Hochwassernachrichtendienst: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Abwehr von Wasser- und Eisgefahr kann das Staatsministerium durch Rechtsverordnung einen vom [[LfU]] geleiteten Hochwasserbeobachtungs-, Melde- und Vorhersagedienst ([[Hochwassernachrichtendienst]]) einrichten ({{BayWG 48}} Satz 1). Die Rechtsverordnung kann vorsehen, dass Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Unternehmen von Wasserbenutzungsanlagen oder sonstigen Anlagen in oder an Gewässern oder Dritte für den Hochwassernachrichtendienst ihre dafür geeigneten Sachmittel zur Verfügung zu stellen oder Dienst zu leisten haben ({{BayWG 48}} Satz 2).
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Zur Abwehr von Wasser- und Eisgefahr kann das Staatsministerium durch Rechtsverordnung einen vom [[LfU]] geleiteten Hochwasserbeobachtungs-, Melde- und Vorhersagedienst ([[Hochwassernachrichtendienst]]) einrichten ({{BayWG 48}} Satz 1). Die Rechtsverordnung kann vorsehen, dass Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Unternehmen von Wasserbenutzungsanlagen oder sonstigen Anlagen in oder an Gewässern oder Dritte für den Hochwassernachrichtendienst ihre dafür geeigneten Sachmittel zur Verfügung zu stellen oder Dienst zu leisten haben ({{BayWG 48}} Satz 2).<noinclude>
  
 
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* https://www.hochwasserzentralen.info/meinepegel/
 
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* http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/iiizr200_03.htm
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==Siehe auch==
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* [[Hochwasser]]
  
 
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Aktuelle Version vom 7. September 2020, 17:14 Uhr

URL::https://www.hnd.bayern.de/

Zur Abwehr von Wasser- und Eisgefahr kann das Staatsministerium durch Rechtsverordnung einen vom LfU geleiteten Hochwasserbeobachtungs-, Melde- und Vorhersagedienst (Hochwassernachrichtendienst) einrichten (BayWG Art. 48 Satz 1). Die Rechtsverordnung kann vorsehen, dass Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Unternehmen von Wasserbenutzungsanlagen oder sonstigen Anlagen in oder an Gewässern oder Dritte für den Hochwassernachrichtendienst ihre dafür geeigneten Sachmittel zur Verfügung zu stellen oder Dienst zu leisten haben (BayWG Art. 48 Satz 2).

Normen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Verordnung über den Hochwassernachrichtendienst (HNDV)

Links

Siehe auch