Dienstleistungsauftrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Februar 2021, 23:41 Uhr
Als Dienstleistungsaufträge gelten nach GWB § 103 Abs. 4 die Verträge über die Erbringung von Leistungen, die nicht unter GWB § 103 Absätze 2 und 3 fallen.
Beispiele
- Planungsleistung (wenn nicht verbunden mit Bautätigkeit)
Umweltauswirkungen bei Dienstleistungsaufträgen
Bei Dienstleistungsaufträgen spielen folgende Faktoren eine Rolle bei den Umweltauswirkungen<ref>Quelle: Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen der Europäischen Union (Stand: Februar 2016) © Europäische Union, 2016, Nachdruck mit Quellenangabe gestattet , Seite 33</ref>:
- Technischer Sachverstand und technische Qualifikation des Personals, die gewährleisten, dass der Auftrag auf umweltverträgliche Weise ausgeführt wird
- bei der Erbringung der Dienstleistung verwendete Produkte/Materialien
- Managementverfahren zur Minimierung der Umweltauswirkungen der Dienstleistung
- Energie- und Wasserverbrauch sowie Abfallaufkommen bei der Dienstleistungserbringung
Normen
- GWB § 103 Abs. 4
Siehe auch
Fußnoten
<references/>