Geheimhaltungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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==Normen==
 
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* {{AO 30}} [[Steuergeheimnis]]
 
* {{AO 30}} [[Steuergeheimnis]]
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* {{§ 353 b}} Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
 
* {{StGB 355}} Verletzung des Steuergeheimnisses
 
* {{StGB 355}} Verletzung des Steuergeheimnisses
 
* {{GO 20}} Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht
 
* {{GO 20}} Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht

Version vom 5. März 2015, 16:37 Uhr

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Geheimhaltung insbesondere

  • nach AO § 30 für Steuer-, Beitrags- und Gebührenangelegenheiten
  • nach GO ... für Verhandlungen in nichtöffentlicher Sitzung und
  • Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen.

Normen

Publikationen

Siehe auch