Bürgerverein Burgkunstadt e.V.: Unterschied zwischen den Versionen
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− | "Kommunale Selbstverwaltung - wie sie heute verstanden wird - bedeutet ihrem Wesen und ihrer Intention nach Aktivierung der Beteiligten für ihre eigenen Angelegenheiten, die die in der örtlichen Gemeinschaft lebendigen Kräfte des Volkes zur eigenverantwortlichen Erfüllung öffentlicher Aufgaben der engeren Heimat zusammenschließt mit dem Ziel, das Wohl der Einwohner zu fördern und die geschichtliche und heimatliche Eigenart zu wahren (Peters, Lehrbuch der Verwaltung, 1949, S. 292). Die örtliche Gemeinschaft soll nach dem Leitbild des Art. 28 GG ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und in eigener Verantwortung solidarisch gestalten." <ref>BVerfGE 266, 275 f.</ref> | + | "[[Kommunale Selbstverwaltung]] - wie sie heute verstanden wird - bedeutet ihrem Wesen und ihrer Intention nach Aktivierung der Beteiligten für ihre eigenen Angelegenheiten, die die in der örtlichen Gemeinschaft lebendigen Kräfte des Volkes zur eigenverantwortlichen Erfüllung öffentlicher Aufgaben der engeren Heimat zusammenschließt mit dem Ziel, das Wohl der Einwohner zu fördern und die geschichtliche und heimatliche Eigenart zu wahren (Peters, Lehrbuch der Verwaltung, 1949, S. 292). Die örtliche Gemeinschaft soll nach dem Leitbild des [http://dejure.org/gesetze/GG/28.html Art. 28 GG] ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und in eigener Verantwortung solidarisch gestalten." <ref>BVerfGE 266, 275 f.</ref> |
''Bundesverfassungsgericht'' | ''Bundesverfassungsgericht'' |
Version vom 11. Juni 2013, 09:27 Uhr
"Kommunale Selbstverwaltung - wie sie heute verstanden wird - bedeutet ihrem Wesen und ihrer Intention nach Aktivierung der Beteiligten für ihre eigenen Angelegenheiten, die die in der örtlichen Gemeinschaft lebendigen Kräfte des Volkes zur eigenverantwortlichen Erfüllung öffentlicher Aufgaben der engeren Heimat zusammenschließt mit dem Ziel, das Wohl der Einwohner zu fördern und die geschichtliche und heimatliche Eigenart zu wahren (Peters, Lehrbuch der Verwaltung, 1949, S. 292). Die örtliche Gemeinschaft soll nach dem Leitbild des Art. 28 GG ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und in eigener Verantwortung solidarisch gestalten." <ref>BVerfGE 266, 275 f.</ref>
Bundesverfassungsgericht
Mitgliederstand (10.06.2013): 29
Mitglied werden: Mitgliedsantrag
Aktuell: Bürgerinformationssatzung
Schritt für Schritt in eine gute Zukunft.
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Burgkunstadt,
der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. wurde am 16.04.2013 von 15 Mitgliedern gegründet. Hier finden Sie die Gründungsunterlagen: Satzung, Gründungsprotokoll, Beitragsordnung
Aktuelles
Protokoll der öffentlichen Vorstandssitzung vom 10.06.2013 folgt in Kürze
Nächste Schritte
- Einladung zur Mitgliederversammlung am 19.07.2013 (Frist >= 2 Wochen!)
- Bürgerinformationssatzung weiter ausarbeiten
- Mitgliederverwaltung
- Datenschutz
- Mitgliedsbeiträge einziehen
- Strategie/Ziele
Termine
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- Juni/Juli "Bürgerforum" zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept Stadt Burgkunstadt ISEK
Aktuelle Themen (alphabetische Reihenfolge)
Aktivitätenprotokoll, Ansprechpartner, Bürgerbriefkasten, Bürgerbriefkästen, Einzelprobleme, Foto- und Bildrecht, Haushalt, Hausrecht, Hochwasser, Impressum, Integration, Jugend, Kommunale Selbstverwaltung, Kommunale Zusammenarbeit, Kommunalkolleg, Kommunalwahl 2008, Leseecke, Logo, Meinungsäußerung, Projekte, Selbstverpflichtung des Stadtrats, Spenden, Stadtratsliste des Bürgervereins, Termine für Bürgergespräche, Technisch-organisatorische Daten, Transparenzsatzung, Website erstellen, Umfragen, Wahlprogramm für die Stadtratswahl 2014, 7-Tage-Wettervorhersage, Wertstoffhof, Who's who
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- Mitglied werden: Mitgliedsantrag
Presse
Sonstiges
Fußnoten
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