Stadtratssitzung-2015-02-10: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 83: | Zeile 83: | ||
* Fand 2014 wegen Altstadtfest nicht statt. | * Fand 2014 wegen Altstadtfest nicht statt. | ||
* Soll 2015 wieder stattfinden | * Soll 2015 wieder stattfinden | ||
− | * Als [[Freiwillige Aufgaben|Freiwillige Leistung]] mit rund 4.700 EUR mit geltenden [[Haushalt#Haushaltsgrunds.C3.A4tze.5B2.5D|Haushaltssgrundsätzen]] | + | * Als [[Freiwillige Aufgaben|Freiwillige Leistung]] mit rund 4.700 EUR mit geltenden [[Haushalt#Haushaltsgrunds.C3.A4tze.5B2.5D|Haushaltssgrundsätzen]] wohl nicht vereinbar. |
* Stadtverwaltung stellt als Möglichkeit der Finanzierung den „Spendentopf“ der Sparkasse Coburg-Lichtenfels vor | * Stadtverwaltung stellt als Möglichkeit der Finanzierung den „Spendentopf“ der Sparkasse Coburg-Lichtenfels vor | ||
* Aus 2014 stehen noch 600 EUR Rest. Für 2015 können insgesamt 8.300 EUR abgerufen werden. | * Aus 2014 stehen noch 600 EUR Rest. Für 2015 können insgesamt 8.300 EUR abgerufen werden. |
Version vom 11. Februar 2015, 09:02 Uhr
Bauausschusssitzung am 10.02.2015
TAGESORDNUNG<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
zur: Sitzung des Bauausschusses
am: Dienstag, 10. Februar 2015 um 19:00 Uhr
im: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentlich:
01 Bauantrag auf Anbau eines Bürogebäudes und Abbruch eines nicht mehr genutzten Trafogebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 694 der Gemarkung Burgkunstadt (K.-E.-Fischer-Str. 6+8) (2015-0006)
02 Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhausneubaues mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 988/7 der Gemarkung Burgkunstadt (Komm.-Rat-Riexinger-Weg 10) (2015-0003)
03 Bauvoranfrage auf Errichtung eines Garagenkomplexes auf dem Grundstück Flst.Nr. 1056/15 der Gemarkung Burgkunstadt (Erlenweg 1) (2015-0004)
04 Bauvoranfrage auf Errichtung von ein oder zwei Wohngebäuden auf dem Grundstück Flst.Nr. 1432 der Gemarkung Burgkunstadt (Nähe Schaftrieb) (2015-0001)
- Antrag wurde zurückgenommen -
05 Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Doppelgarage zur gewerblichen Nutzung als Kfz-Werkstatt auf dem Grundstück Flst.Nr. 265 der Gemarkung Ebneth (Hainweiher 22) (2015-0005)
06 Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Tipico-Wettbüros in eine Spielothek auf dem Grundstück Flst.Nr. 1529/10 der Gemarkung Burgkunstadt (Auwiese 3) (2015-0002)
07 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.01.2015
Stadtratssitzung am 10.02.2015
TAGESORDNUNG<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
zur: Sitzung des Stadtrates
am: Dienstag, 10. Februar 2015 um 19:30 Uhr
im: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentlich:
Anträge der Fraktion des Bürgervereins zur Tagesordnung:
- Antrag, TOP 10 der nichtöffentlichen Sitzung auf die öffentliche Tagesordnung der Stadtratssitzung am 10.03.2015 zu nehmen (mehrheitlich abgelehnt)
- Hilfsantrag: TOP 10 im öffentlichen Teil der Sitzung heute zu behandeln (mehrheitlich angenommen)
01 Bekanntgaben
02 Feststellung der Jahresrechnung 2013 gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO)
03 Entlastung der Jahresrechnung 2013 gemäß Art. 102 GO
04 Landschaftspflegeverband; Verlängerung eines gewährten zinslosen Darlehens
Sachverhalt
Diskussion
- MD: Zitat Dobler (BKPV): "Die Gewährung eines Gelddarlehens stellt grundsätzlich ein Bankgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG dar. Eine Gemeinde läuft immer dann Gefahr, ein genehmigungspflichtiges Bankgeschäft zu tätigen, wenn sie derartige Geschäfte außerhalb eines öffentlich geregelten Kassenverbundes oder sonstigen Verhältnisses<ref>z. B. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)</ref> vornimmt. Im Zweifelsfalle empfiehlt sich eine Abklärung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - insbesondere auch deshalb, weil ein Betreiben genehmigungspflichtiger Bankgeschäfte ohne Erlaubnis gegebenenfalls strafrechtlich von Bedeutung sein könnte (§§ 54 und 32 KWG)."<ref>Dobler, EU-Beihilfe und kommunale Wirtschaftsförderung - erläutert an Fällen aus der kommunalen Praxis Fallbeispiel 1</ref>
- MD: Mag vielleicht bezogen auf diesen Fall ein bisschen zu weit gehen, der Kerngedanke, dass die Stadt keine Bank ist, ist jedoch auch hier richtig.
- MD: Darlehen als finanzielle Leistung wohl unzulässig, da wir wegen fehlendem Haushalt noch die Grundsätze der vorläufigen Haushaltsführung zu beachten haben.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dem Landschaftspflegeverband das gewährte zinslose Darlehen zur Zwischenfinanzierung seiner Aufwendungen, um weitere 5 Jahre zu verlängern.
(Mehrheitlich angenommen, MD beantragt namentliche Abstimmung)
05 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) - Errichtung einer Skater-/Bikeranlage
06 Notsicherungsmaßnahmen am Alten Brauhaus in Mainroth
07 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
08 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.01.2015
10 Kommunale Träger der Sparkasse Coburg-Lichtenfels
Sachverhalt
- „Coburger Kinosommer on Tour“ 2013 war voller Erfolg.
- Fand 2014 wegen Altstadtfest nicht statt.
- Soll 2015 wieder stattfinden
- Als Freiwillige Leistung mit rund 4.700 EUR mit geltenden Haushaltssgrundsätzen wohl nicht vereinbar.
- Stadtverwaltung stellt als Möglichkeit der Finanzierung den „Spendentopf“ der Sparkasse Coburg-Lichtenfels vor
- Aus 2014 stehen noch 600 EUR Rest. Für 2015 können insgesamt 8.300 EUR abgerufen werden.
- Weitere freiwillige Leistung: „Fun & Action Pool-Party“. Kosten ca. 4.000 EUR.
Diskussion
- MD: Das bisherige Grundkonzept war nach meiner Wahrnehmung, dass die Sparkasse angeboten hat, bestimmte gemeinnützige Einrichtungen mit einer Spende zu unterstützen und der Stadtrat hierzu Vorschläge unterbreiten konnte. Wenn jetzt die Stadt hergeht und sich selbst als Zuwendungsempfänger einsetzt, hat das ein "Gschmäckle".
- HE: Es war bisher keineswegs so, dass nur Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen geleistet wurden, es wurden auch nicht gemeinnützige Zwecke bedacht, auch die Stadt hat schon Gelder erhalten.
- MD: Das müsste man dann meiner Ansicht nach unter dem Gesichtspunkt des Sponsoring prüfen. In der Kürze der Zeit ist es uns nicht möglich, die Frage zu klären, ob das unter Sponsoringgesichtspunkten so einwandfrei ist.<ref>Deshalb wäre es besser gewesen, solche Fragen auch mit öffentlichem Feedback in Ruhe zu prüfen und in der nächsten Sitzung zu behandeln.</ref>
Beschluss
Der Stadtrat beschliesst, der Sparkasse Coburg-Lichtenfels die beiden Veranstaltungen mit der Bitte um Berücksichtigung vorzuschlagen. (17/4 TM/WS/MD/AH - MD beantragt namentliche Abstimmung)
09 Anfragen
Fußnoten
<references />