Regionalplan Region Oberfranken West (4): Unterschied zwischen den Versionen

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Die ausgewogene Entwicklung der Region mit 2 kreisfreien Städten, 5 Landkreisen und 111 kreisangehörigen Gemeinden benötigt eine umfassende Koordinierung aller raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen. Dies erfolgt durch regionalplanerische Ziele und Grundsätze, die als rechtsverbindliche Vorgaben zu beachten sind und eine Anpassungspflicht für die Bauleitplanung der Verbandsmitglieder begründen. Der Regionalplan mit seinen Festlegungen für die strukturelle räumliche Gliederung der Region sorgt damit auch für Planungssicherheit.
 
Die ausgewogene Entwicklung der Region mit 2 kreisfreien Städten, 5 Landkreisen und 111 kreisangehörigen Gemeinden benötigt eine umfassende Koordinierung aller raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen. Dies erfolgt durch regionalplanerische Ziele und Grundsätze, die als rechtsverbindliche Vorgaben zu beachten sind und eine Anpassungspflicht für die Bauleitplanung der Verbandsmitglieder begründen. Der Regionalplan mit seinen Festlegungen für die strukturelle räumliche Gliederung der Region sorgt damit auch für Planungssicherheit.
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Zeitpunkt und Umfang der öffentlichen Ausgaben zur Verwirklichung der Ziele bemessen sich nach den jeweils verfügbaren öffentlichen Mitteln.
 
Zeitpunkt und Umfang der öffentlichen Ausgaben zur Verwirklichung der Ziele bemessen sich nach den jeweils verfügbaren öffentlichen Mitteln.
  
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* Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 06.11.2018
 
* Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 06.11.2018
 
* Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 18.12.2018 (OFrABl Nr. 13/2018, S. 206) 19.12.2018
 
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* [[Region Oberfranken-West]]
 
* [[Region Oberfranken-West]]
 
* [[Regionaler Planungsverband Oberfranken-West]]
 
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Aktuelle Version vom 6. August 2020, 15:23 Uhr

Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen nach UrhG § 5 Abs. 1 keinen urheberrechtlichen Schutz. Diese Norm ist als amtliches Werk gemeinfrei. Dem Rechtsstaatsprinzip ist das Gebot zu entnehmen, dass es dem Rechtsbetroffenen möglich sein muss, sich vom Erlass und Inhalt einer Rechtsnorm verlässlich und ohne unzumutbare Erschwernis Kenntnis zu verschaffen. (BVerwG, Beschluss vom 18.10.2006 - 9 B 6.06 Amtlicher Leitsatz 1). Alle Angaben ohne Gewähr.
Bitte informieren Sie sich insbesondere über Aktualisierungen anhand der Primärquellen.

Vorwort<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/Regionalplan - abgerufen am 09.07.2016 um 16:00 Uhr</ref>

Der Regionalplan für die Region Oberfranken-West ist ein räumliches Entwicklungskonzept, das in Ausgestaltung des Raumordnungs- und Landesplanungsrechts und unter Beachtung des Landesentwicklungsprogramms Bayern die staatlichen Planungsziele durch eine kommunale Sichtweise im Regionsrahmen ergänzt.

Die ausgewogene Entwicklung der Region mit 2 kreisfreien Städten, 5 Landkreisen und 111 kreisangehörigen Gemeinden benötigt eine umfassende Koordinierung aller raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen. Dies erfolgt durch regionalplanerische Ziele und Grundsätze, die als rechtsverbindliche Vorgaben zu beachten sind und eine Anpassungspflicht für die Bauleitplanung der Verbandsmitglieder begründen. Der Regionalplan mit seinen Festlegungen für die strukturelle räumliche Gliederung der Region sorgt damit auch für Planungssicherheit.

Als Teil des Regierungsbezirkes Oberfranken liegt die Region Oberfranken-West im Norden Bayerns und in zentraler Lage in Deutschland. Sie weist eine hohe Industriedichte auf und bietet kulturelle Vielfalt in reizvoller Landschaft. Eine Reihe von historisch gewachsenen Städten mit zahlreichen wertvollen Baudenkmälern und Kunstschätzen runden das Bild einer lebenswerten Region ab.

Ziel der Regionalplanung ist es, mit diesem Regionalplan, der laufend fortgeschrieben wird, eine effektive Raumordnung zu ermöglichen.

So soll es gelingen, unsere Heimat fit zu machen, u.a. für die Herausforderungen des demografischen Wandels und der Energiewende, in einer sich immer mehr globalisierenden Wirtschaft. Gleichzeitig gilt es auch, die gewachsene Eigenart unserer Heimat mit ihrer vielfältigen Schönheit von Natur und Landschaft zu pflegen und weiter zu entwickeln. Für alle diese Aufgaben stellt die Region auch künftig die ideale Handlungsebene dar.

Präambel<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/Regionalplan - abgerufen am 09.07.2016 um 16:00 Uhr</ref>

Der Regionalplan ist ein langfristiges Entwicklungskonzept, das die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung der Region Oberfranken-West als Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung festlegt.

Ziele des Regionalplans (Z) sind nach § 3 Raumordnungsgesetz (ROG) verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen (§ 7 Abs. 2 ROG) textlichen oder zeichnerischen Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Sie sind von allen öffentlichen Stellen und von dem in § 4 Abs. 1 ROG genannten Personen des Privatrechts bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als rechtsverbindliche Vorgaben zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht.

Grundsätze (G) beinhalten Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen.

Die Ziele und Grundsätze des Regionalplans sind das Ergebnis eines umfassenden Abwägungsprozesses. Durch seine am Ende des Verfahrens erlangte Rechtskraft trägt der Regionalplan zur Planungssicherheit und zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren bei. Er stellt darüber hinaus für jeden Bürger eine zuverlässige Orientierungshilfe dar.

Eine ausgewogene Entwicklung der Region und ihrer Teilräume erfordert einerseits bei der Knappheit öffentlicher Mittel, andererseits bei der Bewältigung neuer, Raum beanspruchender Aufgaben, wie der Ausgestaltung der Energiewende, heute mehr denn je eine frühzeitige und umfassende Koordinierung aller raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen.

Zeitpunkt und Umfang der öffentlichen Ausgaben zur Verwirklichung der Ziele bemessen sich nach den jeweils verfügbaren öffentlichen Mitteln.

Kapitel A Nachhaltige überfachliche Entwicklung der Raumstruktur<ref>Quelle der Gliederung: http://www.oberfranken-west.de/Regionalplan/Inhalt - abgerufen am 5.7.2016 um 08:45 Uhr sowie http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/landesentwicklung/regionalplanung/4_gliederung.pdf - abgerufen am 5.7.2016 um 09:31 Uhr</ref>

I Übergeordnetes Leitbild

Ziele/Grundsätze

Begründung

II Raumstrukturelle Entwicklung der Region und ihrer Teilräume

1 Ökonomische Erfordernisse für die Entwicklung der Region und ihrer Teilräume

1.1 Verdichtungsräume

1.2 Ländlicher Raum

1.3 Gebiete, deren Struktur zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden soll

1.4 Ehemaliges Zonenrandgebiet

2 Ökologische Erfordernisse für die Entwicklung der Region und ihrer Teilräume

III Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte

1 Bestimmung der Kleinzentren

2 Ausbau der zentralen Orte

2.1 Kleinzentren

2.2 Unterzentren / Mögliche Mittelzentren

2.3 Mittelzentren

2.4 Oberzentren

Kapitel B Nachhaltige Entwicklung der raumbedeutsamen Fachbereiche

I Sicherung der netürlichen Lebensgrundlagen und Wasserwirtschaft

1 Landschaftliches Leitbild und nachhaltige Nutzung der Naturgüter

2 Wasserwirtschaft

2.1 Übergebietlicher Wasserhaushalt

2.2 Wasserversorgung

2.3 Gewässerschutz, Gewässergüte, Abwasserbeseitigung

2.4 Regelung des Bodenwasserhaushalts

2.5 Abflussregelung

3 Sicherung der Landschaft

II Gewerbliche Wirtschaft

1 Allgemeines

2 Regionale Wirtschaftsstruktur

2.1 Arbeitsplatzangebot

2.2 Wirtschaftsnahe Infrastruktur

3 Sektorale Wirtschaftsstruktur

3.1 Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen

3.2 Industrie

3.3 Handwerk

3.4 Handel

3.5 Fremdenverkehrswirtschaft

III

1 Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten

1.1 Kindergärten und Kinderhorte

1.2 Allgemeinbildende Schulen

1.3 Berufliches Bildungswesen

1.4 Hochschulen und Forschungseinrichtungen

1.5 Jugendarbeit

1.6 Erwachsenenbildung

1.7 Kunst- und Kulturpflege

1.8 Bibliotheken

1.9 Sport

2 Erholung

2.1 Allgemeines

2.2 Erholungseinrichtungen

3 Sozial- und Gesundheitswesen

3.1 Beratungsdienste

3.2 Soziale Dienste

3.3 Altenhilfe

3.4 Rehabilitation

3.5 Stationäre und ambulante ärztliche Versorgung

3.6 Aufnahme und Eingliederung der Aussiedler, Zuwanderer, Asylbewerber und Asylberechtigten

IV Land- und Forstwirtschaft

1 Landwirtschaft

1.1 Landbewirtschaftung und Flächennutzung

1.2 Überbetriebliche Zusammenarbeit, Erzeugung und Vermarktung

1.3 Außerlandwirtschaftliche Erwerbsmöglichkeiten

2 Forstwirtschaft

2.1 Erhaltung des Waldes

2.2 Funktionen des Waldes

2.3 Verbesserung der Forststruktur

2.4 Erstaufforstungen

3 Flurbereinigungsplanung

3.1 Flurbereinigungsverfahren

3.2 Maßnahmen der Flurbereinigung

V

1 Verkehr<ref>Quelle: http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/landesentwicklung/regionalplanung/4_verkehr.pdf - abgerufen am 5.7.2016 um 09:54 Uhr</ref>

1.1 Verkehrsleitbild

1.1.1 G

Durch den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sind

  • die Entwicklung und Erreichbarkeit der zentralen Orte zu gewährleisten,
  • der Wirtschaftsstandort Oberfranken-West zu stärken,
  • die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und die Bevölkerung zu erhöhen,
  • die flächendeckende Verkehrserschließung aller Teilräume der Region zu gewährleisten
  • die Erschließung innerhalb der Metropolregion Nürnberg zu verbessern und
  • die Anbindung an Nachbarräume und die Einbindung in überregionale Verkehrsstrukturen stetig zu optimieren.

Es ist dabei von besonderer Bedeutung, den Belangen der Bevölkerungsgruppen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, verstärkt Rechnung zu tragen.

1.1.2 G

Beim weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist es von besonderer Bedeutung, die Belange des Individualverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs stärker aufeinander abzustimmen. Dabei ist auf eine Erhöhung des Anteils des öffentlichen Personennahverkehrs hinzuwirken.

1.1.3 G

Es ist anzustreben, dass bei der Ausweisung neuer Siedlungsgebiete verstärkt auf die Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr geachtet wird.

1.1.4 G

Beim Ausbau der Verkehrswege ist es von besonderer Bedeutung, die Verbindungen nach Thüringen und Sachsen sowie in die benachbarten Verdichtungsräume und in die Tschechische Republik zu verbessern. Dabei ist anzustreben, insbesondere im Norden der Region die Ost-West-Verbindungen zu stärken und zu verbessern.

1.1.5 G

Es ist anzustreben, den Güterverkehr auf umweltfreundlichere Verkehrsträger wie den Main-Donau-Kanal mit seinem "bayernhafen Bamberg" und die Schiene zu verlagern.

1.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

1.2.1
G

Es ist anzustreben, die Verkehrsbedienung durch den öffentlichen Personennahverkehr in allen Teilen der Region durch Verbesserungen der Erschließung und des Bedienungsstandards, durch die Verlängerung der täglichen Betriebszeiten, eine Verdichtung der Taktzeiten sowie durch eine enge Abstimmung zwischen den Nahverkehrsträgern zu sichern und auszubauen.

Z

Im oberfränkischen Teil des Großen Verdichtungsraums Nürnberg/Fürth/Erlangen, in den Oberzentren der Region, im Verdichtungsraum Bamberg und im Stadt- und Umlandbereich Coburg soll der öffentliche Personennahverkehr als Alternative zum motorisierten Individualverkehr vorrangig ausgebaut werden.

Die Nahverkehrsbeziehungen zu den benachbarten Regionen und nach Thüringen sowie innerhalb der Metropolregion Nürnberg sollen verbessert werden.

1.2.2

Z

Im ländlichen Raum soll eine angemessene Erschließung aller Kommunen durch den ÖPNV sichergestellt werden. Dies gilt insbesondere für die Verbindungen zwischen dem zentralen Ort und seinem Verflechtungsbereich, vor allem in den Nahbereichen Ebermannstadt, Ludwigsstadt und Scheßlitz.

1.2.3

Z

Der Schienenpersonennahverkehr auf den Verbindungen (Nürnberg-) Forchheim-Bamberg-Lichtenfels–Kronach–Ludwigstadt (-Saalfeld (Thüringen)), Bamberg-Lichtenfels-Coburg-Neustadt b. Coburg (-Sonneberg ((Thüringen)) und Bamberg–Lichtenfels (-Kulmbach (Region Oberfranken-Ost)) soll in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern als regionsweites Rückgrat des ÖPNV weiter gestärkt werden. Zwischen dem Mittelzentrum Sonneberg (Thüringen), dem Mittelzentrum Neustadt b. Coburg und dem Oberzentrum Coburg soll ein intensiver Schienenpersonenverkehr als regelmäßiger und verdichteter Taktverkehr betrieben werden. Dieser soll bis zum Mittelzentrum Lichtenfels und bis zum Unterzentrum Bad Rodach weitergeführt werden.

Für den Schienenpersonennahverkehr soll über die Fernverkehrsleistungen in Lichtenfels und den ICE-Systemhalt Bamberg eine umfassende Anbindung an das ICE-Netz der Deutschen Bahn gewährleistet werden.

G

Es ist anzustreben, das übrige ÖPNV-Angebot in den Mittelbereichen und Nahverkehrsräumen auf das Angebot im Schienenpersonennahverkehr abzustimmen und auf eine Verknüpfung mit dem Individualverkehr auf der Straße (park&ride) hinzuwirken.

1.2.4

G

Die Durchlässigkeit zwischen den Verkehrsverbünden und Nahverkehrsräumen in der Region ist durch Abstimmung der Fahrpläne und der Tarife zu verbessern. Der Beitritt der Region Oberfranken-West zum Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) ist darüber hinaus von besonderer Bedeutung.

Z

In den Oberzentren Bamberg und Coburg sollen die Bahnhöfe und ihr Umfeld so gestaltet und ausgebaut werden, dass sie ihrer Verknüpfungs- und Verteilerfunktion zwischen dem Schienenfernverkehr und dem Regional- und Nahverkehr gerecht werden können.

1.3 Schiene

1.3.1

G

Es ist anzustreben, in allen Teilen der Region die Schienenverkehrsbedienung sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr zu sichern und zu verbessern.

1.3.2

Z

Die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Schienennetzes soll im Hinblick auf die Verbesserung des Fernreise- und Güterverkehrs langfristig erhalten und erhöht werden. Hierzu sollen insbesondere

  • die Schienenverbindung zwischen Bamberg und Hof (Region Oberfranken-Ost) und
  • die Anbindung an den ICE-Knoten Würzburg

nachhaltig verbessert werden.

Der Bahnknoten Bamberg soll weiter ausgebaut und als ICE-Systemhalt auf der Verbindung München-Berlin sichergestellt werden. Im Oberzentrum Coburg soll dauerhaft ein ICE-Systemhalt eingerichtet werden.

Die Bedienung der Relation Nürnberg-Bamberg-Lichtenfels-Saalfeld-Jena-Leipzig durch einen leistungsfähigen und vertakteten Schienenfernverkehr soll auch nach Fertigstellung der ICE-Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt sichergestellt werden.

1.3.3

G

Eine verbesserte Anbindung der Region an das Netz des kombinierten Güterverkehrs ist anzustreben. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, bestehende und nicht mehr genutzte Anschlussgleise und Nebengleise bzw. noch unverbaute Schienentrassen zur Erschließung von Gewerbe- und Industriegebieten zu erhalten und geeignete Verladestellen einzurichten.

1.3.4

G

Es ist anzustreben, die bestehenden Nahverkehrsstrecken durch die Einrichtung attraktiver Taktverkehre und eine bessere Gestaltung der Haltestellen und Bahnhöfe in ihrem Bestand zu sichern. Auf die langfristige Sicherung der bestehenden Bahnhaltepunkte ist hinzuwirken. Von besonderer Bedeutung ist die Schaffung neuer und die Verlegung bestehender Haltepunkte.

1.4 Straßenbau

1.4.1

Z

Das Straßennetz soll so ausgebaut werden, dass es dem Fernverkehr und der Anbindung an das überregionale Straßennetz gerecht wird und eine gute flächenhafte Erschließung der Region gewährleistet. Insbesondere die Verbindungen zwischen dem Oberzentrum Coburg, dem Mittelzentrum Kronach und dem Oberzentrum Hof (Region Oberfranken-Ost) mit Anschluss an die Autobahn A 9 und zwischen dem Oberzentrum Coburg, dem möglichen Oberzentrum Kulmbach (Region Oberfranken-Ost) und dem Oberzentrum Bayreuth (Region Oberfranken-Ost) sollen verbessert werden.

Die Verbindung Lichtenfels – Kronach soll durchgehend zweibahnig ausgebaut werden.

1.4.2

Z

Zur Verbesserung des großräumigen und überregionalen Straßenverkehrs und zur Unterstützung ihrer weiteren Entwicklung sollen folgende Städte und Gemeinden durch Ortsumgehungen vom Durchgangsverkehr entlastet werden:

  • Mittelzentren
    • Lichtenfels, OT Trieb
    • Kronach, OT Knellendorf und OT Gundelsdorf
    • Forchheim
  • Mögliche Mittelzentren
    • Burgkunstadt, OT Mainroth
  • Unterzentren
    • Pressig/Stockheim
    • Küps, OT Oberlangenstadt und Küps
  • Kleinzentren
    • Hochstadt-Marktzeuln, OT Hochstadt a. Main
    • Marktrodach, OT Unterrodach und Zeyern
  • Baunach und Gemeinde Reckendorf
1.4.3

Z

Zur weiteren Verbesserung der Verkehrserschließung in der Region, insbesondere hinsichtlich der Anbindung des ländlichen Raums an die Oberzentren und Mittelzentren, soll das Netz der überörtlichen Straßen bedarfsgerecht ausgebaut werden. Ortsumgehungen sollen gebaut und dort, wo nicht möglich, Ortsdurchfahrten verbessert werden.

Straßenbaumaßnahmen für den regionalen und überörtlichen Verkehr sollen vorrangig in den nachfolgend aufgeführten Teilräumen der Region durchgeführt werden:

  • Mittelbereich Bamberg:
    • Anbindung des Kleinzentrums Heiligenstadt i. OFr. an das Oberzentrum Bamberg (St 2188)
    • Verbindung des Unterzentrums Schlüsselfeld mit dem Unterzentrum Burgebrach (St 2262)
    • Verbindung des Unterzentrums Schlüsselfeld mit dem Unterzentrum Hirschaid und dem Kleinzentrum Altendorf-Buttenheim (St 2260)
    • Ost-West-Verbindung Regnitztal mit Anbindung an die A 73

G

Der Bau einer Westumgehung Bamberg als Verbindung zwischen den Bundesstraßen B 22 und B 26 soll geprüft werden. Die Realisierung einer Westumgehung Hallstadt soll geprüft werden.

Z

  • Mittelbereich Coburg
    • Verbindung des Nahbereichs Seßlach mit der B 4 (St 2204)
    • Anbindung des Unterzentrums Bad Rodach an das Oberzentrum (St 2205)
    • Anbindung des Unterzentrums Ebersdorf b. Coburg an das mögliche Mittelzentrum Rödental und an das Mittelzentrum Neustadt b. Coburg (CO 11 und CO 13)
  • Mittelbereich Forchheim:
    • Anbindung des Nahbereichs Gräfenberg an das mögliche Mittelzentrum Ebermannstadt (St 2260)
    • Anbindung des Kleinzentrums Igensdorf an das Mittelzentrum Forchheim (St 2236)
    • Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Nahbereich Neunkirchen a. Brand (St 2240 und St 2243)
    • Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Nahbereichen Forchheim und Kirchehrenbach / Pretzfeld (St 2242)
    • Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Nahbereich Gößweinstein (St 2685 und St 2191)
    • Anbindung des Nahbereichs Gräfenberg an die Entwicklungsachse Bayreuth-Nürnberg (St 2241)
  • Mittelbereich Kronach
    • Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Nahbereich Tettau (St 2209)
    • Verbindung des Nahbereichs Pressig-Stockheim mit dem Mittelzentrum Sonneberg (Thüringen) und dem Mittelzentrum Neustadt b. Coburg. (St 2201)
    • Anbindung des Kleinzentrums Nordhalben an das Mittelzentrum Kronach (St 2207)
  • Mittelbereich Lichtenfels
    • Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Unterzentrum Michelau i. OFr. und im Nahbereich Marktzeuln
    • Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Kleinzentrum Weismain und Anbindung an die A 70 (St 2191)

1.5 Radwegebau

1.5.1

G

In der Region ist ein möglichst flächendeckendes, sicheres und mit den benachbarten Regionen abgestimmtes Radwegenetz anzustreben. Der verstärkte Ausbau von Radwegenetzen in den Nahbereichen der zentralen Orte ist zur Förderung des Alltagsradverkehrs von besonderer Bedeutung.

1.5.2

G

Es ist anzustreben, an den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel ausreichend attraktive Fahrradabstellmöglichkeiten anzubieten.

1.5.3

G

Es ist von besonderer Bedeutung, das regionale Radwegenetz in seiner Qualität weiter zu verbessern. Dies gilt insbesondere für die Routen, die zum "Bayernnetz für Radler" gehören und für die Gebiete in der Region, die für den Tourismus und die Naherholung eine besondere Bedeutung besitzen.

Die Entwicklung eines regionalen Gesamtkonzepts unter Einbeziehung der staatlichen Radwegeprogramme und des "Bayernnetz für Radler" ist anzustreben.

1.6 Ziviler Luftverkehr

1.6.1

Z

Zur Anbindung insbesondere der Mittelbereiche Coburg, Kronach, Lichtenfels und Bamberg soll in der Region mindestens ein Verkehrslandeplatz als Schwerpunkt für die Allgemeine Luftfahrt vorgehalten werden.

1.6.2

Z

Der Verkehrslandeplatz "Burg Feuerstein" soll als Luftsportschwerpunkt vorgehalten werden.

1.7 Binnenschifffahrt

1.7.1

Z

Die Entwicklung des Hafens Bamberg soll durch den weiteren Ausbau des kombinierten Güterverkehrs und die Schaffung der Voraussetzungen für die Ansiedlung entsprechender Logistik- und Dienstleistungsunternehmen sichergestellt werden.

2 Energieversorgung

2.1 Allgemeines

2.2 Elektrizitätsversorgung

2.3 Gasversorgung

2.4 Fernwärmeversorgung

2.5 Erneuerbare Energien

3 Technischer Umweltschutz

1 Lärmschutz

VI Siedlungswesen

1 Siedlungsstruktur

2 Wohnungswesen und gewerbliches Siedlungswesen

3 Städtebauliche Sanierung und Dorferneuerung

4 Freizeitwohngelegenheiten und Campingplätze

Kartenverzeichnis

I Zielkarten

1 Raumstruktur

Siehe http://www.oberfranken-west.de/media/custom/2499_52_1.PDF?1429858952

2 Siedlung und Versorgung mit Tekturkarte Siebte Änderung des Regionalplans „Bodenschätze“

3 Landschaft und Erholung

II Begründungskarten

1 Nah- und Mittelbereiche

Siehe http://www.oberfranken-west.de/media/custom/2499_51_1.PDF?1429858812

2 Naturräumliche Gliederung

Siehe http://www.oberfranken-west.de/media/custom/2499_46_1.PDF?1417430450

Tabellenverzeichnis

1 nicht belegt

2 nicht belegt

3 Arbeitslosenquoten 1978-1986

4 Geförderte Krankenhäuser in der Region Oberfranken-West

5 Kassenärztliche und kassenzahnärztliche Versorgung in der Region Oberfranken-West

Anmerkungen

Fortschreibungen<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/Regionalplan/%C3%84nderungen - abgerufen am 04.07.2016 um 13:14 Uhr</ref>

Gemäß BayLplG Art. 14 Abs. 6 sind Regionalpläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt gemäß BayLplG Art. 8 Abs. 1 und BayLplG Art. 22 Abs. 1 den Regionalen Planungsverbänden. Die laufenden Fortschreibungen finden sich unter folgendem Link:

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/landesentwicklung/regionalplanung/aktuelles.php

Urfassung des Regionalplans

Beschluss der Verbandsversammlung: 08.07.1986

Verbindlich erklärt mit Bescheid des Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 14.03.1988 Nr. 5412-421-11293

Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 31. Mai 1988 (GVBl S. 127, BayRS 230-1-11-U): 01.06.1988

Erste Änderung

Grenzöffnung: Grenzlandfortschreibung, Fortschreibung und Aktualisierung aller Kapitel

Beschluss der Verbandsversammlung 21.07.1992

Verbindlich erklärt mit Bescheid des Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 10.10.1994 Nr. 5412-421-42573

Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 17. Februar 1996 (GVBl S.126, BayRS 230-1-11-U) 16.03.1995

Zweite Änderung

Entwicklungsachsen /Kleinzentren/Siedlungswesen (A IV, A V 1 - 2.1.3, B II)

Beschluss der Verbandsversammlung 18.06.1996

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 15.10.1998 Nr. 800-8154

Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 10. Juni 1999 (GVBl S. 284, BayRS 230-1-11-U) 01.07.1999

Dritte Änderung

Streichen Vorranggebiet Kk 4 Kümmersreuth B IV 3.1.1.8.

Beschluss der Verbandsversammlung 18.06.1996

Wird derzeit nicht weiterverfolgt, wegen der anstehenden Fortschreibung des Kapitels B IV 3.1 Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen.

Vierte Änderung

Windenergieanlagen (B X 5.2)

Beschluss der Verbandsversammlung 28.11.1997

Beschluss des Planungsausschusses 21.04.1998

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 15.10.1998 Nr. 800-8154

Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 10. Juni 1999 (GVBl S. 284, BayRS 230-1-11-U) 01.07.1999

Fünfte Änderung

Energieversorgung (B X)

Beschluss der Verbandsversammlung 02.12.1998

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 21.08.2001 Nr. 800-8154

Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620) 01.11.2002

Sechste Änderung

Natur und Landschaft (B I)

Beschluss des Planungsausschusses 30.11.1999

Beschluss der Verbandsversammlung 24.04.2001

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 26.03. und 26.06.2003 Nr. 800-8154

Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 02.04.2004 (GVBI S.115) 01.05.2004

Siebte Änderung

Gewerbliche Wirtschaft

Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen (B IV 3.1)

Beschluss des Planungsausschusses 25.07.2000

Beschluss der Verbandsversammlung 09.12.2003

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 18.02.2005 Nr. 350-8154

Änderungsbescheid zur Verbindlicherklärung vom 02.09.2009 Nr. 24-8154

Inkrafttreten: 01.05.2006 und 24.03.2010

  • Bekanntmachung vom 21.04.2006 (OFrABl Nr. 4/2006, S. 44)
  • Bekanntmachung vom 24.03.2010 (OFrABl Nr. 3/2010, S. 25)

Achte Änderung

Wasserwirtschaft ohne Hochwasserschutz (B XI 1-3)

Anhörungsverfahren eingeleitet

Neunte Änderung

Gewerbliche Wirtschaft

Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen (B IV 3.1.1.4)

Reduzieren Vorranggebiet t 2 - Tongrube Muggenbach.

Dringliche Anordnung des Verbandsvorsitzenden 02.06.2000

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 01.08.2000 Nr. 800-8154

Inkrafttreten: 01.01.2001

Bekanntmachung vom 01.12.2000 (GVBl S. 886 , BayRS 230-1-11-U)

Zehnte Änderung

Energieversorgung - Windenergieanlagen (Teil von B X 5.2) Wegfall von Vorranggebiet Nr. 3 für Windenergieanlagen westlich von Reichenbach, Lkr. Kronach.

Beschluss des Planungsausschusses vom 21.06.2001

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 12.03.2002 Nr. 800-8154

Inkrafttreten: 01.11.2002

Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620)

Elfte Änderung

Windenergieanlagen (Teil von B X 5.2) Wegfall von Vorbehaltsgebiet Nr. 8 für Windenergieanlagen bei Fesselsdorf, Landkreis Lichtenfels

Beschluss des Planungsausschusses vom 23.10.2001

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 14.03.2002 Nr. 800-8154

Inkrafttreten:

Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620) 01.11.2002

Zwölfte Änderung

Windenergieanlagen (Teil von B X 5.2) Wegfall von Vorbehaltsgebiet Nr. 7 für Windenergieanlagen nördlich von Wattendorf, Landkreis Bamberg

Beschluss des Planungsausschusses vom 22.01.2002

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 10.07.2002 Nr. 800-8154

Inkrafttreten:

Bekanntmachung vom 03.10.2002 (GVBl S. 620) 01.11.2002

Dreizehnte Änderung

Wasserwirtschaft - Hochwasserschutz

Anhörungsverfahren eingeleitet

Vierzehnte und Fünfzehnte Änderung

Energieversorgung - Windenergieanlagen Wegfall

Beschluss des Planungsausschusses vom 05.07.2005

Wird nicht weiterverfolgt und eingestellt. Festhalten am bisherigen schlüssigen gesamträumlichen Windenergiekonzept.

Kehlbach und Buchbach, Lkr. Kronach

Kasberg und Gräfenberg/Lilling, Lkr. Forchheim

Sechzehnte Änderung

Natur und Landschaft – Herausnahme „Rote Pfeile“ Gosberg und Elsenberg Ziel B I 2.1.1, Lkr. Forchheim

Beschluss des Planungsausschusses vom 26.04.2006

Wird nicht weiterverfolgt. Rote Pfeile bleiben aufgrund Trinkwasserschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Städtebaus unverändert im Regionalplan.

Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West vom 4. Mai 2011 (bisher Siebzehnte Änderung)

Fortschreibung des Kapitels B V 1 (neu) "Verkehr",

Wegfall der Regionalplankapitel

A III "Bevölkerung und Arbeitsplätze",

A IV "Entwicklungsachsen" und

A VI "Regionalplanerische Funktionen der Gemeinden"

sowie der Regionalplanziele

B I 2.1.1 (rote Pfeile),

B IX 8 "Nachrichtenwesen",

B XII 1 "Abfallwirtschaft" und

B XII 2 "Luftreinhaltung";

Beschluss des Planungsausschusses vom 07.12.2010

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 25.01.2011 Nr. 24-8154

Beitrittsbeschluss des Planungsausschusses zur Verbindlicherklärung 04.05.2011

Inkrafttreten:

Bekanntmachung vom 25.07.2011 (OFrABl Nr. 07/2011, S. 74)

25.07.2011

Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West vom 8. April 2014

Fortschreibung B V 2.5.2 (neu) "Windenergie"

Beschluss des Planungsausschusses vom 08.04.2014

Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 11.09.2014 Nr. 24-8154

Inkrafttreten:

Bekanntmachung vom 25.09.2014 (OFrABl Nr. 09/2014, S. 118)

Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West vom 11. Oktober 2017

  • Fortschreibung Ziel B II 3.1.3 Nachfolgefunktionen
  • Beschluss des Planungsausschusses vom 11.10.2017
  • Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 03.05.2018
  • Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 26.07.2018 (OFrABl Nr. 08/2018, S. 98)

Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West (4) vom 3. Mai 2018; Ziel B I 1.5.2 Trenngrün im Osten der Gemeinde Poxdorf

  • Beschluss des Planungsausschusses vom 03.05.2018
  • Verbindlich erklärt mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 06.11.2018
  • Inkrafttreten: Bekanntmachung vom 18.12.2018 (OFrABl Nr. 13/2018, S. 206) 19.12.2018

Normen

Links

Siehe auch

Fußnoten

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