Altenheim: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. Dezember 2020, 20:41 Uhr

Krankenhäuser im Sinne des GWB § 98 Nr. 5 sind neben den der medizinischen Akutversorgung verpflichteten Kliniken alle Einrichtungen, die auch der Erbringung medizinischer Versorgung dienen, wie dies bei Altenheimen der Fall ist<ref>(Ziekow in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 98 Rnr. 157)</ref>.<ref>OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2014 - VII-Verg 11/13, II.)2.)a.)bb.)(1)</ref>

Normen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Rechtsprechung

Siehe auch

Fußnoten

<references/>