Kommunale Zusammenarbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. Mai 2016, 13:18 Uhr

Formen der kommunalen Zusammenarbeit

Arbeitsgemeinschaft

Zweckvereinbarung

Zweckverband

Gemeinsame Kommunalunternehmen

Stadt Burgkunstadt

Ausschuss für kommunale Zusammenarbeit

Nach § 7 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt wird in der Stadt Burgkunstadt ein Ausschuss für kommunale Zusammenarbeit mit nachstehendem Aufgabenbereich gebildet:

  • Beratung der kommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden

Status Quo

Normen

Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)

Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (Verwaltungsgemeinschaftsordnung – VGemO)

2020.6-I Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 26. November 2012 Az.: IB3-1440.1-26

Rechtsprechung

Publikationen

Fachbücher

Fachaufsätze

Behördliche Informationen

Studien

Einzelfälle

Siehe auch

Institutionen

Fußnoten

<references />