Feststellen der Erosionsfläche: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „<noinclude> ==Normen== ==={{BBodSchV}}=== * {{BBodSchV 3}} Abs. 3 ==Fußnoten== <references/> Kategorie:Bodenrecht</noinclude>“) |
|||
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | <noinclude> | + | Liegen Anhaltspunkte nach {{BBodSchV 3}} Absatz 1 oder 2 vor, soll die [[Verdachtsfläche]] oder altlastverdächtige Fläche nach der [[Erfassung von Verdachtsflächen|Erfassung]] zunächst einer [[Orientierende Untersuchung|orientierenden Untersuchung]] unterzogen werden. ({{BBodSchV 3}} Abs. 3)<noinclude> |
==Normen== | ==Normen== | ||
==={{BBodSchV}}=== | ==={{BBodSchV}}=== | ||
− | * {{BBodSchV 3}} Abs. 3 | + | * {{BBodSchV 3}} [[Untersuchung]] |
+ | ** Abs. 3: Liegen Anhaltspunkte nach {{BBodSchV 3}} Absatz 1 oder 2 vor, soll die [[Verdachtsfläche]] oder altlastverdächtige Fläche nach der [[Erfassung von Verdachtsflächen|Erfassung]] zunächst einer [[Orientierende Untersuchung|orientierenden Untersuchung]] unterzogen werden. | ||
+ | |||
+ | ==Siehe auch== | ||
+ | * [[Orientierende Untersuchung]] | ||
==Fußnoten== | ==Fußnoten== |
Aktuelle Version vom 26. August 2021, 13:54 Uhr
Liegen Anhaltspunkte nach BBodSchV § 3 Absatz 1 oder 2 vor, soll die Verdachtsfläche oder altlastverdächtige Fläche nach der Erfassung zunächst einer orientierenden Untersuchung unterzogen werden. (BBodSchV § 3 Abs. 3)
Normen
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- BBodSchV § 3 Untersuchung
- Abs. 3: Liegen Anhaltspunkte nach BBodSchV § 3 Absatz 1 oder 2 vor, soll die Verdachtsfläche oder altlastverdächtige Fläche nach der Erfassung zunächst einer orientierenden Untersuchung unterzogen werden.
Siehe auch
Fußnoten
<references/>