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+ | Im Haushaltsentwurf von Oktober ist die Haushaltsstelle 0.3491.6313 mit dem Vermerk “Fasching, MCC” kommentiert. Die Haushaltsstelle ist “Veranstaltung -a-” überschrieben und bezieht sich somit dem Wortsinn nach auf eine einzige Veranstaltung. Der Bürgerverein schlug vor, diese Position zu streichen, weil der Fasching des MCC mittlerweile in Weismain stattfindet. Die Verwaltung legte dann im Februar den neuen Haushaltsentwurf vor. Dort war aus dem Wort “Fasching, MCC” das Wort “Kinderfasching” geworden. Der Eindruck, dass der Bürgerverein den Kinderfasching abschaffen wolle, ist also falsch - weil sich der Vorschlag gar nicht auf diesen bezogen hatte. | ||
+ | Dass die Bürgermeisterin hier den falschen Eindruck aufrecht erhält, obwohl ihr alle Unterlagen vorliegen, ist bedauerlich. Wie der Vorgang im Burgkunstadter Haushalt 2016 zustande gekommen ist, können alle interessierten Bürger nachverfolgen unter ..." | ||
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+ | Dr. Dinglreiter und der Bürgerverein arbeiten nicht mit [http://www.duden.de/rechtschreibung/Unterstellung_Behauptung_Unterordnung Unterstellungen] und haben auch hier nicht mit Unterstellungen gearbeitet. Die Behauptung der Bürgermeisterin, die nachträgliche Änderung in Kinderfasching entbehre jeglicher Grundlage, ist anhand der vorangegangenen Dokumentation eindeutig widerlegt. | ||
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+ | [[Kategorie:Haushalt]] | ||
+ | [[Kategorie:Haushaltsstelle]] |
Aktuelle Version vom 29. September 2016, 06:59 Uhr
Haushalt 2016
Hier können Sie die zeitliche Abfolge der Ereignisse um die Haushaltsstelle 0.3491.6316 "Fasching, MCC"/"Kinderfasching" im Haushalt 2016 nachlesen:
Haushaltsentwurf vom 12.10.2015
Im Haushaltsentwurf vom 12.10.2015 ist im Verwaltungshaushalt unter der Hausshaltsstelle 3491.6316 "Veranstaltung -a-" der Betreff "Fasching, MCC" und der Betrag 600 € für das Haushaltsjahr 2016 angesetzt. Die Haushaltsstelle bezieht sich nach der Formulierung auf eine Veranstaltung, sonst würde dort Veranstaltungen stehen.
Erarbeitung der Konsolidierungsvorschläge des Bürgervereins
Die Fraktion des Bürgervereins hat - auch auf Vorhaltung aus einer anderen Fraktion hin, man sollte nicht nur für Sparen eintreten, sondern auch sagen, wo man sparen wolle - in der Folge eine Konsolidierungsliste erstellt. Dies erfolgte auf der Grundlage des Haushaltsentwurfs vom 12.10.2015.
Haushaltsentwurf vom 04.01.2016
Am 04.01.2016 legte die Verwaltung einen neuen Haushaltsentwurf vor. Unter der Hausshaltsstelle 0.3491.6316 "Veranstaltung -a-" ist immer noch der Betreff "Fasching, MCC" und der Betrag 600 € für das Haushaltsjahr 2016 angesetzt.
Konsolidierungsvorschlag des Bürgervereins vom 08.01.2016
Am 08.01.2016 legte der Bürgerverein seine Konsolidierungsliste vor. Diese enthielt auch den Vorschlag Nr. 93 mit dem Vermerk "Findet in Weismain statt". Der Vorschlag Nr. 93 konnte sich der Logik nach nur auf auf den MCC-Fasching beziehen.
Haushaltsentwurf vom 11.02.2016
Erstmals im Haushaltsentwurf vom 11.02.2016 - mehr als einen Monat nach Vorlage der Konsolidierungsliste des Bürgervereins - wurde der Betreff der Haushaltsstelle 3491.6316 von der Verwaltung in Kinderfasching geändert. Darauf wurde (zumindest der Bürgerverein) nicht hingewiesen.
04.03.2016 Äußerungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Sievert im Obermain Tagblatt
Im Obermain Tagblatt vom 04.03.2016 ist folgende Äußerung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Sievert zu lesen:
- "Die Vorschläge seien ... bürgerunfreundlich, wie eine Streichung des Kinderfaschings."
05.03.2016 Klarstellung durch Bürgerverein im Obermain Tagblatt
Im Obermain Tagblatt vom 05.03.2016 stellte der Bürgerverein klar, dass offenbar ein Missverständnis vorliege, und sich der Bürgerverein nie für die Streichung des Kinderfaschings ausgesprochen hatte.
10.03.2016 Stellungnahme der Bürgermeisterin
Im Obermain Tagblatt vom 10.03.2016 nimmt die Bürgermeisterin dahingehend Stellung, dass unter der Haushaltsstelle etwas ganz anderes gebucht wurde als im Betreff "Fasching, MCC" angegeben. Diese Information hatte uns die Bürgermeisterin allerdings zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt. Statt das Missverständnis einfach aufzuklären, äußert die Bürgermeisterin:
- "Die Unterstellung von Dr. Dinglreiter im OT, die Position sei erst nach diesen Vorschlägen von der Verwaltung in ,Kinderfasching' geändert worden, entbehrt somit jeglicher Grundlage."
Stellungnahme des Bürgervereins vom 21.03.2016
Der Bürgerverein hat am 21.03.2016 folgende Pressemitteilung herausgegeben, die am 22.03.2016 im Obermain Tagblatt veröffentlicht wurde:
"Stellungnahme zur Äußerung der 1. Bürgermeisterin Frieß vom 10.03.2016 zur Grundlage der Äußerung des Bürgervereins:
Der Bürgerverein verwahrt sich gegen die Stellungnahme der Bürgermeisterin zum Kinderfasching (Zitat: "Die Unterstellung von Dr. Dinglreiter im OT, die Position sei erst nach diesen Vorschlägen von der Verwaltung in ,Kinderfasching' geändert worden, entbehrt somit jeglicher Grundlage." ).
Im Haushaltsentwurf von Oktober ist die Haushaltsstelle 0.3491.6313 mit dem Vermerk “Fasching, MCC” kommentiert. Die Haushaltsstelle ist “Veranstaltung -a-” überschrieben und bezieht sich somit dem Wortsinn nach auf eine einzige Veranstaltung. Der Bürgerverein schlug vor, diese Position zu streichen, weil der Fasching des MCC mittlerweile in Weismain stattfindet. Die Verwaltung legte dann im Februar den neuen Haushaltsentwurf vor. Dort war aus dem Wort “Fasching, MCC” das Wort “Kinderfasching” geworden. Der Eindruck, dass der Bürgerverein den Kinderfasching abschaffen wolle, ist also falsch - weil sich der Vorschlag gar nicht auf diesen bezogen hatte. Dass die Bürgermeisterin hier den falschen Eindruck aufrecht erhält, obwohl ihr alle Unterlagen vorliegen, ist bedauerlich. Wie der Vorgang im Burgkunstadter Haushalt 2016 zustande gekommen ist, können alle interessierten Bürger nachverfolgen unter ..."
Schlusswort
Dr. Dinglreiter und der Bürgerverein arbeiten nicht mit Unterstellungen und haben auch hier nicht mit Unterstellungen gearbeitet. Die Behauptung der Bürgermeisterin, die nachträgliche Änderung in Kinderfasching entbehre jeglicher Grundlage, ist anhand der vorangegangenen Dokumentation eindeutig widerlegt.