Überschuldung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Überschuldungssituation liegt vor, wenn die Schulden größer sind als das Vermögen<ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>
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Eine Überschuldungssituation liegt vor, wenn die Schulden größer sind als das Vermögen<ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>.
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Problematisch ist dies bei der [[Kameralistik]], da hier das Vermögen nicht oder nur teilweise bewertet ist<ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>. Faustregel bei Kameralistik<ref>siehe {{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>
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* Schuldenstand > durchschnittliche Einnahmen des Verwaltungshaushalts der letzten 3 Jahre
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* Zins- und Tilgungsleistungen der vorhandenen Schulden > 6% der Einnahmen des Verwaltungshaushalts.
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==Normen==
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* {{GO 61}} Abs. 1 Satz 2
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==Rechtsprechung==
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==={{BVerwG}}===
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* {{BVerwG 10 C 13.14}} - [[Kreisumlage]]; [[Umlagesatz]]; [[Haushaltsausgleich]]; [[Haushaltsdefizit]]; [[Haushaltsnotlage]]; [[Überschuldung]]; [[Kommunalaufsicht]]; [[Rechtsaufsicht]]; "Einmischungsaufsicht"; [[Weisung, aufsichtliche]]; [[Aufsichtsmaßnahme]]; [[Anordnung, aufsichtliche]]; [[Ersatzvornahme]]; [[Selbstverwaltung, kommunale]]; [[Kreis]]; [[Landkreis]]; [[Gemeinde]]; [[Finanzausstattung]]; [[Finanzausgleich, kommunaler]]; [[Ausgleichsstock]]; [[Finanzhoheit]]; [[Schuldenbremse]].
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==Publikationen==
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* {{ISBN 9783887953553}} S. 69
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==Siehe auch==
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* [[Haushalt]]
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* [[Dauernde Leistungsfähigkeit]]
  
 
==Fußnoten==
 
==Fußnoten==
 
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[[Kategorie:Haushalt]]

Aktuelle Version vom 7. Oktober 2015, 20:42 Uhr

Eine Überschuldungssituation liegt vor, wenn die Schulden größer sind als das Vermögen<ref>Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>.

Problematisch ist dies bei der Kameralistik, da hier das Vermögen nicht oder nur teilweise bewertet ist<ref>Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>. Faustregel bei Kameralistik<ref>siehe Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>

  • Schuldenstand > durchschnittliche Einnahmen des Verwaltungshaushalts der letzten 3 Jahre
  • Zins- und Tilgungsleistungen der vorhandenen Schulden > 6% der Einnahmen des Verwaltungshaushalts.

Normen

Rechtsprechung

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />