Kommunale Zusammenarbeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Juli 2013, 08:12 Uhr
Ausschuss für kommunale Zusammenarbeit
Nach § 7 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt wird in der Stadt Burgkunstadt ein Ausschuss für kommunale Zusammenarbeit mit nachstehendem Aufgabenbereich gebildet:
- Beratung der kommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden
Status Quo
- Weismain-soll-draußen-bleiben"-Beschluss des Stadtrats Burgkunstadt in nicht-öffentlicher Stadtratssitzung<ref>https://www.infranken.de/regional/lichtenfels/Mittelzentrum-Weismain-soll-draussen-bleiben;art220,341176 ; http://www.np-coburg.de/lokal/lichtenfels/lichtenfels/Traum-vom-Mittelzentrum-geplatzt;art83428,2232362</ref>
Normen
- Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
- Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO)
- 2020.6-I Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 26. November 2012 Az.: IB3-1440.1-26
Publikationen
- Dr. Andreas Osner, Haushaltskonsolidierung durch interkommunale Zusammenarbeit
- Regierung von Oberfranken, Interkommunale Zusammenarbeit
- Kooperationsdatenbank des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und der Bezirksregierungen
- Faltblatt "Interkommunale Zusammenarbeit - Ein Erfolgsmodell" - Stand: Oktober 2012
- Informationen zum Projekt des Landkreises Regensburg zur Interkommunalen Zusammenarbeit mit weiteren Praxisbeispielen und Broschüre
- Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss vom 11.01.2010
Siehe auch
Institutionen
Fußnoten
<references />