Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK): Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Stadtratssitzung-2014-12-09|09.12.2004 Stadtratssitzung ]] - TOP 04: Die Verwaltung wird vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit beauftragt, für die von der Regierung von Oberfranken genehmigte Planung der [[Skateranlage|Skater-/Bikeranlage]], mit einer Gesamtsumme von brutto 231.000,00 Euro, die Ausschreibung durchzuführen.  
 
* [[Stadtratssitzung-2014-12-09|09.12.2004 Stadtratssitzung ]] - TOP 04: Die Verwaltung wird vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit beauftragt, für die von der Regierung von Oberfranken genehmigte Planung der [[Skateranlage|Skater-/Bikeranlage]], mit einer Gesamtsumme von brutto 231.000,00 Euro, die Ausschreibung durchzuführen.  
 
* [[Stadtratssitzung-2015-01-13#06_Integriertes_St.C3.A4dtebauliches_Entwicklungskonzept_.28ISEK.29.3B_Vorstellung_der_bisherigen_Planung_und_Billigungsbeschluss|13.01.2015 Stadtratssitzung ]] - TOP 06: Der Stadtrat billigt die durch Herrn Ullrich vom Planungsbüro plan&werk vorgestellte Planung zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept. (18/3)
 
* [[Stadtratssitzung-2015-01-13#06_Integriertes_St.C3.A4dtebauliches_Entwicklungskonzept_.28ISEK.29.3B_Vorstellung_der_bisherigen_Planung_und_Billigungsbeschluss|13.01.2015 Stadtratssitzung ]] - TOP 06: Der Stadtrat billigt die durch Herrn Ullrich vom Planungsbüro plan&werk vorgestellte Planung zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept. (18/3)
* [[Stadtratssitzung-2015-02-10#05_Integriertes_St.C3.A4dtebauliches_Entwicklungskonzept_.28ISEK.29_-_Errichtung_einer_Skater-.2FBikeranlage|Stadtratssitzung vom 10.02.2015]] - TOP 05 Errichtung einer Skater-/Bikeranlage: Der Stadtrat beschließt der Planungsänderung zuzustimmen (ohne Zusatz "unter der Maßgabe der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit"). (19/2)
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* [[Stadtratssitzung-2015-02-10#05_Integriertes_St.C3.A4dtebauliches_Entwicklungskonzept_.28ISEK.29_-_Errichtung_einer_Skater-.2FBikeranlage|10.02.2015 Stadtratssitzung]] - TOP 05 Errichtung einer Skater-/Bikeranlage: Der Stadtrat beschließt der Planungsänderung zuzustimmen (ohne Zusatz "unter der Maßgabe der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit"). (19/2)
 
* [[Stadtratssitzung-2015-07-07#05_Abschluss_des_Integrierten_St.C3.A4dtebaulichen_Entwicklungskonzeptes_.28ISEK.29|07.07.2015 Stadtratssitzung ]] - TOP 05: Das ISEK wird zur Kenntnis genommen und mit seinen Analysen, Inhalten, Zielen und Maßnahmen als Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung Burgkunstadts beschlossen. Daraus abgeleitet werden im nächsten Schritt konkrete Sanierungsgebiete im besonderen Städtebaurecht festgesetzt und in Prorammen der Städtebauförderung durchgeführt. (16/3 MD, TM ...)
 
* [[Stadtratssitzung-2015-07-07#05_Abschluss_des_Integrierten_St.C3.A4dtebaulichen_Entwicklungskonzeptes_.28ISEK.29|07.07.2015 Stadtratssitzung ]] - TOP 05: Das ISEK wird zur Kenntnis genommen und mit seinen Analysen, Inhalten, Zielen und Maßnahmen als Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung Burgkunstadts beschlossen. Daraus abgeleitet werden im nächsten Schritt konkrete Sanierungsgebiete im besonderen Städtebaurecht festgesetzt und in Prorammen der Städtebauförderung durchgeführt. (16/3 MD, TM ...)
  

Version vom 20. August 2015, 00:03 Uhr

Der Stadtrat hat am 03.04.2012 die Erarbeitung eines integriertes städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) beschlossen<ref>Quelle: Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1</ref>. Inhalt dieses Konzeptes ist es, Lösungsvorschläge für bestehende städtebauliche Missstände (z. B. Leerstände, Bevölkerungsrückgang) zu entwickeln und diese mit einem attraktiven Gesamtbild zur weiteren Entwicklung Burgkunstadts zu verbinden<ref>Quelle: Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1</ref>. Der Stadtrat stellte dafür einen Betrag von 50.000,- € im Haushalt bereit. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent<ref>Quelle: Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1</ref>.

Fördervoraussetzungen

Bürgerbeteiligung

Nach Artikel 8 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 ist Fördervoraussetzung "ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten, die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen."<ref>Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 (pdf/67-KB)</ref>

Chronologie

  • 03.04.2012 Stadtratssitzung: Stadtrat Burgkunstadt beschließt die Erarbeitung eines integriertes städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) - Budget 50.000,- €<ref>Quelle: Andy Welz, Weichenstellung für die Zukunft - Mit der Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes macht Burgkunstadt einen ersten Schritt Richtung Attraktivitätssteigerung - Neue Presse Coburg Online vom 05.04.2012 (abgerufen am 12.08.2012)</ref>
  • 16.04.2013 Auftaktgespräch; Gründung einer Lenkungsgruppe zur Steuerung des Planungsprozesses aus Planern, Vertretern der Stadtratsfraktionen, dem Bürgermeister, der Verwaltung und Bürgern
  • 23.07.2013 Zweites Treffen der Lenkungsgruppe
  • 12.10.2013: Erstes<ref>(und letztes?)</ref> Bürgerforum<ref> Quelle: http://www.burgkunstadt.de/2255_DEU_WWW.php?&publish[id]=309914&publish[start]=0</ref>
  • 01.10.2014 Sitzung der Lenkungsgruppe<ref>http://www.burgkunstadt.de/2255_DEU_WWW.php?&publish[id]=339266&publish[start]=0</ref>
  • 09.12.2004 Stadtratssitzung - TOP 04: Die Verwaltung wird vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit beauftragt, für die von der Regierung von Oberfranken genehmigte Planung der Skater-/Bikeranlage, mit einer Gesamtsumme von brutto 231.000,00 Euro, die Ausschreibung durchzuführen.
  • 13.01.2015 Stadtratssitzung - TOP 06: Der Stadtrat billigt die durch Herrn Ullrich vom Planungsbüro plan&werk vorgestellte Planung zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept. (18/3)
  • 10.02.2015 Stadtratssitzung - TOP 05 Errichtung einer Skater-/Bikeranlage: Der Stadtrat beschließt der Planungsänderung zuzustimmen (ohne Zusatz "unter der Maßgabe der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit"). (19/2)
  • 07.07.2015 Stadtratssitzung - TOP 05: Das ISEK wird zur Kenntnis genommen und mit seinen Analysen, Inhalten, Zielen und Maßnahmen als Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung Burgkunstadts beschlossen. Daraus abgeleitet werden im nächsten Schritt konkrete Sanierungsgebiete im besonderen Städtebaurecht festgesetzt und in Prorammen der Städtebauförderung durchgeführt. (16/3 MD, TM ...)

Kritik

Der Bürgerverein kritisierte bereits in einer Pressemitteilung vom 15.08.2012 mangelnde Transparenz und Bürgerbeteiligung beim Stadtentwicklungskonzept (ISEK):

"Der Stadtrat Burgkunstadt hat im vergangenen Jahr (3.4.2012) beschlossen, ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Mit diesem Konzept sollen u.a. Lösungsvorschläge für bestehende städtebauliche Missstände entwickelt werden. Nach Artikel 8 Abs. 2 Satz 3 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 ist Fördervoraussetzung die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Am 16.4.2013 fand ein Auftaktgespräch statt, zu dem die Öffentlichkeit nicht eingeladen wurde. Dabei wurde eine Lenkungsgruppe zur Steuerung des Planungsprozesses gegründet. Diese setzt sich neben den Planern aus Vertretern der Stadtratsfraktionen, dem Bürgermeister, der Verwaltung und einigen Bürgern zusammen. Die Auswahl der Bürger erfolgte in einem geschlossenen und nicht demokratischen Verfahren. Wer nicht eingeladen wurde, konnte sich nicht beteiligen. Von den Planern wurden bereits bei diesem Treffen offenbar ohne Bürgerbeteiligung sechs “Handlungsfelder” vorgestellt, die die Schwerpunktbereiche der Planungen bilden sollten. Die Stadt teilte im Juni noch mit, dass für den Erfolg des Stadtentwicklungskonzepts die aktive und konstruktive Mitarbeit der Bürger von entscheidender Bedeutung sei und deshalb als erste öffentliche Veranstaltung ein Bürgerforum im Juni/Juli stattfinden sollte. Nachdem der angekündigte Termin bis Mitte Juli nicht stattgefunden hatte, hat der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. bei der Stadtverwaltung nachgefragt, da Mitglieder des Bürgervereins Interesse an einer Teilnahme am Bürgerforum bekundet hatten. Dem Verein wurde am Morgen des 23.Juli mitgeteilt, dass noch kein Termin feststehe und dieser rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht würde. Noch am selben Tag aber traf sich die sog. Lenkungsgruppe unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein zweites Mal. Dabei wurden die Planungsvorgaben nach dem von der Stadt veröffentlichten Bericht schon so weit vertieft, dass von einer echten Bürgerbeteiligung zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesprochen werden kann. Der Vorstand des Bürgervereins stellt daher die Fragen an die Stadtverwaltung: Für wen wird hier geplant? Sollten nicht Wissen, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Burgkunstadter Bürger für die spezifischen Burgkunstadter Probleme genutzt werden?"

Die Kritik wurde im Stadtrat jeweils sinngemäß ohne Resonanz der anderen Fraktionen und der Stadtverwaltung wiederholt.

Sechs Handlungsfelder

Schwerpunktbereiche der Planungen sollen sein<ref>Quelle: Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1</ref>]:

1. Stärkung der Oberen Stadt als Wohnstandort

2. Aufwertung Kulmbacher Straße

3. Entwicklung Bahnhofstraße als Stadteingang

4. Ausbau Standort Schulberg und Stadthalle

5. Gestaltung der Südlichen Stadtkante am Mühlbach

6. Attraktivitätssteigerung der Wegeverbindungen

Beteiligte Unternehmen

Frühere Gutachten

Normen

Verwaltungsvorschriften

Publikationen

Fachbücher

Lokalmedien

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references />