Umweltzeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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:iii. im Rahmen eines offenen und transparenten Verfahrens eingeführt werden, an dem alle interessierten Kreise wie z. B. staatliche Stellen, Verbraucher, Sozialpartner, Hersteller, Händler und Nichtregierungsorganisationen teilnehmen können;  
 
:iii. im Rahmen eines offenen und transparenten Verfahrens eingeführt werden, an dem alle interessierten Kreise wie z. B. staatliche Stellen, Verbraucher, Sozialpartner, Hersteller, Händler und Nichtregierungsorganisationen teilnehmen können;  
 
:iv. für alle Betroffenen zugänglich sind;  
 
:iv. für alle Betroffenen zugänglich sind;  
:v. von einem Dritten festgelegt wurden, auf den der Wirtschaftsteilnehmer, der das Gütezeichen beantragt, keinen maßgeblichen Einfluss ausüben kann."<ref>Quelle: {{ISBN 9789279568497}}, Ziffer 3.5.1 Bedingungen für die Verwendung von Umweltzeichen, Seite 41 f.</rer>
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:v. von einem Dritten festgelegt wurden, auf den der Wirtschaftsteilnehmer, der das Gütezeichen beantragt, keinen maßgeblichen Einfluss ausüben kann."<ref>Quelle: {{ISBN 9789279568497}}, Ziffer 3.5.1 Bedingungen für die Verwendung von Umweltzeichen, Seite 41 f.</ref>
  
 
==Typ-I-Umweltzeichen (ISO 14024)<ref>S.a. [https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/rechtsgutachten-umweltfreundliche-oeffentliche Thomas '''Schneider''', Vanessa '''Schmidt''', Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung - Aktualisierung 2020], Seite 77 ff.</ref>==
 
==Typ-I-Umweltzeichen (ISO 14024)<ref>S.a. [https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/rechtsgutachten-umweltfreundliche-oeffentliche Thomas '''Schneider''', Vanessa '''Schmidt''', Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung - Aktualisierung 2020], Seite 77 ff.</ref>==

Version vom 24. Februar 2021, 09:31 Uhr

"Laut den Richtlinien aus dem Jahr 2014 können Umweltzeichen Dritter in verschiedener Weise eingesetzt werden; in manchen Fällen besteht auch die Möglichkeit, im Rahmen technischer Spezifikationen ein bestimmtes Zeichen zur Auflage zu machen. Um ein Zeichen in dieser Weise nutzen zu können, müssen die Anforderungen an die Erlangung dieses Zeichens geprüft werden, um sicher zu sein, dass sie:

i. lediglich Kriterien betreffen, die mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen;
ii. sie auf objektiv überprüfbaren und diskriminierungsfreien Kriterien beruhen;
iii. im Rahmen eines offenen und transparenten Verfahrens eingeführt werden, an dem alle interessierten Kreise wie z. B. staatliche Stellen, Verbraucher, Sozialpartner, Hersteller, Händler und Nichtregierungsorganisationen teilnehmen können;
iv. für alle Betroffenen zugänglich sind;
v. von einem Dritten festgelegt wurden, auf den der Wirtschaftsteilnehmer, der das Gütezeichen beantragt, keinen maßgeblichen Einfluss ausüben kann."<ref>Quelle: Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen der Europäischen Union (Stand: Februar 2016) © Europäische Union, 2016, Nachdruck mit Quellenangabe gestattet , Ziffer 3.5.1 Bedingungen für die Verwendung von Umweltzeichen, Seite 41 f.</ref>

Typ-I-Umweltzeichen (ISO 14024)<ref>S.a. Thomas Schneider, Vanessa Schmidt, Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung - Aktualisierung 2020, Seite 77 ff.</ref>

Typ-II-Umweltkennzeichnung (ISO 14021)<ref>S.a. Thomas Schneider, Vanessa Schmidt, Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung - Aktualisierung 2020, Seite 79</ref>

Typ-III-Umweltkennzeichnung (ISO/TR 14025)<ref>S.a. Thomas Schneider, Vanessa Schmidt, Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung - Aktualisierung 2020, Seite 79</ref>

Normen

EU

EU-Verordnungen

DIN/EN/ISO

Publikationen

Handbücher

Rechtsgutachten

Siehe auch

Fußnoten

<references/>