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* [[Haushalt]]<ref>Der Bayerische Verfassungsgerichtshof formuliert: "Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 10 Abs. 1, Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV) umfasst eine angemessene Finanzausstattung. Bei ihrer Ausgestaltung findet der Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers seine verfassungsrechtlichen Grenzen grundsätzlich im Anspruch der Gemeinden und Gemeindeverbände auf eine finanzielle Mindestausstattung. Diese ist so zu bemessen, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden, alle ihre Aufgaben, das heißt neben den Pflichtaufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises auch freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zu übernehmen." - {{BayVerfGH Vf. 15-VII-05}} Leitsatz 1</ref>
 
* [[Haushalt]]<ref>Der Bayerische Verfassungsgerichtshof formuliert: "Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 10 Abs. 1, Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV) umfasst eine angemessene Finanzausstattung. Bei ihrer Ausgestaltung findet der Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers seine verfassungsrechtlichen Grenzen grundsätzlich im Anspruch der Gemeinden und Gemeindeverbände auf eine finanzielle Mindestausstattung. Diese ist so zu bemessen, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden, alle ihre Aufgaben, das heißt neben den Pflichtaufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises auch freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zu übernehmen." - {{BayVerfGH Vf. 15-VII-05}} Leitsatz 1</ref>
 
** [[Doppik]]
 
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** [[Haushaltssatzung]]<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach {{GO 65}} Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref>
 
* [[Hochwasserschutzkonzept]]<ref>Frist 22.12.2015 nach {{Richtlinie 2007/60/EG}}) sowie {{WHG 75}}</ref>
 
* [[Hochwasserschutzkonzept]]<ref>Frist 22.12.2015 nach {{Richtlinie 2007/60/EG}}) sowie {{WHG 75}}</ref>
 
* [[Inklusion]]
 
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===nach Fristen und Dringlichkeit===
 
===nach Fristen und Dringlichkeit===
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* 01.12.2013: Vorlage der Haushaltssatzung beim Landratsamt Lichtenfels<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach {{GO 65}} Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref>
 
* 06.05.2014: [[Geschäftsordnung]]
 
* 06.05.2014: [[Geschäftsordnung]]
 
* 01.09.2014: [[Anti-Korruptionsbeauftragter]]<ref>wg. Neuregelung § 108b StGB ab 1.9.2014</ref>
 
* 01.09.2014: [[Anti-Korruptionsbeauftragter]]<ref>wg. Neuregelung § 108b StGB ab 1.9.2014</ref>
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* 01.12.2014: Vorlage der Haushaltssatzung beim Landratsamt Lichtenfels<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach {{GO 65}} Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref>
 
* 22.12.2015 (?): [[Hochwasserschutzkonzept]]<ref>Frist 22.12.2015 nach {{Richtlinie 2007/60/EG}}) sowie {{WHG 75}}</ref>
 
* 22.12.2015 (?): [[Hochwasserschutzkonzept]]<ref>Frist 22.12.2015 nach {{Richtlinie 2007/60/EG}}) sowie {{WHG 75}}</ref>
  

Version vom 22. März 2014, 21:36 Uhr

Sammlung

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nach Prioritäten

  • Public Management<ref>ggf. auf Landkreisebene anzusiedeln?</ref>
  • Schulden<ref>Ziel: Pro-Kopf-Verschuldung auf Landesdurchschnitt Bayern verringern (1.194,72 Euro / Burgkunstadt zum 31.12.2013: 1.634,57 € / 31.12.2012: 1.604,66 €)</ref>
  • Lehrschwimmbecken

...

nach Fristen und Dringlichkeit

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Fußnoten

<references />