Haushaltssystematik: Unterschied zwischen den Versionen
(44 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | Die kamerale Haushaltssystematik gliedert sich in einen [[Verwaltungshaushalt]] (Vorangestellte Ziffer 0) und einen [[Vermögenshaushalt]] (vorangestellte Ziffer 1). Eine [[Haushaltsstelle]] setzt sich aus einem [[Unterabschnitt]] des [[Gliederungsplan]]s ([[Gliederungsziffer]]) und einer [[Untergruppe]] des [[Gruppierungsplan]]s ([[Gruppierungsziffer]]) zusammen. Zum Beispiel: [[Haushaltsstelle 0.3491.6316]] | ||
− | == | + | ==[[Gliederungsplan]]== |
− | + | {{:Gliederungsplan}} | |
− | + | ==Gruppierung von Einnahmen und Ausgaben<ref>siehe {{ISBN 9783887953553}} S. 60</ref>== | |
− | + | ===Aufbau=== | |
− | + | ====Hauptgruppe==== | |
− | + | ====Gruppe==== | |
− | + | ====Untergruppe==== | |
− | + | ===Gruppierungsziffer=== | |
− | + | Die Gruppierungsziffer setzt sich zusammen aus Hauptgruppe + Gruppe + Untergruppe. | |
− | 9 | + | ===Hauptgruppen=== |
+ | |||
+ | ====Einnahmen==== | ||
+ | |||
+ | =====0 Steuern, allgemeine Zuweisungen===== | ||
+ | |||
+ | =====1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb===== | ||
+ | ======10 Verwaltungsgebühren====== | ||
+ | ======11 Benutzungsgebühren====== | ||
+ | ======12 zweckgebundene Abgaben====== | ||
+ | ======13 Einnahmen aus Verkauf====== | ||
+ | ======14 Mieten und Pachten====== | ||
+ | |||
+ | =====2 Sonstige Finanzeinnahmen===== | ||
+ | |||
+ | =====3 Einnahmen des Vermögenshaushalts===== | ||
+ | |||
+ | ====Ausgaben==== | ||
+ | |||
+ | =====4 Personalausgaben===== | ||
+ | |||
+ | =====5 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand===== | ||
+ | |||
+ | =====6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand===== | ||
+ | |||
+ | =====7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen)===== | ||
+ | |||
+ | =====8 Sonstige Finanzausgaben===== | ||
+ | |||
+ | =====9 Ausgaben des Vermögenshaushalts===== | ||
+ | |||
+ | ==[[Haushaltsstelle]]== | ||
+ | |||
+ | {{:Haushaltsstelle}}<ref>siehe {{ISBN 9783887953553}} S. 62</ref> | ||
==Normen== | ==Normen== | ||
+ | * {{KommHV-Kameralistik}} § 5 Abs. 3 | ||
* {{VVKommHSyst-Doppik}} | * {{VVKommHSyst-Doppik}} | ||
− | * [ | + | * Vorschriften über die Gliederung und die Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände |
+ | * {{KommGlPl}} | ||
+ | * {{KommGlPlSachsen}} | ||
+ | ** {{ZVKommGlPl}} | ||
+ | * {{KommGrPl}} | ||
+ | * {{KommGrPlSachsen}} | ||
+ | ** {{ZVKommGrPl}} | ||
+ | |||
+ | ==Publikationen== | ||
+ | * [http://www.fes-kommunales.de/_data/Fi_Kommunaler_Haushaltsplan_Teil_5.pdf Wegbeschreibung für die kommunale Praxis, Der kommunale Haushaltsplan, 5. Teil. Die Gliederungen und Gruppierungen] mit vollständig abgedrucktem Gliederungsplan | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
* [[Haushalt]] | * [[Haushalt]] | ||
+ | ** [[Haushaltsplan]] | ||
+ | ** [[Haushaltsstelle]] | ||
+ | |||
+ | ==Fußnoten== | ||
+ | <references /> |
Aktuelle Version vom 10. Juni 2016, 13:30 Uhr
Die kamerale Haushaltssystematik gliedert sich in einen Verwaltungshaushalt (Vorangestellte Ziffer 0) und einen Vermögenshaushalt (vorangestellte Ziffer 1). Eine Haushaltsstelle setzt sich aus einem Unterabschnitt des Gliederungsplans (Gliederungsziffer) und einer Untergruppe des Gruppierungsplans (Gruppierungsziffer) zusammen. Zum Beispiel: Haushaltsstelle 0.3491.6316
Gliederungsplan
Der Verwaltungshaushalt und der Vermögenshaushalt sind nach Aufgabenbereichen in Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte zu gliedern (Gliederungsplan). Für jeden
ist ein Teilabschluss zu bilden. (KommHV-Kameralistik § 5 Abs. 1)
Gruppierung von Einnahmen und Ausgaben<ref>siehe Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 60</ref>
Aufbau
Hauptgruppe
Gruppe
Untergruppe
Gruppierungsziffer
Die Gruppierungsziffer setzt sich zusammen aus Hauptgruppe + Gruppe + Untergruppe.
Hauptgruppen
Einnahmen
0 Steuern, allgemeine Zuweisungen
1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
10 Verwaltungsgebühren
11 Benutzungsgebühren
12 zweckgebundene Abgaben
13 Einnahmen aus Verkauf
14 Mieten und Pachten
2 Sonstige Finanzeinnahmen
3 Einnahmen des Vermögenshaushalts
Ausgaben
4 Personalausgaben
5 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen)
8 Sonstige Finanzausgaben
9 Ausgaben des Vermögenshaushalts
Haushaltsstelle
Die Haushaltsstelle setzt sich zusammen aus:
0 (Verwaltungshaushalt) oder 1 (Vermögenshaushalt) + Gliederungsziffer + Gruppierungsziffer.<ref>siehe Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 62</ref>
Normen
- KommHV-Kameralistik § 5 Abs. 3
- VVKommHSyst-Doppik
- Vorschriften über die Gliederung und die Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände
- Gliederungsplan für die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (KommGlPl)
- Gliederung der kommunalen Haushalte nach Aufgabenbereichen (Gliederungsplan) (Sachsen)
- Zuordnungsvorschriften zum Gliederungsplan für die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ZVKommGlPl)
- Gruppierungsplan für die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (KommGrPl)
- Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben in den kommunalen Haushalten nach Arten (Gruppierungsplan) (Sachsen)
- Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan für Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ZVKommGrPl)
Publikationen
- Wegbeschreibung für die kommunale Praxis, Der kommunale Haushaltsplan, 5. Teil. Die Gliederungen und Gruppierungen mit vollständig abgedrucktem Gliederungsplan
Siehe auch
Fußnoten
<references />