Planungswettbewerb für Architekten- und Ingenieurleistungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Unterabschnitt 2 (({{VgV 78}} - {{VgV 80}})) des Abschnitts 6 der {{VgV}} sind [[Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen]] geregelt.<noinclude>
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Im Unterabschnitt 2 ({{VgV 78}} - {{VgV 80}}) des Abschnitts 6 der {{VgV}} sind [[Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen]] geregelt.<noinclude>
  
 
==Normen==
 
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Version vom 20. Juni 2021, 11:17 Uhr

Im Unterabschnitt 2 (VgV § 78 - VgV § 80) des Abschnitts 6 der Vergabeverordnung (VgV) sind Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen geregelt.

Normen

Vergabeverordnung (VgV)

Siehe auch

Fußnoten

<references/>