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===nach Fristen und Dringlichkeit===
 
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* 01.12.2013: Vorlage der Haushaltssatzung beim Landratsamt Lichtenfels (???)<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach {{GO 65}} Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref>
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* 01.12.2013: Vorlage der Haushaltssatzung beim Landratsamt Lichtenfels (???)<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach {{GO 65}} Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref> <ref>{{GO 65}} Abs. 3 Satz 1 und 2: Haushaltssatzungen mit genehmigungspflichtigen Bestandteilen sind sogleich nach der Genehmigung amtlich bekanntzumachen. Haushaltssatzungen ohne solche Bestandteile sind frühestens einen Monat nach der Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde amtlich bekanntzumachen, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet.</ref><ref>Warum wurde der Haushalt noch nicht verabschiedet? Wurde der Hauhalt beanstandet? ({{GO 65}} Abs. 3 Satz 2???</ref>
 
* 06.05.2014: [[Geschäftsordnung]]
 
* 06.05.2014: [[Geschäftsordnung]]
 
* 01.09.2014: [[Anti-Korruptionsbeauftragter]]<ref>wg. Neuregelung § 108b StGB ab 1.9.2014</ref>
 
* 01.09.2014: [[Anti-Korruptionsbeauftragter]]<ref>wg. Neuregelung § 108b StGB ab 1.9.2014</ref>

Version vom 22. März 2014, 21:42 Uhr

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  • Public Management<ref>ggf. auf Landkreisebene anzusiedeln?</ref>
  • Schulden<ref>Ziel: Pro-Kopf-Verschuldung auf Landesdurchschnitt Bayern verringern (1.194,72 Euro / Burgkunstadt zum 31.12.2013: 1.634,57 € / 31.12.2012: 1.604,66 €)</ref>
  • Lehrschwimmbecken

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Fußnoten

<references />