (Region Oberfranken-Ost) und
- die Anbindung an den ICE-Knoten Würzburg
nachhaltig verbessert werden.
Der Bahnknoten Bamberg soll weiter ausgebaut und als ICE-Systemhalt auf der Verbindung München-Berlin sichergestellt werden. Im Oberzentrum Coburg soll dauerhaft ein ICE-Systemhalt eingerichtet werden.
Die Bedienung der Relation Nürnberg-Bamberg-Lichtenfels-Saalfeld-Jena-Leipzig durch einen leistungsfähigen und vertakteten Schienenfernverkehr soll auch nach Fertigstellung der ICE-Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt sichergestellt werden.
1.3.3
G
Eine verbesserte Anbindung der Region an das Netz des kombinierten Güterverkehrs ist anzustreben. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, bestehende und nicht mehr genutzte Anschlussgleise und Nebengleise bzw. noch unverbaute Schienentrassen zur Erschließung von Gewerbe- und Industriegebieten zu erhalten und geeignete Verladestellen einzurichten.
1.3.4
G
Es ist anzustreben, die bestehenden Nahverkehrsstrecken durch die Einrichtung attraktiver Taktverkehre und eine bessere Gestaltung der Haltestellen und Bahnhöfe in ihrem Bestand zu sichern. Auf die langfristige Sicherung der bestehenden Bahnhaltepunkte ist hinzuwirken. Von besonderer Bedeutung ist die Schaffung neuer und die Verlegung bestehender Haltepunkte.
1.4 Straßenbau
1.4.1
Z
Das Straßennetz soll so ausgebaut werden, dass es dem Fernverkehr und der Anbindung an das überregionale Straßennetz gerecht wird und eine gute flächenhafte Erschließung der Region gewährleistet. Insbesondere die Verbindungen zwischen dem Oberzentrum Coburg, dem Mittelzentrum Kronach und dem Oberzentrum Hof (Region Oberfranken-Ost) mit Anschluss an die Autobahn A 9 und zwischen dem Oberzentrum Coburg, dem möglichen Oberzentrum Kulmbach (Region Oberfranken-Ost) und dem Oberzentrum Bayreuth (Region Oberfranken-Ost) sollen verbessert werden.
Die Verbindung Lichtenfels – Kronach soll durchgehend zweibahnig ausgebaut werden.
1.4.2
Z
Zur Verbesserung des großräumigen und überregionalen Straßenverkehrs und zur Unterstützung ihrer weiteren Entwicklung sollen folgende Städte und Gemeinden durch Ortsumgehungen vom Durchgangsverkehr entlastet werden:
- Mittelzentren
- Lichtenfels, OT Trieb
- Kronach, OT Knellendorf und OT Gundelsdorf
- Forchheim
- Mögliche Mittelzentren
- Burgkunstadt, OT Mainroth
- Unterzentren
- Pressig/Stockheim
- Küps, OT Oberlangenstadt und Küps
- Kleinzentren
- Hochstadt-Marktzeuln, OT Hochstadt a. Main
- Marktrodach, OT Unterrodach und Zeyern
- Baunach und Gemeinde Reckendorf
1.4.3
Z
Zur weiteren Verbesserung der Verkehrserschließung in der Region, insbesondere hinsichtlich der Anbindung des ländlichen Raums an die Oberzentren und Mittelzentren, soll das Netz der überörtlichen Straßen bedarfsgerecht ausgebaut werden. Ortsumgehungen sollen gebaut und dort, wo nicht möglich, Ortsdurchfahrten verbessert werden.
Straßenbaumaßnahmen für den regionalen und überörtlichen Verkehr sollen vorrangig in den nachfolgend aufgeführten Teilräumen der Region durchgeführt werden:
- Mittelbereich Bamberg:
- Anbindung des Kleinzentrums Heiligenstadt i. OFr. an das Oberzentrum Bamberg (St 2188)
- Verbindung des Unterzentrums Schlüsselfeld mit dem Unterzentrum Burgebrach (St 2262)
- Verbindung des Unterzentrums Schlüsselfeld mit dem Unterzentrum Hirschaid und dem Kleinzentrum Altendorf-Buttenheim (St 2260)
- Ost-West-Verbindung Regnitztal mit Anbindung an die A 73
G
Der Bau einer Westumgehung Bamberg als Verbindung zwischen den Bundesstraßen B 22 und B 26 soll geprüft werden. Die Realisierung einer Westumgehung Hallstadt soll geprüft werden.
Z
- Mittelbereich Coburg
- Verbindung des Nahbereichs Seßlach mit der B 4 (St 2204)
- Anbindung des Unterzentrums Bad Rodach an das Oberzentrum (St 2205)
- Anbindung des Unterzentrums Ebersdorf b. Coburg an das mögliche Mittelzentrum Rödental und an das Mittelzentrum Neustadt b. Coburg (CO 11 und CO 13)
- Mittelbereich Forchheim:
- Anbindung des Nahbereichs Gräfenberg an das mögliche Mittelzentrum Ebermannstadt (St 2260)
- Anbindung des Kleinzentrums Igensdorf an das Mittelzentrum Forchheim (St 2236)
- Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Nahbereich Neunkirchen a. Brand (St 2240 und St 2243)
- Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Nahbereichen Forchheim und Kirchehrenbach / Pretzfeld (St 2242)
- Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Nahbereich Gößweinstein (St 2685 und St 2191)
- Anbindung des Nahbereichs Gräfenberg an die Entwicklungsachse Bayreuth-Nürnberg (St 2241)
- Mittelbereich Kronach
- Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Nahbereich Tettau (St 2209)
- Verbindung des Nahbereichs Pressig-Stockheim mit dem Mittelzentrum Sonneberg (Thüringen) und dem Mittelzentrum Neustadt b. Coburg. (St 2201)
- Anbindung des Kleinzentrums Nordhalben an das Mittelzentrum Kronach (St 2207)
- Mittelbereich Lichtenfels
- Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Unterzentrum Michelau i. OFr. und im Nahbereich Marktzeuln
- Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Kleinzentrum Weismain und Anbindung an die A 70 (St 2191)
1.5 Radwegebau
1.5.1
G
In der Region ist ein möglichst flächendeckendes, sicheres und mit den benachbarten Regionen abgestimmtes Radwegenetz anzustreben. Der verstärkte Ausbau von Radwegenetzen in den Nahbereichen der zentralen Orte ist zur Förderung des Alltagsradverkehrs von besonderer Bedeutung.
1.5.2
G
Es ist anzustreben, an den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel ausreichend attraktive Fahrradabstellmöglichkeiten anzubieten.
1.5.3
G
Es ist von besonderer Bedeutung, das regionale Radwegenetz in seiner Qualität weiter zu verbessern. Dies gilt insbesondere für die Routen, die zum "Bayernnetz für Radler" gehören und für die Gebiete in der Region, die für den Tourismus und die Naherholung eine besondere Bedeutung besitzen.
Die Entwicklung eines regionalen Gesamtkonzepts unter Einbeziehung der staatlichen Radwegeprogramme und des "Bayernnetz für Radler" ist anzustreben.
1.6 Ziviler Luftverkehr
1.6.1
Z
Zur Anbindung insbesondere der Mittelbereiche Coburg, Kronach, Lichtenfels und Bamberg soll in der Region mindestens ein Verkehrslandeplatz als Schwerpunkt für die Allgemeine Luftfahrt vorgehalten werden.
1.6.2
Z
Der Verkehrslandeplatz "Burg Feuerstein" soll als Luftsportschwerpunkt vorgehalten werden.
1.7 Binnenschifffahrt
1.7.1
Z
Die Entwicklung des Hafens Bamberg soll durch den weiteren Ausbau des kombinierten Güterverkehrs und die Schaffung der Voraussetzungen für die Ansiedlung entsprechender Logistik- und Dienstleistungsunternehmen sichergestellt werden.
2 Energieversorgung
2.1 Allgemeines
2.2 Elektrizitätsversorgung
2.3 Gasversorgung
2.4 Fernwärmeversorgung
2.5 Erneuerbare Energien
3 Technischer Umweltschutz
1 Lärmschutz
VI Siedlungswesen
1 Siedlungsstruktur
2 Wohnungswesen und gewerbliches Siedlungswesen
3 Städtebauliche Sanierung und Dorferneuerung
4 Freizeitwohngelegenheiten und Campingplätze
Kartenverzeichnis
I Zielkarten
1 Raumstruktur
Siehe http://www.oberfranken-west.de/media/custom/2499_52_1.PDF?1429858952
2 Siedlung und Versorgung mit Tekturkarte Siebte Änderung des Regionalplans „Bodenschätze“
3 Landschaft und Erholung
II Begründungskarten
1 Nah- und Mittelbereiche
Siehe http://www.oberfranken-west.de/media/custom/2499_51_1.PDF?1429858812
2 Naturräumliche Gliederung
Siehe http://www.oberfranken-west.de/media/custom/2499_46_1.PDF?1417430450
Tabellenverzeichnis
1 nicht belegt
2 nicht belegt
3 Arbeitslosenquoten 1978-1986
4 Geförderte Krankenhäuser in der Region Oberfranken-West
5 Kassenärztliche und kassenzahnärztliche Versorgung in der Region Oberfranken-West
Historie<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/Regionalplan/%C3%84nderungen - abgerufen am 04.07.2016 um 13:14 Uhr</ref>
Die laufenden Fortschreibungen finden sich unter folgendem Link:
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/landesentwicklung/regionalplanung/aktuelles.php
Urfassung des Regionalplans
Beschluss der Verbandsversammlung: 08.07.1986
Verbindlich erklärt mit Bescheid des Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 14.03.1988 Nr. 5412-421-11293
Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 31. Mai 1988 (GVBl S. 127, BayRS 230-1-11-U): 01.06.1988
Erste Änderung
Grenzöffnung: Grenzlandfortschreibung, Fortschreibung und Aktualisierung aller Kapitel
Beschluss der Verbandsversammlung 21.07.1992
Verbindlich erklärt mit Bescheid des Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 10.10.1994 Nr. 5412-421-42573
Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 17. Februar 1996 (GVBl S.126, BayRS 230-1-11-U) 16.03.1995
Zweite Änderung
Entwicklungsachsen /Kleinzentren/Siedlungswesen (A IV, A V 1 - 2.1.3, B II)
Beschluss der Verbandsversammlung 18.06.1996
Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 15.10.1998 Nr. 800-8154
Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 10. Juni 1999 (GVBl S. 284, BayRS 230-1-11-U) 01.07.1999
Dritte Änderung
Streichen Vorranggebiet Kk 4 Kümmersreuth B IV 3.1.1.8.
Beschluss der Verbandsversammlung 18.06.1996
Wird derzeit nicht weiterverfolgt, wegen der anstehenden Fortschreibung des Kapitels B IV 3.1 Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen.
Vierte Änderung
Windenergieanlagen (B X 5.2)
Beschluss der Verbandsversammlung 28.11.1997
Beschluss des Planungsausschusses 21.04.1998
Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 15.10.1998 Nr. 800-8154
Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 10. Juni 1999 (GVBl S. 284, BayRS 230-1-11-U) 01.07.1999
Fünfte Änderung
Energieversorgung (B X)
Beschluss der Verbandsversammlung 02.12.1998
Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 21.08.2001 Nr. 800-8154
Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620) 01.11.2002
Sechste Änderung
Natur und Landschaft (B I)
Beschluss des Planungsausschusses 30.11.1999
Beschluss der Verbandsversammlung 24.04.2001
Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 26.03. und 26.06.2003 Nr. 800-8154
Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 02.04.2004 (GVBI S.115) 01.05.2004
Siebte Änderung
Gewerbliche Wirtschaft
Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen (B IV 3.1)
Beschluss des Planungsausschusses 25.07.2000
Beschluss der Verbandsversammlung 09.12.2003
Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 18.02.2005 Nr. 350-8154
Änderungsbescheid zur Verbindlicherklärung vom 02.09.2009 Nr. 24-8154
Inkrafttreten: 01.05.2006 und 24.03.2010
- Bekanntmachung vom 21.04.2006 (OFrABl Nr. 4/2006, S. 44)
- Bekanntmachung vom 24.03.2010 (OFrABl Nr. 3/2010, S. 25)
Achte Änderung
Wasserwirtschaft ohne Hochwasserschutz (B XI 1-3)
Anhörungsverfahren eingeleitet
Neunte Änderung
Gewerbliche Wirtschaft
Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen (B IV 3.1.1.4)
Reduzieren Vorranggebiet t 2 - Tongrube Muggenbach.
Dringliche Anordnung des Verbandsvorsitzenden 02.06.2000
Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 01.08.2000 Nr. 800-8154
Inkrafttreten: 01.01.2001
Bekanntmachung vom 01.12.2000 (GVBl S. 886 , BayRS 230-1-11-U)
Zehnte Änderung
Energieversorgung - Windenergieanlagen (Teil von B X 5.2) Wegfall von Vorranggebiet Nr. 3 für Windenergieanlagen westlich von Reichenbach, Lkr. Kronach.
Beschluss des Planungsausschusses vom 21.06.2001
Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 12.03.2002 Nr. 800-8154
Inkrafttreten: 01.11.2002
Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620)
Elfte Änderung
Windenergieanlagen (Teil von B X 5.2) Wegfall von Vorbehaltsgebiet Nr. 8 für Windenergieanlagen bei Fesselsdorf, Landkreis Lichtenfels
Beschluss des Planungsausschusses vom 23.10.2001
Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 14.03.2002 Nr. 800-8154
Inkrafttreten:
Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620) 01.11.2002
Zwölfte Änderung
Windenergieanlagen (Teil von B X 5.2) Wegfall von Vorbehaltsgebiet Nr. 7 für Windenergieanlagen nördlich von Wattendorf, Landkreis Bamberg
Beschluss des Planungsausschusses vom 22.01.2002
Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 10.07.2002 Nr. 800-8154
Inkrafttreten:
Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620) 01.11.2002
Dreizehnte Änderung
Wasserwirtschaft - Hochwasserschutz
Anhörungsverfahren eingeleitet
Vierzehnte und Fünfzehnte Änderung
Energieversorgung - Windenergieanlagen Wegfall
Beschluss des Planungsausschusses vom 05.07.2005
Wird nicht weiterverfolgt und eingestellt. Festhalten am bisherigen schlüssigen gesamträumlichen Windenergiekonzept.
Kehlbach und Buchbach, Lkr. Kronach
Kasberg und Gräfenberg/Lilling, Lkr. Forchheim
Sechzehnte Änderung
Natur und Landschaft – Herausnahme „Rote Pfeile“ Gosberg und Elsenberg Ziel B I 2.1.1, Lkr. Forchheim
Beschluss des Planungsausschusses vom 26.04.2006
Wird nicht weiterverfolgt. Rote Pfeile bleiben aufgrund Trinkwasserschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Städtebaus unverändert im Regionalplan.
Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West vom 4. Mai 2011 (bisher Siebzehnte Änderung)
Fortschreibung des Kapitels B V 1 (neu) "Verkehr",
Wegfall der Regionalplankapitel
A III "Bevölkerung und Arbeitsplätze",
A IV "Entwicklungsachsen" und
A VI "Regionalplanerische Funktionen der Gemeinden"
sowie der Regionalplanziele
B I 2.1.1 (rote Pfeile),
B IX 8 "Nachrichtenwesen",
B XII 1 "Abfallwirtschaft" und
B XII 2 "Luftreinhaltung";
Beschluss des Planungsausschusses vom 07.12.2010
Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 25.01.2011 Nr. 24-8154
Beitrittsbeschluss des Planungsausschusses zur Verbindlicherklärung 04.05.2011
Inkrafttreten:
Bekanntmachung vom 25.07.2011 (OFrABl Nr. 07/2011, S. 74)
25.07.2011
Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West vom 8. April 2014
Fortschreibung B V 2.5.2 (neu) "Windenergie"
Beschluss des Planungsausschusses vom 08.04.2014
Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 11.09.2014 Nr. 24-8154
Inkrafttreten:
Bekanntmachung vom 25.09.2014 (OFrABl Nr. 09/2014, S. 118)
Links
Siehe auch
Fußnoten
<references/>