Regionalplan Region Oberfranken West (4): Unterschied zwischen den Versionen

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Durch den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sind 
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* die Entwicklung und Erreichbarkeit der zentralen Orte zu gewährleisten,
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* der Wirtschaftsstandort Oberfranken-West zu stärken,
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* die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und die Bevölkerung zu erhöhen,
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* die flächendeckende Verkehrserschließung aller Teilräume der Region zu gewährleisten 
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* die Erschließung innerhalb der Metropolregion Nürnberg zu verbessern und
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* die  Anbindung  an  Nachbarräume  und  die  Einbindung  in  überregionale  Verkehrsstrukturen stetig zu optimieren.
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Es ist dabei von besonderer Bedeutung, den Belangen der Bevölkerungsgruppen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, verstärkt Rechnung zu tragen.
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Beim weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist es von besonderer Bedeutung,  die  Belange  des  Individualverkehrs  und  des  öffentlichen  Personennahverkehrs  stärker  aufeinander  abzustimmen. Dabei  ist  auf  eine  Erhöhung  des Anteils des öffentlichen Personennahverkehrs hinzuwirken. 
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Es ist anzustreben, dass bei der Ausweisung neuer Siedlungsgebiete verstärkt auf die Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr geachtet wird.
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Beim Ausbau der Verkehrswege ist es von besonderer Bedeutung, die Verbindungen nach Thüringen und Sachsen sowie in die benachbarten Verdichtungsräume und in die Tschechische Republik zu verbessern. Dabei ist anzustreben, insbesondere  im  Norden  der  Region  die  Ost-West-Verbindungen  zu  stärken und zu verbessern.
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Es  ist  anzustreben,  den  Güterverkehr  auf  umweltfreundlichere  Verkehrsträger wie den Main-Donau-Kanal mit seinem "bayernhafen Bamberg" und die Schiene zu verlagern.
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======1.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)======
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Es  ist  anzustreben,  die  Verkehrsbedienung  durch  den  öffentlichen  Personennahverkehr in allen Teilen der Region durch Verbesserungen der Erschließung und des Bedienungsstandards, durch die Verlängerung der täglichen Betriebszeiten, eine  Verdichtung  der  Taktzeiten  sowie  durch  eine  enge  Abstimmung zwischen den Nahverkehrsträgern zu sichern und auszubauen.
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Im  oberfränkischen  Teil  des  Großen  Verdichtungsraums  Nürnberg/Fürth/Erlangen, in den Oberzentren der Region, im Verdichtungsraum Bamberg und im  Stadt-  und  Umlandbereich  Coburg  soll  der  öffentliche  Personennahverkehr als  Alternative  zum  motorisierten  Individualverkehr  vorrangig  ausgebaut  werden.
  
 
=====2 Energieversorgung=====
 
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Version vom 5. Juli 2016, 07:53 Uhr

Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen nach UrhG § 5 Abs. 1 keinen urheberrechtlichen Schutz. Diese Norm ist als amtliches Werk gemeinfrei. Dem Rechtsstaatsprinzip ist das Gebot zu entnehmen, dass es dem Rechtsbetroffenen möglich sein muss, sich vom Erlass und Inhalt einer Rechtsnorm verlässlich und ohne unzumutbare Erschwernis Kenntnis zu verschaffen. (BVerwG, Beschluss vom 18.10.2006 - 9 B 6.06 Amtlicher Leitsatz 1). Alle Angaben ohne Gewähr.
Bitte informieren Sie sich insbesondere über Aktualisierungen anhand der Primärquellen.

Inhalt<ref>Quelle der Gliederung: http://www.oberfranken-west.de/Regionalplan/Inhalt - abgerufen am 5.7.2016 um 08:45 Uhr sowie http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/landesentwicklung/regionalplanung/4_gliederung.pdf - abgeruifen am 5.7.2016 um 09:31 Uhr</ref>

Teil A Nachhaltige überfachliche Entwicklung der Raumstruktur

I Übergeordnetes Leitbild

II Raumstrukturelle Entwicklung der Regiojn und ihrer Teilräume

1 Ökonomische Erfordernisse für die Entwicklung der Region und ihrer Teilräume
1.1 Verdichtungsräume
1.2 Ländlicher Raum
1.3 Gebiete, deren Struktur zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden soll
1.4 Ehemaliges Zonenrandgebiet
2 Ökologische Erfordernisse für die Entwicklung der Region und ihrer Teilräume

III Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte

1 Bestimmung der Kleinzentren
2 Ausbau der zentralen Orte
2.1 Kleinzentren
2.2 Unterzentren / Mögliche Mittelzentren
2.3 Mittelzentren
2.4 Oberzentren

VI Entfallen ab 25.07.2011

Teil B Nachhaltige Entwicklung der raumbedeutsamen Fachbereiche

I Sicherung der netürlichen Lebensgrundlagen und Wasserwirtschaft

1 Landschaftliches Leitbild und nachhaltige Nutzung der Naturgüter
2 Wasserwirtschaft
2.1 Übergebietlicher Wasserhaushalt
2.2 Wasserversorgung
2.3 Gewässerschutz, Gewässergüte, Abwasserbeseitigung
2.4 Regelung des Bodenwasserhaushalts
2.5 Abflussregelung=
3 Sicherung der Landschaft

II Gewerbliche Wirtschaft

1 Allgemeines
2 Regionale Wirtschaftsstruktur
2.1 Arbeitsplatzangebot
2.2 Wirtschaftsnahe Infrastruktur
3 Sektorale Wirtschaftsstruktur
3.1 Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen
3.2 Industrie
3.3 Handwerk
3.4 Handel
3.5 Fremdenverkehrswirtschaft

III

1 Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten
1.1 Kindergärten und Kinderhorte
1.2 Allgemeinbildende Schulen
1.3 Berufliches Bildungswesen
1.4 Hochschulen und Forschungseinrichtungen
1.5 Jugendarbeit
1.6 Erwachsenenbildung
1.7 Kunst- und Kulturpflege
1.8 Bibliotheken
1.9 Sport
2 Erholung
2.1 Allgemeines
2.2 Erholungseinrichtungen
3 Sozial- und Gesundheitswesen
3.1 Beratungsdienste
3.2 Soziale Dienste
3.3 Altenhilfe
3.4 Rehabilitation
3.5 Stationäre und ambulante ärztliche Versorgung
3.6 Aufnahme und Eingliederung der Aussiedler, Zuwanderer, Asylbewerber und Asylberechtigten

IV Land- und Forstwirtschaft

1 Landwirtschaft
1.1 Landbewirtschaftung und Flächennutzung
1.2 Überbetriebliche Zusammenarbeit, Erzeugung und Vermarktung
1.3 Außerlandwirtschaftliche Erwerbsmöglichkeiten
2 Forstwirtschaft
2.1 Erhaltung des Waldes
2.2 Funktionen des Waldes
2.3 Verbesserung der Forststruktur
2.4 Erstaufforstungen
3 Flurbereinigungsplanung
3.1 Flurbereinigungsverfahren
3.2 Maßnahmen der Flurbereinigung

V

1 Verkehr
1.1 Verkehrsleitbild

1.1.1 G

Durch den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sind

  • die Entwicklung und Erreichbarkeit der zentralen Orte zu gewährleisten,
  • der Wirtschaftsstandort Oberfranken-West zu stärken,
  • die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und die Bevölkerung zu erhöhen,
  • die flächendeckende Verkehrserschließung aller Teilräume der Region zu gewährleisten
  • die Erschließung innerhalb der Metropolregion Nürnberg zu verbessern und
  • die Anbindung an Nachbarräume und die Einbindung in überregionale Verkehrsstrukturen stetig zu optimieren.

Es ist dabei von besonderer Bedeutung, den Belangen der Bevölkerungsgruppen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, verstärkt Rechnung zu tragen.

1.1.2 G

Beim weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist es von besonderer Bedeutung, die Belange des Individualverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs stärker aufeinander abzustimmen. Dabei ist auf eine Erhöhung des Anteils des öffentlichen Personennahverkehrs hinzuwirken.

1.1.3 G

Es ist anzustreben, dass bei der Ausweisung neuer Siedlungsgebiete verstärkt auf die Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr geachtet wird.

1.1.4 G

Beim Ausbau der Verkehrswege ist es von besonderer Bedeutung, die Verbindungen nach Thüringen und Sachsen sowie in die benachbarten Verdichtungsräume und in die Tschechische Republik zu verbessern. Dabei ist anzustreben, insbesondere im Norden der Region die Ost-West-Verbindungen zu stärken und zu verbessern.

1.1.5 G

Es ist anzustreben, den Güterverkehr auf umweltfreundlichere Verkehrsträger wie den Main-Donau-Kanal mit seinem "bayernhafen Bamberg" und die Schiene zu verlagern.

1.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

1.2.1

G

Es ist anzustreben, die Verkehrsbedienung durch den öffentlichen Personennahverkehr in allen Teilen der Region durch Verbesserungen der Erschließung und des Bedienungsstandards, durch die Verlängerung der täglichen Betriebszeiten, eine Verdichtung der Taktzeiten sowie durch eine enge Abstimmung zwischen den Nahverkehrsträgern zu sichern und auszubauen.

Z

Im oberfränkischen Teil des Großen Verdichtungsraums Nürnberg/Fürth/Erlangen, in den Oberzentren der Region, im Verdichtungsraum Bamberg und im Stadt- und Umlandbereich Coburg soll der öffentliche Personennahverkehr als Alternative zum motorisierten Individualverkehr vorrangig ausgebaut werden.

2 Energieversorgung
2.1 Allgemeines
2.2 Elektrizitätsversorgung
2.3 Gasversorgung
2.4 Fernwärmeversorgung
2.5 Erneuerbare Energien
3 Technischer Umweltschutz
1 Lärmschutz

VI Siedlungswesen

1 Siedlungsstruktur
2 Wohnungswesen und gewerbliches Siedlungswesen
3 Städtebauliche Sanierung und Dorferneuerung
4 Freizeitwohngelegenheiten und Campingplätze

Kartenverzeichnis

I Zielkarten

1 Raumstruktur

Siehe http://www.oberfranken-west.de/media/custom/2499_52_1.PDF?1429858952

2 Siedlung und Versorgung mit Tekturkarte Siebte Änderung des Regionalplans „Bodenschätze“
3 Landschaft und Erholung

II Begründungskarten

1 Nah- und Mittelbereiche

Siehe http://www.oberfranken-west.de/media/custom/2499_51_1.PDF?1429858812

2 Naturräumliche Gliederung

Siehe http://www.oberfranken-west.de/media/custom/2499_46_1.PDF?1417430450

Tabellenverzeichnis

1 nicht belegt
2 nicht belegt
3 Arbeitslosenquoten 1978-1986
4 Geförderte Krankenhäuser in der Region Oberfranken-West
5 Kassenärztliche und kassenzahnärztliche Versorgung in der Region Oberfranken-West

Historie<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/Regionalplan/%C3%84nderungen - abgerufen am 04.07.2016 um 13:14 Uhr</ref>

Die laufenden Fortschreibungen finden sich unter folgendem Link:

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/landesentwicklung/regionalplanung/aktuelles.php

Urfassung des Regionalplans

Beschluss der Verbandsversammlung: 08.07.1986

Verbindlich erklärt mit Bescheid des Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 14.03.1988 Nr. 5412-421-11293

Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 31. Mai 1988 (GVBl S. 127, BayRS 230-1-11-U): 01.06.1988

Erste Änderung

Grenzöffnung: Grenzlandfortschreibung, Fortschreibung und Aktualisierung aller Kapitel

Beschluss der Verbandsversammlung 21.07.1992

Verbindlich erklärt mit Bescheid des Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 10.10.1994 Nr. 5412-421-42573

Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 17. Februar 1996 (GVBl S.126, BayRS 230-1-11-U) 16.03.1995

Zweite Änderung

Entwicklungsachsen /Kleinzentren/Siedlungswesen (A IV, A V 1 - 2.1.3, B II)

Beschluss der Verbandsversammlung 18.06.1996

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 15.10.1998 Nr. 800-8154

Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 10. Juni 1999 (GVBl S. 284, BayRS 230-1-11-U) 01.07.1999

Dritte Änderung

Streichen Vorranggebiet Kk 4 Kümmersreuth B IV 3.1.1.8.

Beschluss der Verbandsversammlung 18.06.1996

Wird derzeit nicht weiterverfolgt, wegen der anstehenden Fortschreibung des Kapitels B IV 3.1 Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen.

Vierte Änderung

Windenergieanlagen (B X 5.2)

Beschluss der Verbandsversammlung 28.11.1997

Beschluss des Planungsausschusses 21.04.1998

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 15.10.1998 Nr. 800-8154

Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 10. Juni 1999 (GVBl S. 284, BayRS 230-1-11-U) 01.07.1999

Fünfte Änderung

Energieversorgung (B X)

Beschluss der Verbandsversammlung 02.12.1998

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 21.08.2001 Nr. 800-8154

Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620) 01.11.2002

Sechste Änderung

Natur und Landschaft (B I)

Beschluss des Planungsausschusses 30.11.1999

Beschluss der Verbandsversammlung 24.04.2001

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 26.03. und 26.06.2003 Nr. 800-8154

Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 02.04.2004 (GVBI S.115) 01.05.2004

Siebte Änderung

Gewerbliche Wirtschaft

Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen (B IV 3.1)

Beschluss des Planungsausschusses 25.07.2000

Beschluss der Verbandsversammlung 09.12.2003

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 18.02.2005 Nr. 350-8154

Änderungsbescheid zur Verbindlicherklärung vom 02.09.2009 Nr. 24-8154

Inkrafttreten: 01.05.2006 und 24.03.2010

  • Bekanntmachung vom 21.04.2006 (OFrABl Nr. 4/2006, S. 44)
  • Bekanntmachung vom 24.03.2010 (OFrABl Nr. 3/2010, S. 25)

Achte Änderung

Wasserwirtschaft ohne Hochwasserschutz (B XI 1-3)

Anhörungsverfahren eingeleitet

Neunte Änderung

Gewerbliche Wirtschaft

Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen (B IV 3.1.1.4)

Reduzieren Vorranggebiet t 2 - Tongrube Muggenbach.

Dringliche Anordnung des Verbandsvorsitzenden 02.06.2000

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 01.08.2000 Nr. 800-8154

Inkrafttreten: 01.01.2001

Bekanntmachung vom 01.12.2000 (GVBl S. 886 , BayRS 230-1-11-U)

Zehnte Änderung

Energieversorgung - Windenergieanlagen (Teil von B X 5.2) Wegfall von Vorranggebiet Nr. 3 für Windenergieanlagen westlich von Reichenbach, Lkr. Kronach.

Beschluss des Planungsausschusses vom 21.06.2001

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 12.03.2002 Nr. 800-8154

Inkrafttreten: 01.11.2002

Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620)

Elfte Änderung

Windenergieanlagen (Teil von B X 5.2) Wegfall von Vorbehaltsgebiet Nr. 8 für Windenergieanlagen bei Fesselsdorf, Landkreis Lichtenfels

Beschluss des Planungsausschusses vom 23.10.2001

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 14.03.2002 Nr. 800-8154

Inkrafttreten:

Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620) 01.11.2002

Zwölfte Änderung

Windenergieanlagen (Teil von B X 5.2) Wegfall von Vorbehaltsgebiet Nr. 7 für Windenergieanlagen nördlich von Wattendorf, Landkreis Bamberg

Beschluss des Planungsausschusses vom 22.01.2002

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 10.07.2002 Nr. 800-8154

Inkrafttreten:

Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620) 01.11.2002

Dreizehnte Änderung

Wasserwirtschaft - Hochwasserschutz

Anhörungsverfahren eingeleitet

Vierzehnte und Fünfzehnte Änderung

Energieversorgung - Windenergieanlagen Wegfall

Beschluss des Planungsausschusses vom 05.07.2005

Wird nicht weiterverfolgt und eingestellt. Festhalten am bisherigen schlüssigen gesamträumlichen Windenergiekonzept.

Kehlbach und Buchbach, Lkr. Kronach

Kasberg und Gräfenberg/Lilling, Lkr. Forchheim

Sechzehnte Änderung

Natur und Landschaft – Herausnahme „Rote Pfeile“ Gosberg und Elsenberg Ziel B I 2.1.1, Lkr. Forchheim

Beschluss des Planungsausschusses vom 26.04.2006

Wird nicht weiterverfolgt. Rote Pfeile bleiben aufgrund Trinkwasserschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Städtebaus unverändert im Regionalplan.

Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West vom 4. Mai 2011 (bisher Siebzehnte Änderung)

Fortschreibung des Kapitels B V 1 (neu) "Verkehr",

Wegfall der Regionalplankapitel

A III "Bevölkerung und Arbeitsplätze",

A IV "Entwicklungsachsen" und

A VI "Regionalplanerische Funktionen der Gemeinden"

sowie der Regionalplanziele

B I 2.1.1 (rote Pfeile),

B IX 8 "Nachrichtenwesen",

B XII 1 "Abfallwirtschaft" und

B XII 2 "Luftreinhaltung";

Beschluss des Planungsausschusses vom 07.12.2010

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 25.01.2011 Nr. 24-8154

Beitrittsbeschluss des Planungsausschusses zur Verbindlicherklärung 04.05.2011

Inkrafttreten:

Bekanntmachung vom 25.07.2011 (OFrABl Nr. 07/2011, S. 74)

25.07.2011

Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West vom 8. April 2014

Fortschreibung B V 2.5.2 (neu) "Windenergie"

Beschluss des Planungsausschusses vom 08.04.2014

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 11.09.2014 Nr. 24-8154

Inkrafttreten:

Bekanntmachung vom 25.09.2014 (OFrABl Nr. 09/2014, S. 118)

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references/>