Vorstandssitzung 2013/02 vom 14.05.2013: Unterschied zwischen den Versionen

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==Finanzordnung==
 
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* Der Vorstand beschließt mit 4 Stimmen, dass die Frage der Vergütung für Arbeitsleistungen zurückgestellt wird. Vorläufig wird für Vergütungen kein Bedarf gesehen.
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* Der Vorstand beschließt mit 4 Stimmen der anwesenden Vorstandsmitglieder (einstimmig), dass die Frage der Vergütung für Arbeitsleistungen zurückgestellt wird. Vorläufig wird für Vergütungen kein Bedarf gesehen.
 
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Alexander Hanna nimmt ab 20:20 uhr an der Sitzung teil.
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* Umgang mit Spenden
 
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* Der Vorstand beschließt mit 5 Stimmen der anwesenden Vorstandsmitglieder, der Mitgliederversammlung anliegende [[Finanzordnung]] vorzuschlagen:
 
* Der Vorstand beschließt mit 5 Stimmen der anwesenden Vorstandsmitglieder, der Mitgliederversammlung anliegende [[Finanzordnung]] vorzuschlagen:

Version vom 15. Mai 2013, 08:36 Uhr

Teilnehmer: Thomas Müller, Edith Berg, Reinhard Englert, Heiner Grebner, Ulrike Dinglreiter, Marcus Dinglreiter, Alexander Hanna (ab 20:20 Uhr) Ort: Lichtenfelser Str. 86, 96224 Burgkunstadt

Tagesordnung


Finanzordnung

  • Der Vorstand beschließt mit 4 Stimmen der anwesenden Vorstandsmitglieder (einstimmig), dass die Frage der Vergütung für Arbeitsleistungen zurückgestellt wird. Vorläufig wird für Vergütungen kein Bedarf gesehen.

--- Alexander Hanna nimmt ab 20:20 uhr an der Sitzung teil. ---

  • Umgang mit Spenden
  • Der Vorstand beschließt mit 5 Stimmen der anwesenden Vorstandsmitglieder, der Mitgliederversammlung anliegende Finanzordnung vorzuschlagen:

Zuwendungen

  1. Nicht zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen, die pro Jahr und pro Zuwendendem den Betrag von 1.000,-- € übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Bis zur Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag an den Zuwendenden zurückzuerstatten.
  2. Zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen von beschlossenen Vereinsprojekten sind in unbegrenzter Höhe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
  3. Alle übrigen Sach- und Geldzuwendungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
  4. Alle Sach- und Geldzuwendungen über 1.000,- € sind im Rahmen des Online-Angebots des Bürgervereins zu veröffentlichen.

Sonstiges

  • Umgang mit "Tarnlisten"?
  • To Do: Rechtsprechungsrecherche
  • Bankverbindung bei Raiffeisenbank Obermain eG (einstimmig beschlossen)

Strategie / Ziele

nicht-öffentlich