Namenszusatz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
  
 
==Normen==
 
==Normen==
* {{BGB 65}}
+
* {{BGB 65}} [[Namenszusatz]]
  
 
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==
* {{OLG Celle 13 U 47/98}}: "Ein einmaliger Verstoß des Vorsitzenden eines eingetragenen Vereins gegen § 65 BGB - Angabe des Zusatzes "e.V." - beim Abschluß von Verträgen führt nicht zu einer Rechtsscheinhaftung entsprechend {{BGB 54}} S. 2."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
+
* {{OLG Celle 13 U 47/98}}: "Ein einmaliger Verstoß des Vorsitzenden eines eingetragenen Vereins gegen § 65 BGB - Angabe des Zusatzes "e.V." - beim Abschluß von Verträgen führt nicht zu einer [[Rechtsscheinhaftung]] entsprechend {{BGB 54}} S. 2."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Eintragung in das Vereinsregister]]
 
* [[Eintragung in das Vereinsregister]]
 +
 +
==Fußnoten==
 +
<references/>
  
 
[[Kategorie:Vereinsrecht]]</noinclude>
 
[[Kategorie:Vereinsrecht]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 28. Mai 2020, 08:26 Uhr

Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz "eingetragener Verein" (BGB § 65).

Normen

Rechtsprechung

Siehe auch

Fußnoten

<references/>