Ausgaben: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
Nach {{KommHV-Kameralistik 1}} umfasst der Inhalt des Haushaltsplans im [[Vermögenshaushalt]] auf der Ausgabenseite | Nach {{KommHV-Kameralistik 1}} umfasst der Inhalt des Haushaltsplans im [[Vermögenshaushalt]] auf der Ausgabenseite | ||
− | *die Tilgung von | + | *die Tilgung von [[Kredit]]en, die Rückzahlung innerer [[Darlehen]], die Kreditbeschaffungskosten sowie die Ablösung von Dauerlasten, |
− | *Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter sowie | + | *Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter sowie [[Verpflichtungsermächtigung]]en, |
− | * | + | *[[Zuführung]]en zu [[Rücklage]]n und die Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren, |
*die Zuführung zum Verwaltungshaushalt. | *die Zuführung zum Verwaltungshaushalt. | ||
Version vom 27. Dezember 2014, 16:03 Uhr
Umlagen
Gewerbesteuerumlage
Kreisumlage
Die Landkreise legen ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die kreisangehörigen Gemeinden um (Kreisumlage, FAG Art. 18 Abs. 1). Hebesatz der Kreisumlage im Haushalt des Landkreises Lichtenfels 2014: 46,5 %
Haushaltsüber- und unterschreitungen
Überplanmäßige Ausgaben
Außerplanmäßige Ausgaben
Ausgabenseite des Haushaltsplans
Nach KommHV-Kameralistik § 1 umfasst der Inhalt des Haushaltsplans im Vermögenshaushalt auf der Ausgabenseite
- die Tilgung von Krediten, die Rückzahlung innerer Darlehen, die Kreditbeschaffungskosten sowie die Ablösung von Dauerlasten,
- Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter sowie Verpflichtungsermächtigungen,
- Zuführungen zu Rücklagen und die Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren,
- die Zuführung zum Verwaltungshaushalt.
Der Verwaltungshaushalt umfaßt die nicht unter Absatz 1 fallenden Einnahmen und Ausgaben.