Formblatt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 8: Zeile 8:
  
 
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==
* {{BGH VII ZR 82/12}}
+
* {{BGH VII ZR 82/12}}: "Sieht ein Klauselwerk eine durch Ankreuzen auszuübende Option vor, ob der Verwender einen Vertragsstrafenanspruch gegen seinen Vertragspartner vorsehen will, ist vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls keine Vertragsstrafe vereinbart, wenn die Ankreuzoption nicht ausgeübt wird."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
 +
 
 +
==Fußnoten==
 +
<references/>
  
 
[[Kategorie:Vergaberecht]]
 
[[Kategorie:Vergaberecht]]

Aktuelle Version vom 13. Februar 2021, 16:06 Uhr

Arten

Normen

Rechtsprechung

  • BGH, Urteil vom 20.06.2013 - VII ZR 82/12: "Sieht ein Klauselwerk eine durch Ankreuzen auszuübende Option vor, ob der Verwender einen Vertragsstrafenanspruch gegen seinen Vertragspartner vorsehen will, ist vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls keine Vertragsstrafe vereinbart, wenn die Ankreuzoption nicht ausgeübt wird."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>

Fußnoten

<references/>