Stadtratssitzung-2015-11-10: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Ein Abstand der jeweiligen Anlage zur nächstgelegenen Wohnbebauung von mindestens 1000 m ist einzuhalten." | ||
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+ | * Bescheid vom 29.09.2014 Genehmigungsbescheid | ||
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+ | * in Mainroth Richtung Gärtenroth über die Kreisstraße Gärtenrother Straße, in Gärtenroth über die Kreisstraßen Mainrother Straße sowie Schimmendorfer Straße. Auf Höhe des Anwesens Flurholz 6 Kreisstraße verlassen und über das Gemeindegebiet des Marktes Mainleus fahren. Anschließend Wege der Stadt Burgkunstadt (Fl.Nr. 707 / 706 (Teilfläche) / 673). | ||
+ | * In Antragsunterlagen andere Route. Gründe: | ||
+ | * starkes Gefälle 12%. Bei Antragstellung Anschüttung angedacht. Anschließende ca. 1.800 m bis hin zum Wegekreuz Sieben Fuhren Rodungsbedarf, wertvolle Buchen- und Eichenbestände | ||
+ | * Streckenplanung verworfen. | ||
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+ | * Anlieferung der WEA-Teile über Wegeflurstück 673 der Stadt Burgkunstadt mit geringstem Eingriff. ca. 300 m zum Wegekreuz Sieben Fuhren durch den Wald. | ||
+ | * Ortsdurchfahrten in Mainroth und Gärtenroth -> Umladung auf sogenannte Selbstfahrer vor Mainroth | ||
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+ | * Schreiben einer Bürgerin aus Hainzendorf vom 22.09.2015 namens Bürger aus [[Kirchlein]], [[Hainzendorf]], [[Reuth]], [[Wildenroth]] und [[Gärtenroth]]: Stadtrat soll Transport über das Stadtgebiet Burgkunstadt nicht genehmigen. | ||
+ | * 12.10.2015: Besichtigung mit Hr Sch.: MVV baut Wege nach allgemein geltenden Regeln der Technik neu aus. Bewuchs wird wiederhergestellt. Ausbau der Wege sowie Wiederherstellung des Bewuchses über Gestattungsvertrag zwischen Stadt Burgkunstadt und MVV. | ||
+ | * drei Wege (Fl.Nr. 707 / 706 (Teilfläche) / 673) als öffentliche Feld- und Waldwege gewidmet. Ohne Gestattungsvertrag Benutzung durch Schwerlastverkehr unzulässig, da dies keinen widmungsgemäßen Gebrauch darstellt. | ||
+ | * Aus straßen- und wegerechtlicher Sicht zu begrüßen, da die beanspruchten Wege, wie oben erwähnt, neu hergestellt bzw. gebaut werden. Besonders asphaltierter Weg (Fl.Nr. 673) weist Schäden auf, für die der Stadt Kosten entstehen. | ||
+ | * 30 Jahre Nutzungsrecht mit Dienstbarkeit im Vertrag, Abtretung an Dritte möglich | ||
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+ | ====Beschlussvorschlag==== | ||
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+ | Der Stadtrat beschließt der MVV Energie AG die Nutzung der Wege Fl.Nr. 673, 706 (Teilfläche) und 707 für den Transport der Windkraftanlagen zu erlauben. Ein entsprechender Gestattungsvertrag ist zu schließen. | ||
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+ | ====Diskussion==== | ||
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+ | ====Beschluss==== | ||
+ | * einstimmig abgelehnt | ||
===03 Antrag der Fraktion des Bürgervereins Burgkunstadt; [[Haushaltskonsolidierung]]=== | ===03 Antrag der Fraktion des Bürgervereins Burgkunstadt; [[Haushaltskonsolidierung]]=== |
Version vom 10. November 2015, 23:51 Uhr
Bauausschuss
Sitzungstag: Dienstag, 10. November 2015
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
01 Bauantrag auf Nutzungsänderung einer ehem. Gastwirtschaft in eine Wohnung auf dem Anwesen Weinbergweg 1 (Grundstück Flst.Nrn. 384 u. 384/2 der Gemarkung Burgkunstadt) (2015-0051)
02 Bauantrag auf Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 138 der Gemarkung Gärtenroth (Taubengasse 20) (2015-0050)
03 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.10.2015
Stadtrat
Sitzungstag: Dienstag, 10. November 2015
Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
19 Stadträte anwesend (plus Bürgermeisterin), es fehlt entschuldigt MaHo
00 Anträge zur Tagesordnung
Antrag von UMü (Freie Wähler), TOP 09 nach TOP 04 zu behandeln
- UMü: Die Anträge gehören thematisch zusammen
- einstimmig beschlossen (20/0)
Antrag von WS, TOP 05 (Fortsetzung der Vorberatungen zum Haushalt 2016) von der Sitzung zu nehmen
Begründung
- WoSi: es fehlen Zahlen, die belastbar sind, die Schlüsselzuweisungen fehlen. Ohne diese Zahlen ist kein Haushaltsbeschluss möglich. Ein Haushalt bis 30.11.2015, der auf Zahlung von 2015 beruht, kann nicht mit Bestand für 2016 beschlossen werden
Diskussion
- GüKn: wir wollen das nicht. Wir wussten, dass wir schwimmen. Gegebenenfalls müssen wir einen Nachtragshaushalt beschließen. Jetzt sollten wir das durchziehen.
- ThMü: dem Vorredner kann ich mich nur anschließen. Wir können nicht erst beschließen, dass wir den Haushalt bis 30.11.2015 machen wollen und dann mittendrin sagen, wir hören auf.
- WoSi: wir laufen Gefahr, einen Nachtragshaushalt zu machen.
- CF: wir sollten den Punkt behandeln, HI hat neue Kenntnisse.
Beschluss
Antrag mit 7/13 abgelehnt.
Gedenkminute für Helmut Schmidt
01 Bekanntgaben
- am 9.1.2016 um 16:00 Uhr findet die offizielle Eröffnung des Jugendtreffs in alten Con Stadtstaat
- Bürgermeisterin dankt für die Organisation der ersten Auto-und Gewerbemesse dem Organisationsteam (AlHa, M.Fr., ...)
- AlHa: Dank zurück für die Unterstützung des Bauhof und der Stadtverwaltung, ohne die das Projekt nicht so hätte durchgeführt werden können.
02 Schwerlasttransport von Windkraftanlagen über städtische Wege
- Siehe auch: Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Sachverhalt
- LRA KC Schreiben vom 25.04.2014: Fa. MVV -> Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windkraftanlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Burgkunstadt: bis 30.05.2014 Stellung nehmen. Stadtrat nahm am 13.05.2014 Stellung:
"1. Sollten wider Erwarten städtische Grundstücke/Wege genutzt werden müssen, so sind vor Baubeginn entsprechende Vereinbarungen zu schließen.
2. Um die Bevölkerung vor Lärmemissionen zu schützen, müssen möglichst leise Windkraftanlagen eingesetzt werden, ggfs. Ist die Anzahl der Anlagen zu beschränken. Es ist eine schalltechnisch optimierte Festlegung der Aufstellungsorte zu gewährleisten und ggfs. muss eine Betriebszeitenbeschränkung angeordnet werden.
3. Um die Bevölkerung vor periodischem Schattenwurf zu schützen muss ggfs. eine zeitlich wirkende Abschaltvorrichtung mit sensorischer Erfassung der Sonneneinstrahlung und Windrichtung eingebaut werden.
4. Um die Bevölkerung vor periodischen Lichtreflexionen zu schützen muss ggfs. die Oberfläche der Windkraftanlage mit entsprechenden schwach reflektierenden Farben mit matten Glanzgraden (Antireflexbeschichtung) versehen werden.
Ein Abstand der jeweiligen Anlage zur nächstgelegenen Wohnbebauung von mindestens 1000 m ist einzuhalten."
- Bescheid vom 29.09.2014 Genehmigungsbescheid
- 29.05.2015: Besprechung mit Hr. ThSchn von MVV: MVV will Transport über B289.
- in Mainroth Richtung Gärtenroth über die Kreisstraße Gärtenrother Straße, in Gärtenroth über die Kreisstraßen Mainrother Straße sowie Schimmendorfer Straße. Auf Höhe des Anwesens Flurholz 6 Kreisstraße verlassen und über das Gemeindegebiet des Marktes Mainleus fahren. Anschließend Wege der Stadt Burgkunstadt (Fl.Nr. 707 / 706 (Teilfläche) / 673).
- In Antragsunterlagen andere Route. Gründe:
- starkes Gefälle 12%. Bei Antragstellung Anschüttung angedacht. Anschließende ca. 1.800 m bis hin zum Wegekreuz Sieben Fuhren Rodungsbedarf, wertvolle Buchen- und Eichenbestände
- Streckenplanung verworfen.
- Anlieferung der WEA-Teile über Wegeflurstück 673 der Stadt Burgkunstadt mit geringstem Eingriff. ca. 300 m zum Wegekreuz Sieben Fuhren durch den Wald.
- Ortsdurchfahrten in Mainroth und Gärtenroth -> Umladung auf sogenannte Selbstfahrer vor Mainroth
- Schreiben einer Bürgerin aus Hainzendorf vom 22.09.2015 namens Bürger aus Kirchlein, Hainzendorf, Reuth, Wildenroth und Gärtenroth: Stadtrat soll Transport über das Stadtgebiet Burgkunstadt nicht genehmigen.
- 12.10.2015: Besichtigung mit Hr Sch.: MVV baut Wege nach allgemein geltenden Regeln der Technik neu aus. Bewuchs wird wiederhergestellt. Ausbau der Wege sowie Wiederherstellung des Bewuchses über Gestattungsvertrag zwischen Stadt Burgkunstadt und MVV.
- drei Wege (Fl.Nr. 707 / 706 (Teilfläche) / 673) als öffentliche Feld- und Waldwege gewidmet. Ohne Gestattungsvertrag Benutzung durch Schwerlastverkehr unzulässig, da dies keinen widmungsgemäßen Gebrauch darstellt.
- Aus straßen- und wegerechtlicher Sicht zu begrüßen, da die beanspruchten Wege, wie oben erwähnt, neu hergestellt bzw. gebaut werden. Besonders asphaltierter Weg (Fl.Nr. 673) weist Schäden auf, für die der Stadt Kosten entstehen.
- 30 Jahre Nutzungsrecht mit Dienstbarkeit im Vertrag, Abtretung an Dritte möglich
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt der MVV Energie AG die Nutzung der Wege Fl.Nr. 673, 706 (Teilfläche) und 707 für den Transport der Windkraftanlagen zu erlauben. Ein entsprechender Gestattungsvertrag ist zu schließen.
Diskussion
Beschluss
- einstimmig abgelehnt
03 Antrag der Fraktion des Bürgervereins Burgkunstadt; Haushaltskonsolidierung
Antrag des Bürgervereins: Haushaltskonsolidierung: Senkung der Pro-Kopf-Verschuldung auf Landesdurchschnitt
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss, dass innerhalb von 25 Jahren die Pro-Kopf-Verschuldung in der Stadt Burgkunstadt auf die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung der kreisangehörigen Gemeinden im Freistaat Bayern (Stand 2015) zu senken ist. Die Kämmerei wird gebeten, ein der Zielvorgabe entsprechendes Konzept zu erarbeiten und die weiteren Haushaltsplanungen an der Zielvorgabe zu orientieren.
Begründung
Wir tragen als Kommune nicht nur Verantwortung für die jetzige Generation, sondern wir tragen insbesondere auch Verantwortung dafür, dass kommende Generationen in unserer Stadt mindestens die gleichen Handlungsspielräume haben wie wir. Eine maßvolle Rückführung der kommunalen Schulden sichert den Gestaltungsspielraum der Stadt in der Zukunft. Sie schränkt zwar den gegenwärtigen Entscheidungsspielraum der Kommune ein, kommt jedoch dem langfristigen Erhalt unserer Handlungsmöglichkeiten zugute und dient damit auch der Gewährleistung unseres in Art. 28 Abs. 2 GG garantierten Selbstverwaltungsrechts. Die Beschränkung der Zielsetzung auf die Erreichung der Pro-Kopf-Durchschnittsverschuldung im Freistaat sowie die Erstreckung der Maßnahmen auf 25 Jahre ermöglicht eine Haushaltssanierung, ohne uns “kaputt zu sparen”. Generationengerechtigkeit gehört zur Grundverantwortung des sozialen Miteinanders. Sie darf nicht nur Lippenbekenntnis sein, sondern soll ein Stück gelebte Solidarität unter den Menschen in unserer Stadt sein. Gerade in unserer demographisch schwierigen Situation halten wir es für wichtig, dass die ältere Generation ein Zeichen setzt, dass kommende Generationen darauf vertrauen dürfen, dass ihnen einst ein geordnetes Gemeinwesen, zudem auch geordnete Finanzen gehören, übergeben wird. In diesem Zusammenhang wird es von besonderer Bedeutung sein, unseren Bürgern und den in Burgkunstadt ansässigen Institutionen und Unternehmen zu vermitteln, dass wir diese große Aufgabe nur gemeinsam schultern können und auf die Solidarität aller hier lebenden Menschen und ansässigen Institutionen bzw. Unternehmen angewiesen sind. Zu dieser Kommunikationsaufgabe gehört auch die Vermittlung der Information, dass es bestimmte Bereiche geben wird, bei denen wir ausdrücklich nicht sparen werden. Dazu gehört für uns zum Beispiel das Thema Bildung, aber auch etwa alle Maßnahmen der Jugendförderung in Vereinen. Soweit haushaltsrechtlich möglich, sollten wir auch nicht an der mittelbaren Wirtschaftsförderung sparen, da sie erst eine positive Einnahmenentwicklung ermöglicht bzw. sichert. Eine entsprechende Prioritätenliste, wofür wir in Zukunft vorrangig Geld ausgeben wollen und wofür nicht, könnte im Rahmen der im Januar stattfindenden Klausurtagung erarbeitet werden. Wichtig ist die Vermittlung der Botschaft an unsere Bürger, dass wir uns nicht kaputt sparen werden; wir sollten nicht an Stellen sparen, die für die Zukunftsentwicklung unserer Stadt mindestens genauso bedeutsam sind, wie eine Rückführung der Schulden.
Weitere Informationen
Der maßgebliche Zielwert der Verschuldung pro Einwohner zum 31.12.2014/1.1.12015 (kreisangehörige Gemeinden in Bayern) beträgt 700 € pro Einwohner<ref>Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik - https://www.statistik.bayern.de/medien/statistik/haushaltesteuern/tab3_2014_20150602.pdf - abgerufen am 06.11.2015 um 14:56 Uhr</ref>.
- Lt. Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Lichtenfels zum Haushalts 2015 bestanden erhebliche Bedenken wegen der Pro-Kopf-Verschuldung in Burgkunstadt:
- 1.1.2015: 1.760 € ->
- zum 31.12.2015 Anstieg auf 2.028 € nach genehmigtem Haushalt, alleine in einem Jahr Anstieg von 268 € (15%)
04 Antrag der Fraktion des Bürgervereins Burgkunstadt; Hochwasserschutzkonzept
Antrag Hochwasserschutzkonzept: Erarbeitung weiterer Informationen als Entscheidungsgrundlage
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, dass folgende Fragen vor einer Entscheidung über ein 10-Millionen-Projekt geklärt werden sollen:
1. Wie ist die Rechtslage in Bezug auf die Umsetzung des Hochwasserschutzkonzepts, insbesondere: Ist die Stadt unter Berücksichtigung ihrer Haushaltslage verpflichtet, Schutzmaßnahmen gegen 100-jährige Hochwasserrisiken aus den Gewässern dritter Ordnung im Stadtgebiet durchzuführen? Drohen bei Unterlassen der Maßnahmen ggf. Haftungsrisiken? Einzugehen ist dabei auch auf die Wahrscheinlichkeiten der aufgezeigten Schadensszenarien, insbesondere die zu erwartenden Schadenshöhen, Wahrscheinlichkeit eines Zusammentreffens von Hochwassern aus Gewässern erster Ordnung (dafür haben wir keinen Schutz) und dritter Ordnung sowie einer etwaigen Bedeutung statistischer Wahrscheinlichkeiten für Gefahren- und Schadenseintritt. Beauftragt mit der Erstellung der Gutachtens wird.... Der Gutachter darf zur Klärung relevanter Vorfragen Untergutachter beiziehen. 2. Angesichts der erheblichen Investitionen, die den Haushalt über Jahrzehnte belasten werden, beauftragt die Stadt ferner ein Gutachten zur Bewertung des vorliegenden Hochwasserschutzkonzepts. In der Begutachtung ist insbesondere zu der Frage Stellung zu nehmen, welche alternativen Maßnahmen zur Zielerreichung des Schutzes vor Hochwasserrisiken aus den Gewässern dritter Ordnung der Stadt Burgkunstadt es gibt. Der Gutachter soll auch eine Überprüfung der Bewertung der zu erwartenden Schäden (Marktwert/Neuwert) vornehmen. Beauftragt mit der Erstellung der Gutachtens wird …
Begründung
Angesichts der immensen Investitionen von 10 Millionen € gehört es nach Auffassung der Fraktion des Bürgervereins zur Sorgfaltspflicht, etwaige Feststellungen nach einem "Vier-Augen-Prinzip" gegenprüfen zu lassen. Selbst wenn man zu dem Ergebnis käme, man würde das Hochwasserschutzkonzept auch beauftragen, wenn man nicht dazu rechtlich verpflichtet wäre, gehört doch die Klärung der Rechtslage zu einem geordneten Vorgehen. Sofern, was nicht ganz unwahrscheinlich ist, ein Rechtsgutachten zu dem Ergebnis kommen sollte, dass der Stadtrat eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, benötigt der Stadtrat einen Leitfaden zur richtigen Ausübung des Ermessens. Dazu gehört auch die Überprüfung und Verifizierung, dass das vorgestellte Hochwasserschutzkonzept über 10.000.000,0 € alternativlos bzw. die wirtschaftlichste Lösung ist, um den angestrebten Zweck zu erreichen.
Der Bürgerverein wird bis zur Sitzung noch geeignete Gutachter vorschlagen.
05 Fortsetzung der Vorberatungen zum Haushalt 2016
06 Bestellung stellvertretende Kassenverwalterin
07 Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg über eine Kanalsanierung mittels Inlinerverfahren in der B 289, OD Weidnitz
08 Änderung des Schulsprengels der ehemaligen Mittelschule Burgkunstadt; Auflösung des Mittelschulverbundes Obermain
09 Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes Durchführung des VOF-Verfahrens
10 Nachtrag zur Erbbaurechtsbestellung mit der Dorfgemeinschaft Mainroth
11 Rechtliche Änderung bei Wasserzählern
12 Entwicklung eines gemeinsamen Tourismuskonzeptes für die Kommunen Altenkunstadt, Burgkunstadt und Weismain
- Änderung der Tagesordnung: Der frühere nichtöffentliche Top 15, Entwicklung eines gemeinsamen Tourismuskonzept…“, wird nun öffentlich als Top 12 behandelt.
13 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
14 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.10.2015
15 Anfragen
Publikationen
Fußnoten
<references/>