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===nach Fristen und Dringlichkeit===
 
===nach Fristen und Dringlichkeit===
* 30.11.2013: Einreichung der Haushaltssatzung beim Landratsamt Lichtenfels (???)<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach {{GO 65}} Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref> <ref>{{GO 65}} Abs. 3 Satz 1 und 2: Haushaltssatzungen mit genehmigungspflichtigen Bestandteilen sind sogleich nach der Genehmigung amtlich bekanntzumachen. Haushaltssatzungen ohne solche Bestandteile sind frühestens einen Monat nach der Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde amtlich bekanntzumachen, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet.</ref><ref>Warum wurde der Haushalt noch nicht verabschiedet? Wurde der Hauhalt beanstandet? ({{GO 65}} Abs. 3 Satz 2???</ref>
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* 30.11.2013: Einreichung der Haushaltssatzung 2014 beim Landratsamt Lichtenfels (???)<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach {{GO 65}} Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref> <ref>{{GO 65}} Abs. 3 Satz 1 und 2: Haushaltssatzungen mit genehmigungspflichtigen Bestandteilen sind sogleich nach der Genehmigung amtlich bekanntzumachen. Haushaltssatzungen ohne solche Bestandteile sind frühestens einen Monat nach der Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde amtlich bekanntzumachen, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet.</ref><ref>Warum wurde der Haushalt noch nicht verabschiedet? Wurde der Hauhalt beanstandet? ({{GO 65}} Abs. 3 Satz 2???</ref>
 
* 06.05.2014: [[Geschäftsordnung]]
 
* 06.05.2014: [[Geschäftsordnung]]
 
* 01.09.2014: [[Anti-Korruptionsbeauftragter]]<ref>wg. Neuregelung § 108b StGB ab 1.9.2014</ref>
 
* 01.09.2014: [[Anti-Korruptionsbeauftragter]]<ref>wg. Neuregelung § 108b StGB ab 1.9.2014</ref>
* 30.11.2014: Einreichung der Haushaltssatzung beim Landratsamt Lichtenfels<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach {{GO 65}} Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref>
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* 30.11.2014: Einreichung der Haushaltssatzung 2015 beim Landratsamt Lichtenfels<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach {{GO 65}} Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref>
 
*31.12.2014: Enreichung des Prüfungsberohts des Rechnungsprüfungsausschusses
 
*31.12.2014: Enreichung des Prüfungsberohts des Rechnungsprüfungsausschusses
 
*30.06.2015: Spätester Termin für eine Heraufsetzung der Hebesätze der Grund- und/oder Gewerbesteuer
 
*30.06.2015: Spätester Termin für eine Heraufsetzung der Hebesätze der Grund- und/oder Gewerbesteuer

Version vom 26. Dezember 2014, 17:36 Uhr

Ziele

Brainstorming

Sammlung möglicher Ziele<ref>Siehe Lars Holtkamp, Kommunale Haushaltspolitik bei leeren Kassen: Bestandsaufnahme, Konsolidierungsstrategien, Handlungsoptionen, edition sigma, Berlin, 2. Aufl. 2012, Seite 10</ref>:

Einzelprobleme

Hier sammeln wir aktuell in Burgkunstadt zu lösende Einzelprobleme:

nach Priorität

nach Dringlichkeit

alphabetisch

erledigt

Sammlung möglicher Projekte

alphabetisch

nach Prioritäten

  • Public Management<ref>ggf. auf Landkreisebene anzusiedeln?</ref>
  • Schulden<ref>Ziel: Pro-Kopf-Verschuldung auf Landesdurchschnitt Bayern verringern (1.194,72 Euro / Burgkunstadt zum 31.12.2013: 1.634,57 € / 31.12.2012: 1.604,66 €)</ref>
  • Lehrschwimmbecken

...

nach Fristen und Dringlichkeit

  • 30.11.2013: Einreichung der Haushaltssatzung 2014 beim Landratsamt Lichtenfels (???)<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach GO Art. 65 Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref> <ref>GO Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 2: Haushaltssatzungen mit genehmigungspflichtigen Bestandteilen sind sogleich nach der Genehmigung amtlich bekanntzumachen. Haushaltssatzungen ohne solche Bestandteile sind frühestens einen Monat nach der Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde amtlich bekanntzumachen, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet.</ref><ref>Warum wurde der Haushalt noch nicht verabschiedet? Wurde der Hauhalt beanstandet? (GO Art. 65 Abs. 3 Satz 2???</ref>
  • 06.05.2014: Geschäftsordnung
  • 01.09.2014: Anti-Korruptionsbeauftragter<ref>wg. Neuregelung § 108b StGB ab 1.9.2014</ref>
  • 30.11.2014: Einreichung der Haushaltssatzung 2015 beim Landratsamt Lichtenfels<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach GO Art. 65 Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref>
  • 31.12.2014: Enreichung des Prüfungsberohts des Rechnungsprüfungsausschusses
  • 30.06.2015: Spätester Termin für eine Heraufsetzung der Hebesätze der Grund- und/oder Gewerbesteuer
  • 22.12.2015 (?): Hochwasserschutzkonzept<ref>Frist 22.12.2015 nach Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie)) sowie WHG § 75</ref>

Nach Orten und Ortsteilen

Mainroth

...

Gärtenroth

Theisau

Nach Zeiträumen

Bis 31.12.2014

Bis 31.12.2015

Bis 31.12.2020

Bis 31.12.2026

Bis 31.12.2032

Handlungsstrategien

...

Akteure

Erledigte Projekte

Publikationen

Links

Tools

Siehe auch

Fußnoten

<references />